@reingefallen Eine Sammelklage ist leider nicht möglich, weil dieses Instrument in der deutschen Zivilprozessordnung leider nicht vorgesehen ist. Selbst die streitgenossenschaftliche Klage wäre nicht möglich, weil die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen einen individuellen Klageanspruch darstellt und der ist an die Person des Geschädigten gebunden. Aber Geschädigte, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten sich an Rechtsanwältin Blümel in Essen wenden, das Thema HM ist dort bekannt und vielleicht gibt es einen Weg, in die GmbH "durchzugreifen". Rechtsanwältin Petra Blümel Hans-Luther-Allee 11 45131 Essen Tel.: 0201/878930 Email: info@bluemel-essen.de Beste Grüße, Roadster452