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Kugelbauch

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Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Leverkusen
  • Interessen
    Fussball, Golf, Smart
  • Beruf
    Kundendienstingenieur
  1. Hallo zusammen, ich bin neu hier - habe gestern erst meine Kugel erhalten. Stolz!!! Also, diese ganze Querparkerei scheint ja doch noch einige Fragen aufzuwerfen. Deshalb habe ich beim ADAC in der Rechtsabteilung nachgefragt. Hier ist deren Email: "vielen Dank für Ihr Schreiben. Querparken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Haben zwei Fahrzeuge im vorgeschriebenen Parkraum derselben Parkuhr gemeinsam Platz, dürfen Sie gemeinsam parken. Mit mehreren kleinen Fahrzeugen darf ein Parkuhrschild gemeinsam in Anspruch genommen werden. Es braucht dann nur eine Parkuhr in Lauf gesetzt werden. Stehen zwei Smarts auf einem Parkplatz müssen zwei Parkscheine gelöst werden." Vielleicht schafft das ja Klarheit. Ich habe auch mal gehört, dass das Querparken nicht erlaubt, sondern nur gedultet wird. Das ist aber abhängig vom Knöllchenverteiler. Frohes kugeln, Kugelbauch :roll:
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