Und what about dem §? ;-) Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die a.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird, b ) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder c ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Gem. § 19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn den mit der Veränderung im Zusammenhang stehenden Einschränkungen, Ein-/ Anbauanweisungen oder der Abnahmeverpflichtung gemäß Bauartgenehmigung, Teilegenehmigung, pp. nicht nachgekommen wurde. Patrick