mein smart for2 Bj. 99 hat nun nach nur vier Jahren den 2. Motorschaden. Nach etwas Recherche stoße ich immer wieder auf einen Teillastentlüfter oder Teillastventil als Ursache. Das www ist voll mit diesem Thema. Eine weibliche Verwandte eines Kollegen hatte aus dem gleichen Grund mit demselben Modell ebenfalls einen Motorschaden. Da man bei einer weiblichen Fahrerin im Normalfall nicht davon ausgehen kann, dass sie so etwas weiß, geschweige denn das Teil selbst kontrollieren oder austauschen kann, ist Abzocke hier vorprogrammiert. Meine Frage daher, welche Regressmöglichkeiten hier bestehen. Wäre der Hersteller oder die Vertragswerkstatt nicht verpflichtet, die Halter darüber zu informieren, dass das Teil regelmäßigst kontrolliert bzw. ausgetauscht werden muss? Wäre ja dann zumindest Bestandteil der Inspektionen oder häufiger? In meiner Werkstatt wussten sie offenbar schon bei meinem Anruf Bescheid, sie haben mir exakt die Symptome beschrieben statt umgekehrt. Die Garantie für den letzten Motor ist abgelaufen. Aber da davon auszugehen ist, dass auch bei einem Motorwechsel das nächste Teillastventil früher oder später defekt geht, ist bei jedem Motorwechsel der nächste Motorschaden ohne Kenntnis über diese Problematik vorprogrammiert. Meine konkrete Frage: Habe ich Regressmöglichkeiten? Frage noch an die Bastler hier im Forum: Ist das Teillastventil das gleiche wie Rückschlagventil? [ Diese Nachricht wurde editiert von FrauSchmidt am 24.01.2015 um 09:01 Uhr ]