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Niederrheinrooster

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Persönliche Informationen

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    Krefeld
  • Beruf
    Versicherungsangestellter
  1. Quote: Am 01.01.2015 um 19:44 Uhr hat TtMgUnN geschrieben: Also, ich habe mir mal einen Bestellt. Werde berichten wenn das Ding da ist. Einige Informationen vom TÜV hier waren: Je nach Fahrrad kann es sein, das Nummernschild und oder Beleuchtung ganz bedeckt sind. Dann muss das Nummernschild sichtbar gemacht werden genauso wie die beleuchtung. D.h. Zusätzlich anbringen. Aber das kommt sicherlich auf das Fahrrad an. Wenn beides sichtbar ist muss nichts gemacht werden. Auch brauch es keine ABE oder sonstiges, wenn man Teile ohne "Feste Installation / ohne Werkzeug" ( z.b. Flügelmuttern oder Handschrauben)am Auto anbringt. Laut Ebay Text sieht es danach aus, da es in 5 min. installiert ist.) Ich habe mal den TÜV Prüfer gefragt was er machen würde, da es ja keine "100%tige" "Richtlinen gibt". Daraufhin er: Ich würde das Teil kaufen. Es scheint bis auf die untere Auflage vom Aufbau her gleich zu sein wie das original Zubehör. Wenn das Rad fest hält sieht er keine Probleme in sachen Sicherheit (Ausnahme eventuell Beleuchtung) zu anderen Radträgern. Das habe ich als Antwort bekommen. Ich gebe nur das weiter was ich im Gespräch mitbekommen habe. Hallo miteinander, möchte das Thema noch mal wieder "hochholen". Gibt es hier inzwischen spruchreife Informationen/Erfahrungen mit unseren Freunden von der technischen Überwachung? Danke
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