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Sheriff

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Alle erstellten Inhalte von Sheriff

  1. Vielleicht läuft bei mir ja was falsch, aber Probleme 1 und 2 habe ich, seitdem ich meine Kugel habe! Phänomen 1 tritt auf, wenn das Getriebe mal wieder nicht so recht weiß, welchen gang es denn nun nehem soll - da hilft nur rechtzeitiges manuelles Herunterschalten. Phänomen 2 tritt auf, wenn er sich dann plötzlich für den 1. Gang entscheidet, obwohl die Drehzahl eigentlich ausreichend für den 2. Gang gewesen wäre. Beim Einkuppeln knallt's dann mal kräftig. Meines Erachtens sind diese Dinge normal, die konnte ich auch bei anderen Smarts feststellen - Stand der Technik im Hause Smart! :-D Zu den anderen Problemen kann ich nix sagen. Gruß Mark
  2. Hast recht! Habe den Wagen gerade mal auf der Bühne gehabt. Es ist das Radlager vorne links. Gut, dass ich noch Garantie habe. :-D Trotzdem ärgerlich - nach knapp 19 Monaten und weniger als 30.000 km! :( Gruß Mark
  3. Habe hier einige interessante Anregungen erhalten, die ich mir mal genauer ansehen werde. Vielen Dank euch allen, ich halte euch auf dem Laufenden. Gruß Mark
  4. Hi zusammen, bemerke seit zwei Tagen ein 'singendes' Geräusch, wahrscheinlich irgendwo aus dem Bereich der Vorderache. Meine Vermutung war zunächst: Abrollgeräusche meiner 195er. Diese sind mir nach dem Wechsel auf Sommerreifen auch aufgefallen, ich meine aber, dass diese erheblich leiser waren und sich das Geräusch in den letzten Tagen sehr verstärkt hat. Bei etwa 70 bis 75 km/h entwickelt dieses Geräusch auch eine deutliche Dröhnfrequenz. Es ist ein recht gleichmäßiges Geräusch (Singen, Summen), also kein pulsierendes oder schlagendes. Mir ist aufgefallen, dass es sich in Linkskurven etwas reduziert und in Rechtskurven etwas verstärkt. Ich meine auch, etwas in der Lenkung zu spüren (minimale Vibration), das kann aber auch Einbildung sein. Könnte es ein Radlager sein? Gibt es andere typische Schwachpunkte in diesem Bereich? Es handelt sich um ein 2002er Cabrio, 30.000 km. Dienstag bin ich sowieso zur Inspektion. Ich würde aber gerne dem Meister meine Vermutung möglichst detailiert darlegen, um nicht mit blöden Sprüchen abgespeist zu werden und 4 Wochen später wieder hin zu müssen. Wäre nett, wenn ihr mir Erfahrungen oder Anhaltspunkte nennen könntet. Gruß Mark
  5. Quote: Am 23.05.2004 um 00:35 Uhr hat Pulsedriver geschrieben: Denn Pickel möchte ich DA auf keinen Fall bekommen. :-D Wo? Was meinsten du?!? :-D 8-)
  6. Hallo zusammen, erstmal danke für die rege Beteiligung. Also, die analoge Dose hängt natürlich hinter der TK-Anlage - und meineswissens funktioniert dahinter der Splitter nicht mehr, oder? Sonst wäre es in der Tat einfach. @Xandros Zur Frage, waum wir ISDN haben: Weil wir mehrere Nummern benötigten - privat, geschäftlich und Fax. Und das war billiger als 3 analoge Anschlüsse. Ich habe bei mir ja einen WLAN-Router stehen, den ich zu Testzwecken mal dran hängen könnte. Ich wollte nur gerne vorher ein paar Meinungen einholen, bevor ich hier meinen Schreibtisch abrücke und die ganze Anlage (Splitter, Modem, Router, Kabelsalat) auseinanderrupfe. Aber ich komme wohl nicht drum herum. Bisherige Lösung: Splitter und Modem in den Keller, und dann mit ca. 20 m Netzwerkkabel den WLAN-Router ins Treppenhaus hängen (Einfamilienhaus). Dann sind zwar immer noch ein paar Wände und Türen im Weg, aber vielleicht klappt's ja so. Was denkt ihr? Ich weiß halt nur aus eigener Erfahrung, dass die Reichweiten sehr begrenzt sind. Gruß Mark
  7. Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja einer von euch einen Tipp geben: Meine Eltern überlegen, ob sie nicht auch auf DSL umsteigen wollen. Sie haben es bei mir erlebt und waren vom Tempo doch recht angetan - derzeit surfen sie mit 56k-Modem. Das Problem: Der Telefonanschluss liegt im Keller (ISDN). Dort ist dann auch direkt eine ISDN-Telefonanlage angeschlossen, die die analogen Geräte im ganzen Haus betreibt. Der Rechner hängt bisher über ein analoges Modem an einem dieser Anschlüsse. Der Rechner steht im Arbeitszimmer, quasi genau auf der gegenüberliegenden Hausseite und im Erdgeschoss. Luftlinie ca. 15m, diverse Wände und die Kellerdecke dazwischen. Meine erste Idee: WLAN-Router in den Keller, Rechner mit WLAN-Karte ausrüsten. Ich fürchte aber, dass die Distanz zu groß ist (Wände u. Decke!). Der Router müsste also irgendwie ins Erdgeschoss. Das ginge aber nur, indem ich quer durch's Haus Kabel spanne - was kaum möglich ist. Lerrohre gibt es keine. Habt ihr Ideen? Ich vermute mal, dass es technisch nicht möglich ist, den Splitter hinter die ISDN-Anlage und damit quasi direkt ins Arbeitszimmer legen zu können, woll?! Gruß Mark
  8. Sheriff

    külwasser

    Glaube nicht, dass du mit Schäden rechnen musst, aber ich würde es schleunigst wechseln (lassen) und keine größeren Strecken fahren. Lieber kurz zur nächsten Werkstatt/SC und wechseln lassen - und das Entlüften des Kühlsystems nicht vergessen! Gruß Mark
  9. EZ 31.10.2002 km 29.935 Pulse Cabrio, Benziner Gruß Mark
  10. Quote: Am 22.05.2004 um 11:14 Uhr hat CPR2000 geschrieben: Hallo Mark, immer wieder schön mit dir zu streiten, ich sehe das aber gaaaanz anders: :-D Find's auch schön, wäre doch sonst langweilig hier, woll?! 8-) Also, kurz zur Definition von Sachmängelhaftung und Garantie: Das war mir durchaus klar, aber in dem Thread ging es ja um die Garantie, und nicht um die Sachmängelhaftung. Zeitlich umfassen bei Smart beide den gleichen Zeitraum, aber die Garantie ist ja deutlich kundenfreundlicher ausgelegt (z.B. keine Beweislastumkehr) und - wie du ja selbst sagtest - nicht nur eine Verkäufer- sondern eine Herstellerleistung. Soll heissen: Theoretisch bleibt die Sachmängelhaftung auf der Strecke, wenn z.B. der Verkäufer pleite geht. Wenn also jemand Wert auf die Garantie legt - die gegenüber der Sachmängelhaftung eindeutig Vorteile hat - dann muss er sich an die Bedingungen halten, die Smart einfordert. Wenn du trotzdem positive Erfahrungen gemacht hast, ist das zwar prima, aber daraus kann man im Zweifel keinen Rechtsanspruch ableiten. Kurzfassung: Garantieleistungen sind ein „Langzeitversprechen für die Dauer der Garantie“. Bei der Sachmängelhaftung gilt der Zustand des Fahrzeuges lediglich zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe, Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Oder - wie es Opel ausdrückt: Während viele andere Marken allein auf die Sachmängelhaftung der Händler verweisen, bietet Opel als einziger deutscher Autohersteller ( :-? ) seinen Kunden über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus eine zweijährige Neuwagen-Herstellergarantie. Im Rahmen der Gewährleistung ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, für Defekte einzustehen, die das Auto von Anfang an hatte. Der Kunde muss hier nach sechs Monaten beweisen, dass sein Fahrzeug bereits beim Erwerb den aufgetretenen Fehler besaß. Die freiwillige Neuwagen-Garantie von Opel hingegen bedeutet einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bei werksseitig zu vertretenden Mängeln – egal wann das Problem innerhalb der zweijährigen Garantiefrist auftritt. (PS. Keine Ahnung, warum Opel Smart ignorieren - oder hat sich aktuell etwas and er Garantie geändert?) Also los Carsten, nächste Runde! :-D Gruß Mark
  11. stimmt nicht! :-D Smart ist halt etwas anderes - na ja, und 'ne richtige Automatik isses ja auch nicht. Gruß Mark
  12. Na, so einfach istv es dann ja wohl nicht! Stuttgart, 18.09.2003. Darf ein Automobilhersteller die Garantie verweigern, wenn ein Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraumes von einer Freien Werkstatt instandsetzen oder warten lässt? „Diese Frage sorgt bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung“ , so Hans-Walter Schurr, Inhaber einer Freien Kfz-Werkstatt und Vorstandsmitglied beim Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg: „Noch immer kennen viele Kunden den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie nicht“. Die Sachmängelhaftung, die früher Gewährleistung hieß, ist die Haftung des Verkäufers für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges schon bestanden haben, auch wenn sie sich erst später bemerkbar gemacht haben. Die Verjährungsfrist beträgt bei Gebrauchtwagen und Reparaturaufträgen in der Regel zwölf Monate, bei Neuwagen 24 Monate. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die sich auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile über einen bestimmten Zeitraum bezieht. Hier wird folglich für die Haltbarkeit des Fahrzeuges gehaftet. Die gesetzliche Sachmängelhaftung des Automobilverkäufers wird durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten in einer Freien Kfz-Werkstatt nicht beeinträchtigt, solange nicht gerade diese Arbeiten für einen Schaden ursächlich sind. In Bezug auf den möglichen Verlust der Herstellergarantie gab es in jüngster Vergangenheit kontroverse Diskussionen. Anlass ist die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, mit der die EU-Kommission den Automobilvertrieb und –service neu geregelt hat. Dazu erläutert Schurr, der auch auf Bundesebene in der Fachgruppe Freie Werkstätten des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aktiv ist: „Die EU-Kommission hat sich in dieser Frage auf die Seite der Kunden und der Freien Werkstätten gestellt. Zwar haben die Aussagen der Kommission keinen unmittelbaren rechtlichen Charakter. Dennoch ist mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass auch die deutsche Rechtsprechung der EU-Kommission in dieser Frage folgen wird und danach Garantieansprüche gegen den Hersteller durch Wartungs- und Reparaturarbeiten fabrikatsfremder Werkstätten nicht beeinträchtigt werden.“ Mittlerweile haben sich viele Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen dieser Auffassung angeschlossen. Wer ganz sicher gehen will, versichert sich bei der Werkstatt seines Vertrauens, dass eine entsprechende Handhabung durch den Hersteller seines Fahrzeuges stattfindet. Außerdem besitzen viele Freie Werkstätten eine sogenannte Garantieausfallversicherung, die den Kunden weiter absichert. Auch auf die anerkannt hohe Qualität der Arbeit Freier Werkstätten kann sich der Kunde verlassen. „Bei jeder Werkstatt der Kfz-Innung handelt es sich wie bei den Fabrikatswerkstätten um Kfz-Meisterbetriebe, die eine hohe Qualität sicherstellen. Zu erkennen sind die Betriebe der Kfz-Innung am blau-weißen Meisterschild“, so Schurr. Quelle: Deutsches Kraftfahrzeggewerbe Wenn ich das richtig interpretiere, geht es einerseits nach wie vor um den Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung und andererseits um die Handhabung nach Herstellervorgaben - wie ich oben schon erwähnt habe. Im Zweifel ist der Kunde der Dumme - es mag jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Keinesfalls ist die Sache so eindeutig, wie es beim ADAC klingt! Gruß Mark
  13. @Firekiller ...gleich zwei Marder? :-D Gruß Mark
  14. Quote: Am 20.05.2004 um 15:31 Uhr hat Arthur_Dent geschrieben: Wo ist das Problem ? Sheriff --> einfach weil er ein _ _ _ _ _ _ _ _ _ ist ! Na, da isser ja wieder! :-D Habe ihn schon vermisst! Hat sich gar nicht mehr bei mir gemeldet. Habe schon gedacht, er hat mich vergessen! :o :-D ----------------- "Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht." (Francois Duc de La Rochefoucauld) "Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)
  15. Quote: Am 20.05.2004 um 18:55 Uhr hat CPR2000 geschrieben: Quote: Sorry, aber das ist falsch, der europäische Gerichtshof hat vor einigen Monaten (stand glaube ich auch in der ADAC Zeitschrift) verfügt, dass die Garantie bei einem Service in einer freien Werkstatt nicht verfällt. Ein Service im SC ist also nicht von Bedeutung bei Garantieansprüchen. MfG Carsten Meineswissens muss der Kunde aber im Zweifel nachweisen, dass die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde - was in der Praxis kaum möglich ist, da die freien Werkstätten nicht die Vorgaben für alle Typen kennen und anwenden können. Im Zweifel ist der Kunde der Doofe, weil er es nachweisen muss, nicht etwa die freie Werkstatt. Gruß Mark
  16. Smarts haben eine sehr große Entwicklung mitgemacht. Wenn es finanziell im Rahmen ist, würde ich nicht vor 2002 kaufen. Ab 2003 gab es ein vollwertiges ESP, aber diese sind gebraucht vergleichsweise teuer. Wenn du auf ESP verzichten kannst, erhälst du 2002er vergleichsweise preiswert. Da die Gebrauchtpreise aber generell überdurchschnittlich sind und die Finanzierung von Gebrauchten i.d.R. teurer ist, lohnt sich bei Finanzierung oft der Neuwagen. Zahlst du bar, kannst du über Gebrauchte nacchdenken - aber vor 2002 würde ich aufgrund der Verbesserungen nicht gehen. Gruß Mark
  17. Quote: Am 20.05.2004 um 17:49 Uhr hat zimbo geschrieben: coupe...für die 25 tage im jahr wo es schön ist...?? Das Argument der Ahnungslosen und Neider! (Sorry! 8-) ) Ganz ehrlich: Besser als in D kann das Klima für ein Cabrio doch gar nicht sein! In Süditalien würde ich lieber eine Klimaanlage haben als ein Cabrio - zu heiß im Sommer, da brät das Hirn weg!! Hier kann man das Cabrio ab etwa April bis mindestens September sehr häufig nutzen. Meine ersten Offenfahrten hatte ich bereits im März - und ich bin keinesfalls irgendein Extrem-Cabriofahrer! Eigentlich kann man fast immer dann das Dach zurückfahren, wenn andere ihre Schiebedächer aufmachen. Gruß Mark
  18. Schau doch einfach mal regelmäßig bei Ebay nach, da findest du immer wieder interessante Angebote. Smart-Felgen Gruß Mark
  19. Meinen alten Citroen CX wollten die gar nicht haben - dafür habe ich ein paar Prozentpünktchen bekommen. Als Größenordnung: 3% gelten hier im Forum schon als sehr gut verhandelt. Gruß Mark
  20. Jau, hab ich! :-D Keinerlei Probleme, kannst du bedenkenlos kaufen und dann ab Frühjahr die Sonne geniessen. Gruß Mark
  21. Quote: Am 17.05.2004 um 20:34 Uhr hat pat geschrieben: ja, ziemlich neu ;-) und was versteht man unter "ner zeit"? Bei mir hat es so etwa 4 oder 5 Monate gedauert, dann hatten sich die Dichtungen soweit gesetzt, dass man die Klappe mit einem Handschlag locker zuwerfen konnte. Gruß Mark
  22. Ich glaube, du stellst dir das alles ein klein wenig einfach vor! Zunächst mal: Wenn du eine Felge mit mehr als 3 Löchern montieren willst, brauchst du entsprechende Adapterplatten - die kriegst du aber nicht beliebig, da musst du schon genau die Lochzahl, Einpresstiefe und den Lochkreis kennen und danach erst einmal Ausschau halten. Dann: Wenn die Felgen nicht speziell für den Smart ein Gutachten haben, wird es zumindest alles andere als einfach. Ggf. hilft da nur eine teure Einzelabnahme. Du solltest also folgendermaßen vorgehen: Wenn du keine 3-Loch-Felge, die speziell für den Smart gebaut wurde, haben willst, dann erkundige dich hier im Forum mal ganz gezielt nach Alternativen mit entsprechenden Adapterplatten, optimalerweise welche, die schon mal bei jemandem zugelassen wurden. Oder du guckst nach schicken Felgen mit Gutachten, wie z.B. hier. Klick die mal an, dann gibbet weitere Infos. Keinesfalls kannst du dir einfach beliebige Felgen aussuchen und diese montieren. Gruß Mark
  23. Quote: Am 19.05.2004 um 16:41 Uhr hat Hifi-Matze geschrieben: Da isses wurschd wer wie wo überall rasiert ist. Und solange wir net noch Fotos davon reinstellen geht das noch... Gell KEV?!? :-D :-D Jetzt wird es gerade interessant und du willst hier keine Bilder reinstellen?!? :-D :o 8-) Gruß Mark
  24. Dafür müssen sich die Frauen ja nicht täglich im Gesicht rasieren - die meisten zumindest. :-D :-D :-D Gruß Mark
  25. Sheriff

    Lieferzeiten 44

    Quote: Am 18.05.2004 um 15:38 Uhr hat MiAnWi geschrieben: Taxi....wer soll das bezahlen....bin ein armer Mann. [...] ... wenn man sich einen 44 bestellt hat..... :-D Wo liegt der logische Fehler in der Argumentation? :-D Gruß Mark
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