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Sobek85

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  1. Und jeder denkt er hätte was gaaaannnnz besonderes :-D
  2. Der Link dazu: www.amazon.de/dp/B007PBRQ18?tag=5683-21 [ Diese Nachricht wurde editiert von Sobek85 am 20.09.2017 um 12:06 Uhr ]
  3. Hallo Leute, am Wochenende ist ja Wahl und so ganz sicher bin ich noch nicht wer meine Stimme(n) kriegen soll. Habt ihr mal den Wahl-O-Mat ausprobiert? So wirklich eindeutig sind die Ergebnisse da ja nicht.
  4. Hallo Lucasz, erstmal Glückwunsch zum bestandenen Führerschein! 😉 Die Anmeldung als Zweitwagen macht durchaus Sinn, da Zweitwagen in der Regel von der Autoversicherung mit der SF Klasse 1 eingestuft werden (70%) oder sogar teilweise in die Schadensfreiheitsklasse, in der auch das Erstfahrzeug versichert ist. Noch mehr Infos dazu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwagenversicherung Die Übertragung der SF-Klasse hingegen hängt stark von den Versicherungsgesellschaften ab. Prinzipiell ist das aber möglich, da die SF-Klasse nicht fahrzeug- sondern personengebunden ist und nicht der Versicherung „gehört“. Allerdings gibt es dabei auch einige Dinge zu beachten und nicht jede Versicherungsgesellschaft spielt mit. Folgendes ist zu berücksichtigen: • Die Person, die die Schadenfreiheitsklasse zu sich übertragen haben möchte, muss darlegen, dass sie das Fahrzeug überwiegend bzw. regelmäßig genutzt hat. Hier ist wichtig, dass nur maximal die schadenfreie Zeit übertragen werden kann, die der "Empfänger" auch hätte selbst leisten können. Oftmals ist also eine 1:1 Übertragung gar nicht möglich! • Hat der "Überträger" beispielsweise die SF-Klasse 15 (15 unfallfreie Jahre) und der Empfänger seit 7 Jahren den Führerschein, dann kann auch nur maximal die SF-Klasse 7 an ihn übertragen werden. • Üblich ist es, dass nur bei Verwandten ersten Grades die Übertragung möglich ist (Eltern- Kinder), zwischen Ehegatten bzw. in einer Gemeinschaft lebende Lebenspartner, zwischen Geschwistern und Schwiegereltern. Ebenso ist es möglich, die SF-Klasse des Firmenwagens mitzunehmen. • Derjenige, der die schadenfreien Jahre überträgt, tritt mit der Übertragung seinen eigenen Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse ab. Sollte er danach wieder ein Fahrzeug versichern wollen, so erfolgt die Einstufung seines Vertrags so, als ob er noch nie ein Auto versichert hatte. • Hat der Überträger einen Erstwagen und einen Zweitwagen versichert, so bleibt die Schadenfreiheitsklasse des jeweils anderen Fahrzeugs unberührt. • Möglich ist, nicht nur versicherungsintern die SF-Klasse zu übertragen, sondern auch zeitgleich die Versicherung zu wechseln. Will also "Person A bei Versicherung A" die SF-Klasse zu "Person B bei Versicherung B" übertragen, dann ist das prinzipiell möglich. Ein riesen Vorteil der Zweitwagenversicherung ist auch, dass du als Inhaber der Versicherung die ganzen Bußgeldbescheide deiner Tochter per Post erhälst. *g* Was es im Allgemeinen noch so zu beachten gilt und wo Fahranfänger noch sparen können, kannst du hier nachlesen: http://www.zweitwagenversicherung.org/autoversicherung-fuer-fahranfaenger/ LG [ Diese Nachricht wurde editiert von Sobek85 am 20.09.2017 um 11:56 Uhr ]
  5. Hey Leute, habe letztens was von Alternativreifen gelesen und dass man damit die Fahreigenschaften positiv beeinflussen kann. Kennt sich da jemand aus? [ Diese Nachricht wurde editiert von Sobek85 am 23.05.2017 um 12:10 Uhr ]
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