Die Hersteller können nicht einfach per Gesetz verpflichtet werden. Sie haben haben ja die Neuwagen nach der jeweils gültigen Abgasnorm verkauft. Später eingeführte Verschärfungen der Grenzwerte gelten immer nur für Neufahrzeuge, niemals rückwirkend für Gebrauchtwagen. Sie können sich höchsten "freiwillig" selbst verpflichten, um damit bei anderen Problemen weniger Stress zu bekommen. Rückwirkende gesetzliche Verpflichtung kann ja auch nicht wirklich funktionieren. Sonst müßte ja der deutsche Staat, oder die EU auch alle ausländichen Hersteller (z.B. aus USA und China!!!) verklagen. Und das dürfte kaum durchsetzbar sein!