Jump to content

Werni_the_Second

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    9
  • Benutzer seit

Alle erstellten Inhalte von Werni_the_Second

  1. Ja, damit ists kein Problem. Die MHD laufen alle unter der 2001er Genehmigungsnummer. Hab mich inzwischen weiter durch das Thema geknabbert, selbst die 453 laufen noch unter einer Erweiterung der 2001er. Nur der 451 Elektro halt nicht 😕 Gruß, Werner
  2. Jupp, das funktioniert aber nur, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wird... Und da bin ich leider raus. Wars denn ein konventioneller oder ein e-Smart? Gruß, Werner
  3. Wenn es kein Elektro war, dann ist es ja auch ok so. War es ein Elektro, dann hat die Zulassungsstelle gepennt 😉 Meine hier leider nicht... Die wollen einen Schrieb vom Tüv, was ja auch erstmal richtig ist. Gruß, Werner
  4. Tja, du hast die falsche Seite verlinkt. Die ist vom 453 😉 451 ist hier: https://www.misterdotcom.de/produkte/smart/fortwo-451-ab-2007/transport/275/anhaengerkupplung-smart-fortwo-typ-451 Es wird wohl so ausgehen, dass ich den Smart nach Düsseldorf bringen muss, hier bei Wiesbaden finde ich keinen Prüfer, der die Anhängelasterhöhung einträgt. Gruß, Werner
  5. Das klappt so leider nicht. Da wo die Anhängelasten in den E-Zulassungspapieren der Kupplung aufgeführt sind steht prominent 'Papiere müssen zur Berichtigung der Zulassungsstelle vorgelegt werden'. Und die E-Nummer unter 'Verwendungsbereich' können die auch vergleichen, dazu mus man nur lesen können 😉 Aber: Im Prüfbericht steht 'am Smart 451 UND baugleicher Typen'. Daher meine Frage nach der Gleichstellung... Wenn es ein Papier gibt, wo drinsteht dass der neuere mit dem älteren bezogen auf Anbauteile baugleich ist, komme ich weiter, was die Einzelabnahme angeht. Gruß, Werner
  6. Ich habe vom Hersteller schon zusätzliche Unterlagen bekommen. Die Montage der Kupplung ist damit auch abgedeckt, aber bis jetzt hatte ich keinen Prüfer der sich an die Erhöhung der Anhängelast herantraut. Und ne Kupplung mit Anhängelast 0 ist halt irgendwie unpraktisch... Auf der Webseite ist auch angegeben, dasses bei Elektro eine Einzelabnahme wird. Nur dachte ist, es ist nur ne andere Motorversion und nicht (zulassungstechnisch) ein GANZ anderes Auto. Gruß, Werner
  7. Und das betrifft hier bei E-Smart a nicht nur die Anhängerkupplung, sondern alle genehmigungspflichtigen Anbauteile, die sich auf die Typzulassungsnummer beziehen. Daher nochmal meine Frage: Hat hier jemand schon ein ähnliches Problem gehabt und vom hersteller eine entsprechende Freigabe bekommen? Oder gibt es Verbrenner-Smart 451 mit der 2007er Typzulassung? Das würde die Sache sehr vereinfachen. Gruß, Werner
  8. Ja, das stimmt prinzipiell, nur ist dieser Fall halt durch die Änderung der EU-Zulassungsnummer speziell. Die Anhängerkupplung hat entsprechende Papiere (ein E1-Genehmigung), allerdings wurde die nur an Benzin-Smarts geprüft.Diese haben alle die 2001-Zulassungsnummer, und DIE steht als Bezug auch in den Papieren der Kupplung. Der E-Smart 451 ED3 kam aber erst einiges später und unterlag wohl einer neuen Zulassung; Er hat die 2007er Nummer. Daher ist die E1-Genehmigungsnummer der Kupplung hier eben nicht gültig (und das dürfte ne ganze Menge Zubehöranbauteile betreffen, die es für den 451er so gibt...). Doppelter Knackpunkt: Der 451er Smart hat ab Werk keine Anhängelast eingetragen. Die Genehmigung dafür ist in der E1-Abnahme der Kupplung enthalten. Die gilt aber aufgrund der geänderten Zulassungsnummer des Elektrosmart nicht. Und während ich die Kupplung an sich durchaus mit den Festigkeitsgutachten (die es zusätzlich auch gibt) durch eine Einzelabnahme bekomme, trauen sich die Prüfer nicht an die Anhängelast heran, da papiertechnisch 'ganz anderes Auto' und keine Freigabe vom Hersteller. Daher jetzt erstmal der Versuch, herauszufinden: - Ob es vom Hersteller eine Bescheinigung gibt, die die Gleichheit der Karosserie nachweist bzw. die freigabe enthält, Anbauteile mit Freigabe für die 2001er Nummer auch an Smarts mit 2007er Nummer zu verbauen. - Ob es auch Benzinsmarts mit der 2007er Zulassungsnummer gibt - dann könnte man eine Erweiterung beim Hersteller versuchen Beides würde mir weiterhelfen. Der Anbieter hat mir bereits zusätzlich geschickt, was er hat. Gruß, Werner
  9. Hallo allerseits, ich bin gerade dabei, mir eine Anhängerkupplung am 451 ED3 eintragen zu lassen, und dabei auf Probleme gestoßen. Kernpunkt (der auch andere Anbauteile betreffen sollte): Der Smart 451 ED3 hat eine andere EU-Zulassungsnummer als sonstige Smart 451. Standard der Verbrenner-Smarts ist e1*2001/116*0413*... , der Smart ED3 hat aber die e1*2007/46*0540*01 . Daraus folgt, alle ABE und EU-Typgenehmigungen für Smart 451-Teile für die 2001-Typen gelten NICHT am Smart 451 ED3. Das ist zulassungsrechtlich ein ganz anderes Auto, auch wenns bis auf den Motor ziemlich baugleich ist. Fragen: Hat da jemand schonmal bei Smart eine Art 'Gleichstellungsdokument bekommen, das die Baugleichheit zwischen den beiden Fahrzeugen beurkundet, was Karosserieanbauteile wie Spoiler etc nachweist? Ansonsten ist nämlich JEDESMAL eine Einzelabnahme nötig .-((( Gibt es einen Verbrenner-Smart mit der 2007-er Nummer in der Zulassung? Gruß, Werner
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.