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Smartyyy

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  1. Der aber offenbar nicht mehr lieferbar ist. Eine Freischaltung wird aber keine legale Werkstatt vornehmen, wg Haftung ! Und in beiden Fällen wohl Erlöschen der BE, mit den bekannten Folgen....
  2. Ja, erledigt. Viel zu teuer. Und sie informieren offenbar nicht darüber, daß zu alledem eine Freischaltung nötig ist, die in der Werkstatt extra kostet, es sei denn diese weigert sich, es freizuschalten, da kein Originalteil und nicht bei MB oder SC um die Ecke gekauft.... Dann geht der Ärger richtig los....Und was ist beim Tüv ? Ob eine ABE dabei liegt, ist auch nicht angegeben....und..und...und...
  3. Danke für den Link. Interessant was es alles so gibt, was man in das Low-Budget-Car noch so alles investieren kann. Aber wie A. schon sagte, ich brauch die zusätzlichen Anzeigen nicht zum fahren und die wichtigste Anzeige hab ich serienmäßig ja drin (die Ölkontrolleuchte). Interessant und zum sparen geeignet wäre allerdings ein Tempomat, wenn er nicht zu teuer wäre.
  4. Das heißt also ich brauche für meinen 450 den Hebel wie auch der 451 (Kosten ?) und die Freischaltung (kann das nur die SD ?)
  5. Heißt also Motor vom Getriebe lösen, Motor leicht ablassen und dann Getriebe raus ? Wäre es dann nicht einfacher, gleich beides zusammen komplett raus, das nötige tauschen und dann wieder komplett so in einem Stück rein ?
  6. Entschuldige daß ich jetzt blöd frage, was soll das sein ?
  7. Was brauche ich für einen Tempomat, für einen Smart Bj. 2001 und wie teuer ist es ?
  8. Wenn er die Kupplung tauschen will, muß er dazu den Motor, oder das Getriebe ausbauen ? Oder am besten beides komplett ?
  9. Neues Verdeck für 1400 Ocken ? Würde mir nicht im Traum einfallen. Hab nur 900 für die ganze Karre gezahlt 🙂 Außerdem ist das Dach absolut dicht. Kann natürlich sein, daß mal bei einem absoluten Wolkenbruch ein paar Spritzer an der Heckscheibe reinkommen, aber damit kann ich leben. Das kratzt mich absolut Null.
  10. Klar, jeder der was verändert hat ne Bastelbude. Meine Änderungen sind alle praxisorientierte Verbesserungen. Keine optischen Sachen. Ich stehe beim Smart eher nicht auf Schaaf im Wolfspelz... Weiterer praktischer Umbau ist bei mir Dauerplus im Zig.anzünder und Radio. Ich finde die Idee geradezu genial. Da bin ich richtig stolz drauf ! Welche Wartungsklappe ? Ich bab nur die normale Motorabdeckung und an die komme ich problemlos ran, ohne irgendwas zu bewegen. Der Tüv wird garnix zur Heckscheibe sagen, weil das garnicht auffällt, dass das nicht die originale ist oder ich fahr ganz ohne die Heckscheibe hin oder aber ich fahr mit komplett geöffnetem Dach zum Tüv, da sieht er sie nichtmal.... 🙂 Also darüber mach ich mir überhaupt keine Sorgen.
  11. Es gibt wenige 20 Jahre alte Smarts, die absolut trocken sind. Aber selbst wenn, wird irgendwann auch bei deinem der Zeitpunkt kommen. Und auch wenn Du Gummimatten drin hast, wird der schmelzende Schnee von dort kondensieren und sich in deine Box setzen und dort im Laufe der Zeit, Schaden anrichten und wenn er sich dann bemerkbar macht, indem die Elektronik anfängt zu spinnen, ist es zu spät und eine teure Neuanschaffung fällig.
  12. Alles viel zu spät, wenn Du mal einen Wassereinbruch hast, ist längst alles abgesoffen unter dem Fahrersitz ! Selbst kondensierendes Schwitzwasser oder schmelzender Schnee im Winter von den Schuhen zieht alles sofort unter die Sitze ! Absolut tödlich für die Box.
  13. Ich hatte beim beladen noch nie Probleme damit. Und es gibt kaum einen Ort im Smart, an dem die Box mehr wassergeschützt ist als dort, (mit Ausnahme des Dachs) aber das Dach kann ich ja nicht nehmen, wg. Cabrio.... 🙂
  14. Meine Relaisbox ist längst nach oben an die Seitenwand versetzt worden, was ich übrigens auch allen anderen raten würde. Da kann also nix mehr absaufen ! 😉
  15. Meine Relaisbox ist längst nach oben an die Seitenwand versetzt worden, was ich übrigens auch allen anderen raten würde. Da kann also nix mehr absaufen ! 😉 Das sind Verbesserungen zum Nulltarif, die in der Praxis auch wirklich einen Mehrwert bringen. Aber ich respektiere und anerekenne natürlich auch andere Ansichten, die auf ein rein optisches aufpeppeln stehen. Jedem das seine, meine Devise.
  16. Das ist weitgehend wasserdicht. Sieht eben noch etwas doof aus, mit den alten Scheibenresten. Kosten: Null Euro...:-))
  17. Hier meine neue Heckscheibe aus Makralon zum Nulltarif ! Ich muß lediglich noch die Reste der alten Scheibe, mit dem Teppichmesser abtrennen. Es paßt einwandfrei und es hält auch fest in Position. Es wird oben durch zwei Metallwinkel fixiert. Unten einfach von inmen vor die Dachwulst geschoben. Man kann es in 30 Sekunden entfernen bzw. wieder anbringen. Damit können mir Scheibenschlitzer nichts mehr...
  18. Das war aber nicht die Frage. Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.
  19. Das war aber nicht die Frage. Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.
  20. Ich will das ganze mal kurz sortieren. Es ging um den Startknopf. Dabei stellte ich die Frage, ob dann jeder, der den Smart knackt und dann auf den Knopf drückt, losfahren kann, woraus sich dann die Diskussion um Eigentumserwerb entwickelte und ich sinngemäß schrieb, daßder Eigentumserwerb in Deutschland nicht ganz so einfach ist, wie der Besitzerwerb, womit ich natürlich völlig richtig lag = (Nebenkriegsschauplatz). Denn meine eigentliche Frage dazu, ist noch immer nicht beanteortet worden. Nämlich wie sich der rechtmäßige Eigentümer als solcher, gegenüber dem Smart, identifiziert ?? Oder kann wirklich jeder der den Knopf drückt, losfahren ?
  21. Das war aber nicht die Frage. Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.
  22. Korrekt. Ich widerspreche mit Fakten ! Genau wie bei deinen hier teilweise verbreiteten Märchen, Ahnungslos ! Demnach ist ein gutgläubiger Erwerb an einem gestohlenen Smart, in Deutschland NICHT möglich. Das ist erstmal Fakt. Einzige Ausnahme von dieser Regel: es sei denn, es handelt sich um Geld (Münzen, Banknoten) oder Inhaberpapiere oder im Wege öffentlicher Versteigerung erworbene Sachen (§ 935 BGB). Da aber vor JEDER öffentlichen Versteigerung, insbesondere von Kfz, die Eigentumsverhältnisse verbindlich sicher geprüft werden, kam es noch niemals vor und wird es auch in Zukunft niemals vorkommen, daß z.B. ein gestohlener Smart bei einer öffentlichen Versteigerung unter den Hammer kommt. ! Noch irgendwelche Fragen, ahnungsloser "Ahnungslos" ? 😉 Du solltest mir also auch in juristischen Fragen, besser nicht so hohl und großkotzig wie oben, widersprechen. Denn der Gegenbeweis folgt auf dem Fuß. Gutgläubiger gekommen
  23. Das war aber nicht die Frage. Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.
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