Sehr geehrtes Forum,
habe mich zum Kauf bei einem Gebrauchtwagenhändler wohl über´s Ohr hauen lassen. Der besagte Smart fortwo Baujahr 2006 stand für 3.000 € mit neuem TÜV 02/2026 zum Verkauf auf mobile.de.
Nach einer Probefahrt über die Autobahn konnte ich keine äußerlichen Mängel feststellen. Nach Abschluß des Kaufvertrages, denn der Händler über eine Privatperson abwickelte, um
die Gewährleistung zu umgehen, sprang der Smart vor meiner Haustür (ca. 5 Kilometer entfernt) nicht mehr an. Ich ging vom einem Batterieproblem aus. Habe das Auto mit Starthilfe
überbrückt und dem Händler eine Frist zur Nachbesserung gegeben. Händler ruft mich zurück und sagt die Lichtmaschine sei defekt. Seine Werkstatt würde die Lichtmaschine für 350 €
wechseln. Wir könnten uns die Kosten ja teilen. Da ist zur Zeit keine Rechtschutzversicherung besitze und eine Beratung zu dem Thema am Telefon schon 200 € kostet, habe ich der Vereinbarung
blödsinnerweise zugestimmt. Die Werkstatt ruft mich heute an und sagt die bestellte und eingebaute Lichtmaschine funktioniert nicht wegen D+ und B+ Stecker. Erklärung nicht ganz verstanden ?
Er habe jetzt eine Lichtmaschine von Bosch bestellt die Kosten würde sich aber auf 600 € erhöhen. Danach lange Diskussion mit dem Verkäufer, da ich vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag. Meine Frage jetzt ans Forum ? Kann die Werkstatt so doof sein, eine Lichtmaschine einzubauen die nicht funktioniert, oder wollen die nur die Kosten in die Höhe
treiben, da meine Verhandlungsposition bei Verträge unter Privatpersonen schwer anfechtbar sind und eine Einigung wahrscheinlich nur vor Gericht durchsetzbar ist. Über Antworten würde ich mich freuen.