smartawb
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Super! Zu 99% dabei!
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L2B - London to Berlin Oktober 2008 / Intermeet 2008
smartawb antwortete auf Primel's Thema in SMART Treffen
Inzwischen liegt zu dem Event auch eine Anmeldung einer ganz frisch gebackenen Kugelfahrerin aus New Jersey, USA, vor. -
L2B - London to Berlin Oktober 2008 / Intermeet 2008
smartawb antwortete auf Primel's Thema in SMART Treffen
Moin! Wir haben unsere Event-Seite jetzt um eine Teilnehmerliste erweitert, auf der Ihr nachlesen könnt, wer sich bereits angemeldet hat und wer sich für welche Aktivitäten in Berlin registriert hat. Grüße Peter -
L2B - London to Berlin Oktober 2008 / Intermeet 2008
smartawb antwortete auf Primel's Thema in SMART Treffen
Der Event hat jetzt eine eigene Seite. Alle Infos gibt es hier. Anmeldungen zu den Events in Berlin: -> bitte hier klicken -
Besser funktioniert es dann noch mit Spracherkennungssoftware wie Dragon Naturally Speaking. Braucht ein gewisses Anlernen und anfangs etwas Geduld, ist aber lernfähig und klappt dann sehr gut.
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Quote: Am 31.12.2007 um 09:06 Uhr hat Josefine geschrieben: Moin! Hannover, auch ein ganzes Stück weg... 8-) Nicht wirklich, wenn ich bedenke, daß zum besagten Stammtisch regelmäßig Besucher aus dem letzten Dorf vor Wolfsburg, Schneverdingen, Cloppenburg und Bederkesa erscheinen.
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Die Dinger sollte es überall da geben, wo auch eine AU gemacht werden kann, also auch in jedem sC.
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Zum Plaudern mit smarties aus Niedersachsen guckt Ihr am besten vielleicht mal hier. Einen Stammtisch gibt es auch, jeden 3. Freitag im Monat in Isernhagen-Altwarmbüchen, für Euch vielleicht doch etwas besser erreichbar als Bremen :). Neue Gesichter sind immer herzlich willkommen. Grüße Peter ----------------- [ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 29.12.2007 um 00:48 Uhr ]
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Versicherung und mobiles navi
smartawb antwortete auf remember's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Ein Blick ins Gesetz (in diesem Fall die jeweiligen AKB) erleichtert die Rechtsfindung ungemein und erspart so manche Überraschung. In aller Regel findet sich am Ende eine Teileliste, in der versicherte, nur gegen Zuschlag versicherte und unversicherte bzw. beispielhaft nicht versicherbare Teile aufgeführt sind. -
Bilder aus der englischen Szene
smartawb antwortete auf aCKtrion's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Er fährt wirklich... und kommt vielleicht nächstes Jahr mit nach Berlin. -
Quote: Am 20.11.2007 um 17:45 Uhr hat Snap_ geschrieben: Ich glaube da sind gaar keine boxen drine oder liege ich da falsch ? Ja, du liegst grottenfalsch.
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Nein, das weiß noch keiner. Soweit mir bekannt ist, weiß es selbst Al Young, der thesmartclub-Chairman, noch nicht einmal. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es aber ein alternatives L2B von London nach Berlin geben, guckst Du hier oder hier.
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Von Bekannten aus der englischen Szene wurde ich gebeten, auf das folgende Treffen hinzuweisen: wann: 13. bis 20. August 2008 wo: La Giboudiere, St Georges de Rouelley, 50720 Barenton, Normandie, Frankreich An der angegebenen Anschrift gibt es einen Campingplatz, übernachtet wird im Zelt - oder im Wohnwagen, falls den einer mitschleppen möchte. Die Übernachtungskosten auf dem Platz betragen ca. € 10,50 einschl. Frühstück. Vorgesehen ist eine Auto-Show, Sightseeing in der Gegend, ein Kart-Wettbewerb und natürlich viel gemeinsamer Spaß beim Klönen, Essen und Trinken. Mehr Details zu diesem Event bei smartManiacs (Englischkenntnisse notwendig). Gäste aus aller Herren Länder sind ausdrücklich willkommen und erwünscht! Anmeldungen bitte bei smartManiacs im Forum unter dem letzten Link. -----------------
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Kulanz ohne Ende : SC Hannover-Garbsen
smartawb antwortete auf rennsemmel1001's Thema in SMARTe Technik
Warum sollte das sC darauf auch eingehen? Warum echauffierst Du Dich so? Technik kann nun einmal kaputt gehen. Passiert das innerhalb der Gewährleistung/Garantie leistet der Hersteller/Händler Ersatz. Außerhalb der Garantie hast Du eben Pech und mußt in die Tasche greifen. Das passiert jeden Tag tausende Male. Warum sollte das bei smart anders sein? Kulanz ist es eine rein freiwillige Leistung, auf die keinerlei Rechtsanspruch besteht. So ist das nun einmal. Grüße Peter -
Die Überschrift sagt ja eigentlich schon alles. Gemeint sind die polierten Wippen mit dem B. Angebote bitte per PN. Danke! Peter -----------------
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Quote: Am 15.09.2007 um 18:25 Uhr hat DerTux geschrieben: tuning am fahrzeug beinhaltet jedwede veränderung, egal ob fahrwerk chiptuning etc...Wenn als Tuning jedwede Veränderung am Fahrzeug anzusehen ist, dann ist aber auch das bloße Aufkleben eines Ralleystreifens oder eine Sonderlackierung Tuning. Die Frage, auf die es ankommt, ist die, ob das Tuning eine Gefahrerhöhung bewirkt. Nach der Rechtsprechung des BGH kommt Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorliegen einer Gefahrerhöhung selbst dann nur unter der Voraussetzung in Betracht, daß die Gefahrerhöhung für den Eintritt des Schadens auch relevant war. Das OLG Koblenz hat hier den m.E. abenteuerlichen Bogen zur Relevanzrechtsprechung des BGH dadurch gezogen, daß es jedwede Fahrzeugveränderung deswegen als gefahrerhöhend ansieht, weil diese Veränderungen per se den Fahrer verleiten würde, nun die vermeintlich verbesserten Möglichkeiten des Fahrzeuges auch auszuloten. Warum dieses abwegige Urteil offenbar rechtskräftig wurde, weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, daß ich es auf jeden Prozeß ankommen lassen würde, würde meine Vollkaskoversicherung sich beispielsweise wegen der eingetragenen, ihr aber nicht angezeigten Breitreifen auf Leistungsfreiheit berufen wollen. Ich verstehe aber auch den Versicherer nicht, es in einem solchen Fall überhaupt auf einen Prozeß ankommen zu lassen - selbst wenn er in diesem Fall für den Versicherer gewonnen wurde. Mit solchen Prozessen und Ablehnungsgründen führe ich als Versicherer den Sinn und Zweck einer Vollkaskoversicherung doch geradezu ad absurdum. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 15.09.2007 um 19:44 Uhr ]
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M.W. ging es in dem Fall nicht um eine Leistungssteigerung, sondern um eingetragenes Fahrwerkstuning. Gerade vor dem Hintergrund, daß das Tuning keine Leistungssteigerung war, halte ich sowohl die Argumentation des Versicherers als auch des Gerichts eigentlich für eher abenteuerlich. Mir ist aktuell übrigens keine andere vergleichbare Entscheidung bekannt, so daß man noch die Hoffnung haben kann, daß es sich um eine Einzelmeinung eben dieses Gerichts handelt, die keine weitere Verbreitung finden wird. Soweit es Leistungssteigerungen betrifft, sind solche, auch wenn sie eingetragen wurden, im übrigen der Versicherung selbstverständlich anzuzeigen, da es sich dabei ganz klar um so genannte gefahrerhebliche Veränderungen, nach denen beispielsweise schon im Antrag gefragt wird, bzw. um Tarifierungsmerkmale handelt. Gefahrerheblich - und damit auch nachträglich im Falle von Veränderungen anzuzeigen - ist im Zweifel alles das, wonach der Versicherer im Antrag fragt. Einen Antrag, in dem beispielsweise nach dem Reifenformat gefragt wird, habe ich eigentlich noch nie gesehen. Um so mehr ist das Urteil unverständlich und nach meiner Überzeugung grottenfalsch. @Lurch: als Unfallopfer wirst Du von einem Deckungsstreit zwischen Versicherer und Versichertem, wie er hier beschrieben wurde, gar nichts mitbekommen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung hat der Versicherer weiterhin das Opfer zu entschädigen, als gebe es das Problem mit dem Versicherten wegen der Veränderungen seines Fahrzeugs nicht. Insofern erstreckt sich das Urteil auch ausdrücklich nur auf den Entschädigungsanspruch aus der Vollkaskoversicherung. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 15.09.2007 um 17:00 Uhr ]
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suche Artec limited 1 felge für smart
smartawb antwortete auf speeder's Thema in Biete / Suche / Tausche
Quote: Am 30.08.2007 um 13:14 Uhr hat speeder geschrieben: vielen dank aber ich denke net das die person mir nur eine Felge verkauft würd... Ich würde an Deine Stelle auch nicht nur eine davon kaufen, wenn die Dinger tatsächlich so schwer zu beschaffen sind. Es ist doch immer besser, noch ein paar Ersatzteile zu haben. -
suche Artec limited 1 felge für smart
smartawb antwortete auf speeder's Thema in Biete / Suche / Tausche
oder guckst du hier. -
Moin! Nächster hannöverscher Stammtisch ist am 21.09.2007, wie immer um 20.00 Uhr im Restaurant-Bistro "Amadeus"; Graugansweg 21, 30916 Isernhagen-Altwarmbüchen. Weitere Infos gibts regelmäßig hier.
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Quote: Am 21.08.2007 um 15:46 Uhr hat Mitendrius geschrieben: Ja Anzeige wurde ja schon vor 3 Monaten gestellt. Ich kann nur nicht verstehen warum bei so einem mikrigen Betrag so entgegenstellt. Bei mehren tausend euro könnt ich das ja verstehen aber bei dem lächerlichen Betrag... Im Zweifel geht es nicht um den tatsächlich lächerlichen Betrag, sondern, wie schon angemerkt, die Fahrerflucht und, in Verbindung mit Deinem Vorsatzvorwurf, eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Damit steht die Pappe auf dem Spiel, und das nicht nur für 4 Wochen.
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Quote: Am 20.08.2007 um 15:59 Uhr hat Mitendrius geschrieben: Hab nochmal mit der Versicherung gesprochen, die meinten das hätte mit § 7 StVG nichts zu tun, da ja eben noch nicht geklärt ist wer nun schuld hat oder nicht und Sie noch keine Einsicht in die Polizeiakte hatten.Wenn ich mitbekommen hätte, daß einer unserer Azubis eine solche Auskunft am Telefon erteilt, hätte es hinterher gekracht, und zwar ganz heftig. Die Haftung aus § 7 StVG ist eine Gefährdungshaftung und somit verschuldensunabhängig. Das lernt jeder Stift bei einer Versicherung im 1. Lehrjahr! Bitte, geh zum Anwalt, und das zügigst. Du wirst von der Versicherung - ich vermute mal mit Rücksicht auf die Kundenverbindung, ist ja ein Firmenkunde, der sicher 'ne gute Prämie bringt - übelst hingehalten hingehalten. Das anders zu regeln überlaß einem Anwalt, mit dem funzt das nicht so leicht, wie mit Dir.
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Moin! Der Ansatz, daß zwischen Straf- und Zivilrecht zwingend zu unerscheiden ist, ist im Prinzip ja schon richtig. Ansonsten mutet das hier aber alles ziemlich nach Kaffeesatzleserei an. @Mitendrius: Du schreibst in Deiner Unfallschildereung, Du wärst von dem Porschefahrer absichtlich, sprich mit Vorsatz, gerammt worden. Wenn dem denn tatsächlich so ist, mußt Du zunächst einmal davon ausgehen, daß die Haftpflichtversicherung des Porsche in diesem besonderen Fall nicht zahlen wird und das auch nicht muß. Der Versicherer haftet bei Vorsatz nicht (§ 152 VVG). Da die Haftung des Versicherers bei Vorsatz von vornherein ausgeschlossen ist, läuft das anders als bei "normaler" Leistungsfreiheit wegen Trunkenheit, Fahrerflucht oder was sonst noch in Betracht kommen kann. In diesen Fällen würde der Versicherer leisten, aber beim Versicherten Regreß nehmen. Wie gesagt, das gilt hier nicht. Du solltest Dir also überlegen, ob Du an der Vorsatzgeschichte festhalten willst bzw. ob es wirklich Absicht war. u.U. schadest Du Dir damit mehr, als Du Dir nutzt. Grundsätzlich wäre in Vorsatzfällen an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. anstelle der Versicherung zu denken. Die Verkehrsopferhilfe leistet bei reinen (zudem kleinen) Sachschäden in aller Regel aber nicht. Einen Versuch ist es dennoch wert. Was Dir in jedem Fall bleibt, ist die verschuldensunabhängige Halterhaftung aus § 7 StVG. Wer das Fahrzeug gefahren hat, kann Dir, der Du ja auch einen Zeugen hast, ziemlich egal sein, solange Du den Halter kennst. Sieh zu, daß Du Dir einen Anwalt nimmst, die Kosten der erforderlichen Rechtsverfolgung, sprich die Anwaltskosten, sind Bestandteil Deines Schadenersatzanspruches gegen den Halter und von diesem zu zahlen. Ich würde mich auch nicht mehr auf langen außergerichtlichen Schriftwechsel einlassen, sondern nach einmaliger außergerichtlicher Zahlungsaufforderung durch den Anwalt im Falle der Fruchtlosigkeit sofort Klage gegen den Halter erheben lassen. [ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 19.08.2007 um 23:14 Uhr ]
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Moin! Gugge doch mal hier!