smartawb
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WICHTIG! BITTE HILFE! SC Hamburg eine Frechheit!!!
smartawb antwortete auf Sandra68's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 15.08.2007 um 21:47 Uhr hat Sandra68 geschrieben: er muss doch erst mal die Chance haben, diese große Sache selber zu reparieren. Ja, soll er, aber nicht ohne Anwalt! Hast Du es eigentlich immer noch nicht gemerkt, oder bist Du wirklich so naiv? Dir kann man wirklich nicht mehr helfen... -
Ein Schrei für die Forums-Aktiven!
smartawb antwortete auf MadMike's Thema in small-Talk (off topic)
Häää, was ist los? ----------------- -
Moin! Mehr Fotos gibt es hier.
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Moin! Schade, daß das Wetter nicht mitgespielt hat. Davon mal abgesehen war es ein Riesenevent, bei dem mitzumachen einfach nur eine tolle Sache war. Allein die Freude der Kinder zu sehen hat mich wirklich berührt. Wir sind im nächsten Jahr ganz sicher wieder dabei! Herzlichen Dank an die Orga. Ihr habt einen super Job gemacht. Grüße Peter
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Neue Smart 42 brabus, Preisrechtfertigung?
smartawb antwortete auf Extrem's Thema in Allgemeines Diskussionsforum
Quote: Am 08.07.2007 um 15:06 Uhr hat Extrem geschrieben: Ich persöhnlichhalte den Preis diesesmal echt übertrieben... Keiner zwingt Dich, einen zu kaufen. Ist doch 'ne ganz einfache Sache. -
Moin! Wenn eine UK-Zulassung erfolgen soll, ist in jedem Fall eine Umrüstung der Scheinwerfer und der Rücklichter notwendig. Die Tachoumrüstung muß m.W. nicht sein, ist aber empfehlenswert. Das Risiko von einer der vielen speed cameras eingefangen zu werden, ist sonst doch recht hoch. Nacherfolgter Umrüstung braucht das Auto dann natürlich noch eine MOT-Abnahme. Mir wurden für die notwendigen Umbauten mal Kosten in einer Größenordnung £500 - £800 genannt. Am besten aufgehoben bist Du übrigens bei den unabhängigen Werkstätten, wobei ich Dir insbesondere Wellsmart empfehlen kann. Die sind zwar 'ne Ecke weg von London, ich habe aber selten eine so kompetente und engagierte Werkstatt bei insgesamt fairen Preisen erlebt. Am besten hörtst Du Dich ansonsten mal in einem der englischen Foren (smartmaniacs oder thesmartclub) um. Grüße Peter ----------------- [ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 12.06.2007 um 17:46 Uhr ]
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Moin Jochen, nein, brauchst Du nicht. Grüße Peter -----------------
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Smarties aus dem Raum Hannover gesucht...
smartawb antwortete auf hammerandi_de's Thema in SMARTies Regional
Quote: Am 17.05.2007 um 00:21 Uhr hat hammerandi_de geschrieben: Eine tolle Sache ist auch die beim SCN eingepflegte PN-Ignorierliste. Siehst du diesen "smilie" oben rechts? Und auch das, was daneben steht? Gut. Es ist offensichtlich, daß Du (Ihr) zu der Gruppe derer gehörst (gehört), denen der scN halt nicht gefällt. Das ist Dein gutes Recht und völlig in Ordnung, gibt Dir aber noch lange nicht das Recht, hier solchen Bullshit zu veröffentlichen. Ich habe kein Problem damit, daß Du sagst wenn Dir etwas nicht gefällt. Insofern habe ich Dich schmerzlich in Worpswede, wo Du alle Zeit und Gelegenheit gehabt hättest, alle Deine Kritik loszuwerden, vermißt. Ich habe allerdings ein Problem damit, daß Du offenbar selbst nicht kritikfähig bist, anders denkende Mehrheiten nicht akzeptierst (soviel zu Diktaturen) und ersichtlich zu feige bist, Deine Kritik in dem Kreis zu vertreten, wo sie zunächst hingehört. Solange letzteres nicht passiert, ist das Thema damit für mich abgehakt. Peter -
Smarties aus dem Raum Hannover gesucht...
smartawb antwortete auf hammerandi_de's Thema in SMARTies Regional
Dem einen gefällt der Club mit den Leuten, die da mitmachen, dem anderen nicht. Der eine integriert sich in eine bestehende Gemeinschaft, die im Falle des scN im Übrigen auch neue Gesichter immer mit offenen Armen aufgenommen hat (und das auch immer noch so hält), der andere meint, dauernd an allem und jedem nörgeln und sich ausgrenzen zu müssen. Das ist bedauerlich, aber das ist halt so und nicht zu ändern. Der negative Eindruck vom scN, der hier von Einzelnen verbreitet wird, sollte also nicht zu voreiligen Rückschlüssen führen. @ emssmart: melde Dich gerne an für die Veranstaltung in Lingen. Ich glaube nicht, daß Du es bereuen wirst. Übrigens ist der Club Pfingssamstag in Papenburg unterwegs, Details gibt es hier. Du findest da auch 'nen Link auf den Italiener, wo man die Leute ab ca. 18.00 Uhr antreffen kann. Guck doch einfach mal rein. Grüße Peter -
Quote: Am 28.04.2007 um 10:13 Uhr hat Steffi_Holger geschrieben: die kiste macht "nur" mit hoher scheibe spass. alles andere nervt ! lg Was'n Quatsch! -----------------
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DEPP 2.0, Polizei stellt Raser wg YouTube-Video
smartawb antwortete auf rossimobil's Thema in small-Talk (off topic)
Oh Herr, bitte laß es Hirn regnen! ----------------- [ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 28.04.2007 um 01:36 Uhr ] -
NIEMALS wird so etwas an meinen blade kommen! Quote:Der Fahrtwind wird jetzt über das Fahrzeug hinweg geleitet und es ist in allen Geschwindigkeitsbereichen ein fast zugfreies Fahren möglich, fast wie bei einem "normalen" CabrioWarum kaufts Du nicht gleich ein "normales" Cabrio? Wäre in Deinem Fall vielleicht die bessere Wahl gewesen... -----------------
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Und noch mehr Infos zum Intermeet gibts über diesen Link.
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So ein Sch****! Tut mir echt leid, vor allem um die schöne Brabuslippe ;-) Aber ganz im Ernst, gebrochenes Plastik und geschnautschtes Blech läßt sich ersetzen, gebrochene Knochen wären viel schlimmer. Auf die Einschätzung der Sheriffs wegen Totalschaden brauchst Du erstmal nichts zu geben. Die haben da keine Ahnung von und wissen in aller Regel nicht, was sie sagen, wenn es darum geht, einen Schaden der Höhe nach einzuschätzen. Und das hier Quote:Wurden Spoiler oder sonstige Teile montiert die Weder ABE noch abgenommen sind und die ursrüngliche Bauart des Fahrzeugs verändern,somit Spoiler oder Scheinwerferblenden,sogar hochgestellte Scheibenwischer,da sie die Wischfunktion bei Regen beeinträchtigen..so erlischt die ABE des Fahrzeugs,somit hast du unter Umständen keinen Versicherungsschutz mehr und die Versicherung kann sich gegen die Regulierung des entstandenen Schaden setzen!!! vergiß mal ganz schnell und mach Dir deswege keinen Kopp. Das ist ganz klar nicht erlaubt und kann Dich bestenfalls ein Bußgeld kosten, aber nicht den Versicherungsschutz, da für eine Vorfahrtsverletzung und den nachfolgenden Crash nicht kausal. Aber die Diskussion hatten wir an anderer Stelle schon mal... Grüße Peter
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Quote: Am 03.12.2006 um 18:19 Uhr hat vs900 geschrieben: mann (frau auch) beachte sein linkes Bein in den lezten Bildern.. Das sieht nicht gesund aus. Mein Mitleid hält sich allerdings in überschaubaren Grenzen. -----------------
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Quote:Anmerkung der Redaktion: Das LG Köln hat die Berufung des Klägers durch Urteil vom 22. 4. 1999 (22 S 114/99) aus den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung zurückgewiesen.Achte auf das Datum. Soooooo alt ist das Urteil auch noch nicht. Die Bedingungstexte wurden nach meiner Kenntnis bei keinem Versicherer dahingehend geändert, daß Kunststoffscheiben ausdrücklich mitversichert werden. Neuere Entscheidungen zum Thema wurden nicht veröffentlicht. Deckungsprozesse werden nach wie vor unter Bezugnahme auf dieses Urteil von den Versicherern gerne aufgenommen und wohl auch zumindest überwiegend gewonnen. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall nicht vielleicht doch eine Regulierung aus welchen Erwägungen auch immer erfolgt, nur einfach sich zurücklehnen in dem Bewußtsein die Teilkasko wird es schon bezahlen ist bei der Cabrioheckscheibe eben nicht. -----------------
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Quote:§ 12 Abs. 2 AKB erfasst nur Fahrzeugteile, die tatsächlich aus Glas bestehen, sodass Fahrzeugteile aus Kunststoff - und damit auch Kunststofffenster - nicht unter den Versicherungsschutz fallen. AG Köln, Urteil vom 2.11.1998 (142 C 109/99) Anmerkung der Redaktion: Das LG Köln hat die Berufung des Klägers durch Urteil vom 22. 4. 1999 (22 S 114/99) aus den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung zurückgewiesen. - Vgl. zum Begriff "Verglasung" i. S. d. § 12 Abs. 2 AKB AG Saarbrücken VersR 1995, 778. Der Kl. ist Eigentümer eines Kabrioletts (BMW 320 i). Für diesen Pkw unterhielt der Kl. bei der Bekl. eine Fahrzeugteilversicherung, der die AKB zugrunde lagen. Bei dem Dach des Fahrzeugs handelte es sich um ein Faltverdeck, wobei das Heckfenster aus Kunststoff bestand und in das Faltverdeck integriert war. Am 24. 12. 1997 wurde das Heckfenster des Fahrzeugs durch unbekannte Täter zerstört. Nachdem der Kl. den Schaden der Bekl. gemeldet hatte, ließ diese den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten; der Sachverständige stellte den Reparaturschaden mit 3128,35 DM fest. Mit Schreiben vom 9. 2. und 13. 3. 1998 lehnte die Bekl. die Regulierung ab. Der Kl. verlangte mit der Klage die Zahlung des erforderlichen Reparaturkostenbetrags abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts in Höhe von 300 DM. Das AG wies die Klage ab. Aus den Gründen: Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 2828,35 DM aus der Fahrzeugteilversicherung. Zum einen besteht ein Anspruch nicht aus der Diebstahlversicherung gem. § 12 Abs. 1 I b AKB. ... Der geltend gemachte Anspruch ist auch nicht im Rahmen der Glasbruchversicherung gem. § 12 Abs. 2 AKB begründet. Hiernach erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Da Glasbruchschäden hiernach unabhängig von ihrer Ursache erfasst werden, erweitert § 12 Abs. 2 AKB die Teilversicherung und auch die Vollversicherung. Im Ergebnis ist das Gericht der Ansicht, dass § 12 Abs. 2 AKB nur Fahrzeugteile erfasst, die tatsächlich aus Glas bestehen, sodass Fahrzeugteile aus Kunststoff - und damit auch Kunststofffenster - nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Soweit in der Kommentierung von Feyock/Jacobsen/Lemor (Kraftfahrtversicherung 1997 § 12 AKB Rdnr. 107) die Ansicht vertreten wird, es müsse sich nicht um mineralisches, kristallines Glas handeln, sodass auch Kunststoff als Glas gelte, wenn er als Verglasung verarbeitet sei, hält das Gericht diese Ansicht letztlich nicht für zutreffend. Abgesehen davon, dass sich diese Ansicht - soweit ersichtlich - lediglich in der genannten Kommentierung befindet, spricht die Auslegung des § 12 Abs. 2 AKB dafür, dass es wesentlich nicht auf die Funktion, sondern auf die besondere Bruchgefahr des Materials ankommt. Zum einen deutet bereits der Begriff "Verglasung" darauf hin, dass hier "Glas" im üblichen Wortsinn gemeint ist. Des Weiteren spricht auch der Begriff "Bruchschäden" dafür, dass der besonderen Bruchgefahr gerade dieses Materials Rechnung getragen werden sollte, und zwar umso mehr, als § 12 Abs. 2 AKB diese Schäden - im Gegensatz zu § 12 Abs. 1 AKB - unabhängig von ihrer Ursache erfasst. Hinzu kommt, dass in den Hausratversicherungen nach den VHB 74, in deren § 2 Nr. 10 die Glasversicherung noch erfasst war, lediglich Glas im herkömmlichen Sinn gemeint war, sodass Kunststoff nicht als Glas anzusehen war (s. Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 2 AGlB Rdz. 11). Soweit in § 2 Abs. 1 AGlB auch Scheiben aus Kunststoff erfasst sind, steht dies nicht entgegen, da hier Kunststoffscheiben ausdrücklich erwähnt sind und im Übrigen auch in dieser Vorschrift ein äußerlicher und begriffsmäßiger Unterschied zwischen Glas und Kunststoff gemacht wird. Schließlich kann auch die zitierte Kommentierung von Feyock/Jacobsen/Lemor nicht so verstanden werden, dass es ausschließlich nur auf die Funktion der Verglasung ankommt. Nach dieser Kommentierung sollen unter den Begriff "Verglasung" alle Teile fallen, deren Funktion im Wesentlichen durch die besonderen Eigenschaften von Glas bestimmt ist. Wenn hier auch auf die besonderen Eigenschaften von Glas abgehoben wird, kann die Folgerung, dass Kunststoff als Glas gelte, wenn er als Verglasung verarbeitet ist, im Rahmen der vorstehenden Auslegung auch nur so verstanden werden, dass es sowohl auf die Funktion als auch auf die besonderen Eigenschaften von Glas, also auch die besondere Bruchgefahr, ankommt. Eine Erstreckung des Versicherungsschutzes auch auf Kunststofffenster könnte damit allenfalls dann in Betracht kommen, wenn diese sowohl in ihrer Funktion als auch in ihrer Eigenschaft herkömmlichen Glasfenstern entsprechen. Dies ist jedoch bei einem Kunststofffenster, das in ein Faltverdeck integriert ist, offensichtlich nicht der Fall, vielmehr hat der Kl. selbst ausgeführt, dass das Heckfenster des Pkw nur deshalb aus Kunststoff und nicht aus Glas bestehe, weil es sonst bei einem Zusammenfalten des Verdecks zerbrechen könnte. Dies zeigt deutlich, dass das zerstörte Heckfenster im Pkw des Kl. gerade nicht einem herkömmlichen Glasfenster entspricht, sodass ein Versicherungsschutz im Rahmen des § 12 Abs. 2 AKB nicht besteht. Fundstelle VersR 2000, 1412 Soviel zum Thema bei der Cabrioheckscheibe handele es sich um durch TK versicherten Glasbruch. Ich würde jedenfalls nicht generell darauf bauen, daß die TK den Riß in der Heckscheibe bezahlt. Es gibt Gesellschaften, die sich sehr eng an den Bedingungstext halten. ----------------- [ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 22.11.2006 um 01:36 Uhr ]
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Timo, laß gut sein. Das mit der gewonnenen Wette war wirklich ernsthaft gemeint, ebenso mein "Danke" dafür. Wie hätte ich es denn sonst sagen sollen? -----------------
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Das war genau der Kommentar, auf den ich noch gewartet habe. Woher wußte ich nur, daß genau so ein Spruch ausgerechnet von Dir noch kommt? Danke trotzdem, Du hast mir damit eine Wette gewonnen. -----------------
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Quote: Am 18.11.2006 um 19:24 Uhr hat madtux geschrieben: @smartawb ich seh es ein.. du bist zu klug für mich...Endlich mal einer, der es einsieht. ;-) Und wegen des Restes: danke, gleichfalls. -----------------
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Moin! Der Termin beißt sich leider dauerhaft mit dem Termin in Bremen: jeden 3. Freitag im Monat, nächster Stammtisch also am 15.12.2006, 20.00 Uhr. Treffpunkt: Restaurant-Bistro "Amadeus", Graugansweg 21, 30916 Isernhagen-Altwarmbüchen. Wir freuen uns, wenn Du vorbeischaust. @luette: was soll das jetzt werden? Zickenalarm? Soll doch bitte jeder seine eigenen Erfahrungen machen und sich dann selbst ein Urteil bilden. Grüße Peter -----------------
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und wer weiß, was er gesagt hat, noch viel mehr. Deiner Auffassung nach besteht der von mir zuvor erwähnte adäquate Kausalzusammenhang darin, daß man in einem Fahrzeug ohne ABE unterwegs gewesen sei. Genau das ist in der Tat völliger Blödsinn, weil das Fehlen einer ABE überhaupt keinen Kausalzusammenhang begründet. Das Fehlen dieses Papierskann nicht adäquat kausal einen Unfall verursachen. Für die Leistungspflicht der Versicherung kritisch wird es zudem erst in solchen Fällen, in denen durch die Verwendung ungeeigneter Ein- oder Anbauteile das Fahrverhalten nachteilig beeinflußt werden kann. Selbst dann muß Dir aber erst noch nachgewiesen werden, daß dadurch wirklich eine zumindest Mitursache für den Unfall gesetzt wurde. Ausschlaggebend für eine in so einem Fall zum Tragen kommende Leistungsverweigerung der Versicherung wäre im übrigen selbst dann aber noch nicht das Fehlen der ABE, sondern die durch die Verwendung ungeeigneter/unerlaubter Ein- oder Anbauteile eingetretene Gefahrerhöhung. Jede Versicherung zahlt, was sie zahlen muß. Klar, für Geschenke ist keine Versiche´rung zustädig, da wirst Du Dich an den Weihnachtsmann wenden müssen. Aber bei jeder Versicherung sitzen Leute, die Risiken, im konkreten Fall Prozeßrisiken abzuwägen gelernt haben. Und deshalb wird keine Versicherung aus lauter Jux und Dollerei das Risiko eingehen, einen Deckungsprozeß um die Frage des Versicherungsschutzes mit ihrem Kunden zu führen, wenn nicht eine zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Prozeß auch gewonnen werden kann. Eine solche Aussicht besteht im Falle der illegalen Verwendung eines Pop Offs zweifelsfrei nicht. -----------------
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Quote: Am 17.11.2006 um 09:52 Uhr hat madtux geschrieben: letztendlich besteht selbiger zusammenhang ganz einfach darin, das man in einem fahrzeug OHNE betriebserlaubnis unterwegs gewesen ist...Tut mir leid, aber das ist ausgemachter Blödsinn. Das Fahren ohne ABE stellt zunächst "nur" eine Ordnungswidrigkeit dar und hat auf die Frage des Versicherungsschutzes für sich gesehen noch keinen Einfluß. Das gibt 'nen Bußgeldbescheid und ggf. Punkte, die Versicherung wird trotzdem regulieren, wenn der Unfall nicht wegen des Pop Offs verursacht wurde. Jedenfalls wird es deswegen keinen Streit um Deine Kohle geben. -----------------
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Quote: Am 13.11.2006 um 23:11 Uhr hat mbannert geschrieben: Mal abgesehen vom nicht so günstigen Preis, du weißt, daß die Dinger im Smart kleine Zulassung haben und im Falle eines schlimmen Unfalls, wo die Versicherung den Wagen untersucht, das Teil dazu nutzt, die Betriebserlaubnis zu erlöschen, und damit dann nicht zahlen wird. Kann ne teurere Angelegenheit werden, als die lieb ist! Die Versicherung wird den Wagen nach einem Kracher kaum untersuchen, eher schon die Staatsanwaltschaft bzw. ein von ihr beauftragter Sachverständiger. Und dann möchte ich sehen, wie Kausalität zwischen dem Einbau eines Pop Offs und dem Unfall konstruiert wird, ganz egal wie auch immer der Unfall sich ereignete. Nur wenn ein Kausalzusammenhang besteht drohen nämlich Konsequenzen seitens der Versicherung.