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clevertrailer

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  1. ZGG ist in der Fachsprache das Zulässige Gesamt Gewicht eines Fahrzeuges. Hat überhaupt nichts mit einem Zuggesamtgewicht zu tun. Wenn ich von einem ZGG von 1050 kg resp. 1000 kg spreche, bezieht sich das nur auf das Zugfahrzeug. Die 1050 kg entsprechen dem garantierten Gesamtgewicht das von smart freigegeben wurde. Diese 1050 kg dürfen also nicht überschritten werden. Wie Sie (Papenburg) z.B. aus den Mustergutachten vom TüV entnehmen können, erhöht sich das Leergewicht um ca. … kg (Gewicht AHK). Oder andersrum, die Zuladung wird um diesen Betrag herabgesetzt weil die 1050 kg nicht überschritten werden dürfen. Eigentlich logisch. Natürlich ist es so, dass der Anhänger so beladen werden kann, dass die Achse mit einer Last von 405 kg belastet wird und die Deichsel mit 45 kg (Stützlast) (1050 + 450 = 1500) Diese 45 kg müssen aber, wenn der smart bis ZGG beladen ist, aus dem Fz raus genommen werden. Klar, diese 45 kg könnte man jetzt wieder, schön über der Achse, auf den Anhänger aufladen! Man könnte auch sagen, ich beladen mein smart auf 950 kg. Also belade ich den Anhänger inkl. Stützlast auf 550 kg (950 + 550 = 1500) Geht eben nicht, weil sonst der D-Wert überschritten wird und die AHK überlastet ist. Finde ich alles wirklich kompliziert. Deshalb: Anhängelast 400 kg und eine vernünftige Stützlast von 15 – 25 kg, dann sind sie auf der sicheren Seite. Zitat MDC „die 1500kg beziehen sich auf die zulassung unsere kupplung, übrigens die einzige, die vom deutschen kraftfahrtbundesamt zugelassen ist und somit ordnungsgemäß für deutschland zertifiziert ist. dadurch ergeben sich auch keine garantieproblem mit smart“ …. genau, bezieht sich auf die Kupplung, nicht aber auf das Fahrzeug. Smart sieht das mit der Garantie mit Sicherheit etwas anders. Es sei denn, smart hat die Produkte überprüft und positiv beurteilt. Übrigens hat sich auch das KBA positiv zur AHK von clevertrailer geäussert. clevertrailer
  2. Die 1000 kg haben sich natürlich auf das Gesamtgewicht (ZGG) bezogen. Es ist so, das dem ZGG das Gewicht der AHK und die Stützlast abgezogen werden muss. Ergibt dann ein ZGG von zum Beispiel 1000 kg. Wieviel dann noch zugeladen werden kann ist sehr vom smart Typ abhängig da das Leergewicht bei den verschiedenen fortwo Modellen recht unterschiedlich ist. 1000 kg abzüglich Leergewicht ergibt Zuladung für den smart. clevertrailer
  3. @ Richi Da stellt sich die Frage, wer im Jahr 2000 resp. bereits 1999 die Anhängelast definiert hat. ;-) In der Schweiz waren es beim 450er sogar 350 kg Anhängelast. Leider wurde diese Last vom deutschen TüV nie anerkannt. Die Begründung war, dass sonst ein Wettbewerbsvorteil bestanden hätte!? Neu gibt es eine ECE R55 Genehmigung mit 350 kg. Mal schauen, was der TüV dazu meint. Nun gut, beim neuen smart wurde eine ANHÄNGELAST von 400 kg von clevertrailer festgelegt und geprüft. Zum begriff Anhängelast: Es handelt sich um die Achslast ohne Stützlast. Beim smart 400 kg Die Stützlast darf max. 10% der Anhängelast betragen. => 40 kg Die Werte die über 400 kg angegeben werden, entsprechen dem „MAXIMAL ZULÄSSIGEN ANHÄNGERGESAMTGEWICHT“. z.B 440 kg (Anhängelast + Stützlast) Empfohlene Stützlast der Anhängerhersteller: Mindestens 4% der Anhängelast (= 16 kg), mehr als 25 kg nicht nötig. (Entsprechender Kleber ist meistens auf der Deichsel der Anhänger) Es wird unbedingt empfohlen, dass der Anhänger so beladen wird, dass eine positive Stützlast resultiert => zwischen 16 – 25 kg. Bei den Fahrversuchen die smart zusammen mit clevertrailer durchführte, hat sich die Fahrdynamik mit negativer Stützlast sehr nachteilig ausgewirkt. Aber auch zu hohe Stützlasten waren für die Fahrdynamik nachteilig. Im übrigen ist beim an- und abkuppeln eine Stützlast um ca. 20 kg angenehm zu handhaben. Nicht zu vergessen ist, dass die Stützlast, wie übrigens auch das Gewicht der Anhängerkupplung, dem Zuladungsgewicht abgezogen werden muss. Gesamtgewicht smart = 1050 kg Abzüglich Anhängekupplung z.B. 10 kg Abzüglich Stützlast z.B. 40 kg In diesem Fall darf der smart nur noch bis 1000 kg beladen werden. Wenn der Anhänger abgekuppelt wird, natürlich wieder 1040 kg. Die Stützlast ist also eine eher komplizierte Angelegenheit. Deshalb: Anhängelast am smart = 400 kg clevertrailer
  4. An alle Smartfahrer mit Interesse an einer AHK Hier geht es nicht um Eigenwerbung sondern um die Richtigstellung von Aussagen von Anbietern von AHK’s, die sich auf offizielle smart Schreiben beziehen (mit Zitatangabe*) die ganz und gar nicht im Zusammenhang mit ihren Produkten gemacht wurden. Die Firma clevertrailer hat bereits vor zwei Jahre mit der Entwicklung der AHK zum neuen fortwo begonnen. Dabei konnte sie sich auf die Inputs von smart beziehen. Die AHK wurde im letzten Sommer fertig gestellt. Smart hat daraufhin alle Vertragshändler mit einem offiziellen Schreiben informiert. Hier der Link: http://www.clevertrailer.ch/pdfs/Infoletter-e-d.pdf clevertrailer ist der Meinung, dass Produkte mit allen Vorzügen beworben werden sollen. Es ist aber nicht korrekt, sich mit „fremden Federn„ zu schmücken um sein Produkt besser darzustellen. Falls Sie entsprechende Aussagen entdecken, ignorieren Sie sie einfach. Ihr smart center wird Sie gegebenenfalls auch entsprechend aufklären. smarte grüsse clevertrailer
  5. Zurück zum Theme AHK zum 451 clevertrailer ist der einzige Hersteller einer Anhängekupplung zum smart fortwo 451 mit einer offiziellen Stellungnahme von smart. Auszug aus Infoletter von smart an Vertriebspartner: „Der neue smart fortwo (Typ 451) ist, wie auch sein Vorgänger (Typ 450), von Seiten smart generell nicht für den Fahrbetrieb mit Anhängerkupplung und Anhänger freigegeben. Aktuell bietet clevertrailer sowohl eine Anhängerkupplung, wie auch entsprechende Anhänger für den neuen fortwo (Typ 451) an. Aufgrund der durch clevertrailer erbrachten Prüfzertifikate und praktischen Fahrversuche, sowie deren unauffälligen Erprobungsergebnisse, ist eine Abmahnung an clevertrailer durch smart, auch ohne generelle Zulassung des 451 für Anhängerbetrieb, nicht erforderlich. smart hat, durch eine eigene subjektive Fahrerprobung der AHK und eines Anhängers der Firma clevertrailer, seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt. Aktuell ergeben sich hieraus keine erkennbaren Gefahren, bei ordnungsgemässem Einsatz der für den neuen smart fortwo konzipierten Anhängerkupplung bzw. Anhänger von clevertrailer……... Diese Stellungnahme hat verschiedene smart center in Deutschland dazu bewogen, die Anhängerkupplung ins Zubehör zum 451 aufzunehmen. Es wurden bereits zahlreiche Neufahrzeuge direkt beim center umgebaut und ausgeliefert. @ smartipercy „wie schön wäre es jetzt für die 450 kugeln ab esp eine wunschanhängelast von sagen wir 350 kg + 10% stützlast 35 kg zu realisieren“ Gibt es bei clevertrailer mit ECE-Genehmigung aktuelle auch. Stützlast für Zentralachsanhänger nach EG-Ratsrichtlinie 94/20EG (2.1.20): „…………., dass nur eine kleine vertikale Last von höchstens 10% der Gesamtmasse des Anhängers oder 1000kg (es gilt der kleinere Wert) auf das Zugfahrzeug übertragen wird“ www.clevertrailer.ch
  6. "Unabhängig davon ob ich einen Agrarhaken eintragen will oder nicht (wenn es die Papiere hergeben) zur Zulassungsstelle muss man trotzdem, da in den Papieren auf jeden Fall die Anhängelast eingetragen werden muss, da diese ab Werk leider bei Null steht ..." clevertrailer hat NIE das Gegenteil behaubtet. clevertrailer kann aber nicht mehr machen, als dem Kunden dringlichst mitzuteilen, die Anhängelast im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Die Papiere sind vorhanden. Falls diese nicht genügen, erwarte ich entsprechnde Stellungnahme von den Behörden und nicht von MDC.
  7. Leider hat sich MDC öffentlich (Forum smart-club) über die Konformität der ECE-Genehmigung zur neuen AHK von clevertrailer zum 451 geäussert. Zitat MDC „Die vorliegende EG-Genehmigung für die AHK von Clevertrailer reicht aber nicht aus, um eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu erlangen, da sich diese Papiere nur für das Bauteil/AHK selber gilt.“ Es handelt sich um eine ECE-Genehmigung (nicht EG) inkl. Beurteilung zum Fahrzeug. Aussage MDC “Ich bin aber zuversichtlich, dass Clevertrailer die erforderlichen Papiere noch erlangt und somit jedem Käufer damit eine Rechtssicherheit gibt“. Rechtssicherheit => clevertrailer hat alle geforderten, internationalen Tests/Prüfungen sowohl für die Anhängerkupplung wie auch für das Fahrzeug durchführen lassen und erfolgreich bestanden. Verschiedene TÜV – Stellen (siehe unten) haben die ECE-Genehmigung bereits akzeptiert und so kann keine Rede von allfällig fehlender Rechtssicherheit sein. Falls ein TÜV die Genehmigung nicht akzeptiert hat das nichts mit Sicherheit sondern nur mit formellen Einwänden zu tun => gab es bisher nicht. Zitat MDC „Vor Kauf der Kupplung sollte jeder bei "seinem" TÜV Rücksprache halten und dazu die Papiere von Clevertrailer vorlegen. Die Firma Clevertrailer wird sicherlich jedem Interessenten die entsprechenden Papiere vor Kauf zugänglich machen“. Dies wurde selbstverständlich schon mehrmals gemacht und wir empfehlen dies auch jedem Kunden, weil der smart fortwo betreffend AHK etwas eigen ist. Unter anderem kam diese Aussage von einer Deutschen Zulassungsstelle zurück: "wie von ………………………….. nicht anders zu erwarten, haben Sie sich etwas Gutes gegönnt, nämlich eine Anhängerkupplung mit einer "ECE-Genehmigung". Anhängerkupplungen mit einer solchen Genehmigung bedürfen keiner TÜV-Abnahme und müssen nicht mehr, können aber, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es reicht, wenn Sie die vom Bundesamt für Strassen erteilte Genehmigung im Fahrzeug mitführen. Wir können die Kupplung aber auch eintragen, dann muss die Genehmigung in dem kleinen Auto nicht mitgeführt werden." Lassen Sie sich also bitte nicht von Aussagen seitens MDC beeindrucken. Falls Sie sich mal zum Kauf einer AHK entscheiden, egal von wem, haben Sie viel Spass damit, clevertrailer
  8. Ist für Export in ein Land wo es keine Euro 3 gibt. Aber es dürfen nur Fahrzeuge importiert werden, wo noch nie zugelassen wurden. Bitte seriöse Angebote an: info@clevertrailer.ch
  9. Genau, noch nie Zugelassen! "Wenn der noch nie zugelassen war in Deutschland dann darf er den auch nicht mehr fahren. Habe so etwas gehört aufm letzten Treffen am Bochumer Ruhrpark" Könnte sein, dass wäre schade. Die Schweizer haben das auch so gemacht. Suche trotzdem einen auf diesr grossen weiten Erde!
  10. Suche dringend einen crossblade. Bedingung: er darf noch nie eingelöst worden sein! Gibt es das noch? clevertrailer
  11. Hallo smartis Es gab mal ein Tuninganbieter "Opera" Ich suche dringend zwei vordere Felgen 5.5" x 15" (Fünfspeichen) Angebote an info@clevertrailer.ch smarte grüsse
  12. Eigenwerbung Ich habe vor ca. 2 Wochen das smart-forum-team angefragt, wie ich mein Anliegen im Forum kundtun kann, ohne das der Beitrage wegen Eigenwerbung gleich gelöscht wird. Da gibt es ja ziemlich strickte Regeln. Ich habe auch um ein Angebot betreffend Bannerwerbung gebeten . Leider bekam ich keine Antwort. So habe ich am Sonntag aus einer Laune und aus Ungeduld mal ein Beitrag reingestellt. Dachte eigentlich, dass er umgehend gelöscht wird. Wenn ich vielleicht auch noch die Wortwahl ein bisschen besser getroffen hätte, (einziger mit Sicherheit weglassen) wäre es hoffentlich gemässigter abgelaufen. Sorry!
  13. So, inzwischen ist der Infoletter auch bei den smart Vertriebspartnern in Deutschland eingetroffen. Ich möchte an dieser Stelle kurz informieren, wie es zu diesem Infoletter kam. Dies, weil ich der Meinung bin, dass es für AHK-Liebhaber von Bedeutung sein könnte. Betreffend Abmahnung werde ich auch noch kurz Stellung nehmen. Im Frühjahr 2006 (genau, 2006) hat smart mit dem 451 Prototyp Fahrdynamikuntersuchungen auf der Mercedes Teststrecke in Sindelfingen durchgeführt. Angebaut war eine AHK von clevertrailer und Angehängt natürlich ein clevertrailer. Nach mehrtägigen, intensiven Tests wurde beschlossen, eine Entwicklung einer AHK aufzunehmen und diese an clevertrailer abzugeben. Von smart wurde klar kommuniziert, dass von einer generellen Freigabe bis zum Abmahnen an alle Hersteller von AHK’s alles möglich sei. Dies, wenn keine Anhängelast freigegeben wird. Der Anspruch von clevertrailer einer AHK zum neuen smart war gross. So wurde aus Design- und Platzgründen eine neue Kugelstange konstruiert und gefertigt, die bei Nichtgebrauch einfach ausgebaut werden kann. Im Bock werden die originalen Gewindebuchsen eingeschweisst, damit der HGT ohne Probleme auch mit AHK montiert werden kann. Auch der originale Leitungssatz vom HGT wird in leicht abgeänderter Form übernommen. Die Steckdose ist unter der Abdeckung angebracht und mit einer Gummitülle eingefasst, die es in dieser Form bisher noch nicht gab. Wenn für Wartung und Service das Bodypanel ausgebaut werden muss, sind keine Trennungen der Leitungen nötig. Durch das schlanke Profil des Anhängebockes muss die AHK für Wartung und Service nicht ausgebaut werden. usw. Sie sehen, es wurde etwas investiert, um smart zu überzeugen, dass einer allgemeine Freigabe (wovon alle AHK-Hersteller profitiert hätten) betreffend AHK nichts im Wege stehen würde. Leider hat sich smart gegen eine allgemeine Freigabe ausgesprochen. Produktehaftung? Da smart aber durch die eigene subjektive Fahrerprobung der AHK und eines Anhängers der Fa. Clevertrailer, seine Produktbeobachtungspflicht als erfüllt betrachtete, entschlossen sie sich eine Infoletter an die Vertragshändler zu senden. Es wird explizit erwähnt …………… trotz ausbleibender Abmahnung an die Fa. Clevertrailer haben Drittanbieter keinen Anspruch auf die Freigabe vergleichbarer Produkte durch smart…. Ich habe diese Aussage falsch interpretiert. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Gemäss Rechtsabteilung sind Abmahnungen aber weiterhin MÖGLICH. Das heisst, es wird nicht zwingend Abgemahnt. Damit alle Juristen unter Ihnen nicht gleich eine Klage gegen wenn auch immer einreichen. Zwischen smart und clevertrailer gibt es KEINE offizielle Zusammenarbeit. Man kennt sich aber inzwischen einfach nur gut. Betreffend Eigenwerbung. Wenn man weiss, wie sich smart am Anfang vom 450 gegen eine AHK ausgesprochen hat, so ist die neue Haltung für alle – smartfahrer und AHK-Hersteller - positiv zu werten. Eigentlich wollte clevertrailer nur diese Botschaft verkünden – ging leider in die Hosen. Es lebe der Wettbewerb!
  14. Nun gut! Zur Zeit ist clevertrailer scheinbar der einzige Hersteller einer AHK zum smart fortwo 451 die bereits im Handel erhältlich ist. Die Zulassung wurde schon vor langer Zeit abgeschlossen. Es Fahren in Deutschland wie auch in der Schweiz neue fortwo’s mit der AHK von clevertrailer umher. Wenn dann meine Mitbewerber Ihre AHK’s auch ausliefern, wird clevertrailer nicht mehr der einzige sein. Werde dann entsprechende Änderungen vornehmen.
  15. Grundsätzlich oder nach Wikipedia auch eigentlich - heisst ja nicht unbedingt zwingend. Diese Aussage war sehr allgemein gehalten. Habe da wohl das falsche Wort benutzt. Ich habe in keiner Weisse gesagt, dass Hersteller zwingend abgemahnt werden, es könnte aber sein. Und es ist eine Gängige Praxis das Fahrzeughersteller, Abmahnungen aussprechen.. Gemäss Infoletter wird clevertrailer aber mit Sicherheit Nicht abgemahnt.
  16. Das mit dem Lügner nehme ich jetzt schon ein bisschen persönlich. Tatsache ist, dass im Intranet der Schweizer smart Center eine entsprechende Infoletter von smart DE aufgeschaltet ist. Ob das in Deutschland auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier ein kleiner Auszug (Zitat) aus dem Papier: ………………. ist eine Abmahnung der Fa. Clevertrailer durch smart, auch ohne generelle Zulassung des 451 für Anhängerbetrieb, nicht erforderlich…………………………........................ .. trotz ausbleibender Abmahnung an die Fa. Clevertrailer haben Drittanbieter keinen Anspruch auf die Freigabe vergleichbarer Produkte durch smart.
  17. Entschuldigung, es sollte natürlich Hersteller und nicht Anbieter heissen. Der smart fortwo 451 hat keine Anhängelast. Ansonsten schauen Sie sich bitte mal den Typenschein an! Betreffend Eigenwerbung überraschen mich die Antworten schon ein wenig. Die erste Antwort kommt von MDC und er bewirbt gleich vergleichend sein Produkt. Als MDC bereits im April hier in diesem Forum seine AHK anpries sprach niemand von Eigenwerbung.
  18. Ja, ich sehe, als Schweizer hat man es in Deutschland extrem schwer. Wie bereits der fortwo 450 ist auch der neue fortwo 451 nicht für den Anhängerbetrieb freigegeben. Daher erhalten grundsätzliche alle Anbieter von AHK’s (gilt auch für andere Teile) eine Abmahnung. Die Abmahnung hat einen ganz einfachen Zweck: smart schützt sich vor allfälligen Strafrechts- oder Zivilklagen. Wenn aber ein Fahrzeughersteller seine Produktbeobachtungspflicht erfüllt und feststellt, dass Teile eines Fremdanbieters durch eigene Tests keine erkennbare Gefahren darstellen, kann er gegebenenfalls Ausnahmen gewähren. Ich werde mich hüten, an dieser Stelle etwas über den Inhalt der Infoletter zu zitieren. Informieren Sie sich doch demnächst in einem smart center.
  19. Gute Nachricht für alle Smartfahrer mit Interesse für eine AHK. Zur Zeit werden alle smart Center von smart/Daimler Chrysler informiert, dass die Firma clevertrailer als einziger Hersteller einer AHK zum neuen fortwo, die Anhängerkupplung anbieten und verkaufen darf, ohne dass eine Abmahnung erfolgt. Weitere Informationen: www.clevertrailer.ch
  20. gibt es ja alles schon: www.clevertrailer.ch Quote: Am 20.01.2004 um 22:27 Uhr hat MischungsMicha geschrieben: Halölle, ich habe eine kleine Frage an die TÜV bzw. GFK Spezies unter Euch. Ich habe vor einen Anhängeraufbau selbst zu bauen. Das alleine wäre ja nicht so schwer, aber dieser Aufbau soll nicht einfach nur eckig ein sondern sollte von der Form ein wenig zum smart passen. Natürlich sollen auch die Rückleuchten vom kleinen verbaut werden. Jetzt ist mir die Idee gekommen dieses aus Glasfasermatten zu machen. Sprich eine Negativ-Form bauen und die Wanne dann darin zu laminieren. Jetzt ab ich irgendwas im Kopf von wegen Splittergutachten bei Verwendung von Kunststoff. Wird mein vorhaben daran scheitern? Ist mein Vorhaben überhaupt durchführbar oder hat das alles keinen Sinn? Kann das überhaupt Stabil genug werden? Fragen über fragen :). Meinungen sind also gefragt und wenn jemand Tipps zur Verarbeitung hat wäre ich sehr dankbar dafür. ----------------- byby vom MischungsMicha Die Sig ist hier!
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