juergen-matthias
Mitglied-
Gesamte Inhalte
30 -
Benutzer seit
Persönliche Informationen
-
Wohnort
Mittelhessen
-
Kennzeichen
GI
-
Beruf
Techn. Angestellter
-
Hallo kmf, vor 2 Monaten habe ich für meinen CDI Softtouch im Smartcenter nachrüsten lassen. Die Schaltbox habe ich mir gebraucht gekauft und selbst eingebaut - hat mich 80 Euro gekostet. Für die Software habe ich im SC 105 Euro und für das Gaspedal incl. Einbau 85 Euro gezahlt. Viel Geld aber es hat sich gelohnt! Gruß jm
-
MrDotCom antwortet nicht!
juergen-matthias antwortete auf bergmaenner's Thema in Zubehör für den SMART
Hallo, diese Adresse funktioniert: info@misterdotcom.info oder einfach mal Anrufen: Michael Papenburg Fleher Straße 256 D - 40223 Düsseldorf Tel. : 0049 211 56 94 96 31 Gruß jm -
Suche original Schaltknauf (voll Automatik)
juergen-matthias erstellte ein Thema in Biete / Suche / Tausche
Hallo, hat zufällig jemand von euch einen neuwertigen original Schaltknauf (für Vollautomatik) in schwarz rumliegen, den er gerne verkaufen möchte? - gibt es eigentlich eine Ausführung in Leder, die ohne Nähte ist? Bin für jede Info dankbar! Gruß aus Gießen jm -
… Das habe ich bei der Fa. Hella zum Thema gefunden. Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten Ich kann dazu nur noch eins sagen: Das kann teuer werden für den, der es einbaut aber auch für den, der das ganze verkauft Gruß jm [ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 02.10.2005 um 12:03 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 02.10.2005 um 12:04 Uhr ]
-
... Und um dem ganzen ein Ende zu machen hier noch ein Bericht aus der Autobild zum Thema (Oliver Lauter aus der Zeitschrift AUTO BILD TEST&TUNING März 2005) Tuning-Schrott aus dem Internet ist auf dem Vormarsch. Das merkt auch Leuchtenhersteller Hella. Technikchef Dr. Martin Grimm stöhnt: "Die Leute wollen Xenonlicht zum Nachrüsten und ersteigern irgendeinen scheinbar günstigen Leuchtenmurks. Letztendlich ist das gar kein gutes Geschäft. Denn ein legaler Hella-Nachrüstsatz mit TÜV für knapp 1000 Euro besteht aus mehr als 50 Bauteilen inklusive einer automatischen Leuchtweitenregulierung, einer Waschanlage und zwei Scheinwerfern. Beim illegalen Xenon-Set für 500 Euro gibt es dagegen bloß zwei Glühlampen und zwei Zünder." Schlimmer noch: Die illegalen Leuchten sind gefährlich. Ein direkter Vergleich im Lichtkanal beweist es: Die Blendung bei billigen Xenon-Funzeln, die einfach in die alten Serienscheinwerfer-Gehäuse implantiert werden, ist um ein Vielfaches höher als beim Set von Hella. So kann ein nächtlicher Fußgänger auf der Landstraße leicht übersehen werden, wenn ein Auto mit illegalem Xenonlicht entgegenkommt. Ein weiterer Test - bei dem das Scheinwerferlicht gegen eine Wand geworfen wird - zeigt: Das Billiglicht streut unangenehm, das Profi-Licht dagegen hat klare Konturen. Auch die vermeintlich preisgünstigsten Heckleuchten aus dem Internet bringen Gefahr: Obwohl ein Rücklicht zwischen 150 und 300 CD (Candela = Leuchtstärkeneinheit) haben muß, schafft die LED-Funzel aus dem No-name-Segment nicht mal 80 CD. Bei Nebel wird ein solches Rücklicht schlicht unsichtbar. [Oliver Lauter aus der Zeitschrift AUTO BILD TEST&TUNING März 2005] Gruß jm [ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 30.09.2005 um 22:58 Uhr ]
-
@ Summy möchte Dich bitten, sachlich zu bleiben – ich werde ja auch nicht gleich beleidigend obwohl ich mittlerweile einen starken Drang verspüre. Scheinbar hast Du keine Ahnung, auf was für dünnem Eis Du dich da bewegst. Du versuchst hier im Forum hartnäckig den Eindruck zu erwecken, dass ein Betrieb des Xenon-Kit, eingebaut im Standard Smart-Scheinwerfer, im Bereich der StVZO zulässig und vom TÜV zugelassen wäre. Der Gesetzgeber nennt dies „Vortäuschung falscher Tatsachen“. Es kann Dir also passieren, dass Dich ein Kunde, der Dir ein solches Kit in gutem Glauben abkauft, regresspflichtig macht. Ich kann Dir nur empfehlen, die Kit’s nur mit dem Hinweis zu verkaufen, das ein Betrieb im Bereich der StVZO nicht zulässig ist. Andere Anbieter wie z.B. die von Dir selbst genannte Firma „day-lights“ machen das. Erst dann kann ein Potenzieller Kunde selbst entscheiden, ob er das Risoko eingeht das Kit einzubauen und gegen die StVZO verstößt. Mit freundlichen Grüßen jm
-
Kurz und Bündig: der Einbau dieses Kit's in den normalen Smart-Scheinwerfer ist im Bereich der StVZO nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird! Gruß jm
-
@ Summy wer Lesen kann ist klar im Vorteil: TÜH HA 4 Datum: 28.Okt.96 Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr Ersetzt: K 10/96 Suchbegriffe: Scheinwerfer; Xenonlicht; Gasentladungslampen; Nachrüstung; K 22/96 Entspr. TÜV-SW K-Info: K 36/96 Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern §§ 19, 21, 29 StVZO Inhalt/Kurztext: Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR) und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA), sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben. Schaltung: Das Fernlicht darf nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten. Ausführlicher Text: Es war zu klären, ob bei Nachrüstungen von Fahrzeugen mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonlicht) die gleichen Auflagen, die von der EG-Kommision bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von EG-BE festgelegt worden sind, auch hier erfüllt sein müssen. Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten ABG´s für Xenonlicht-Scheinwerfer die besonderen Anforderungen „automatische LWR“ und „SRA“ nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können. Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht vorgeschriebenen zulässigen Blendwerte, erzeugen aber durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter Abschlußscheibe ein viel stärkeres Streulicht als z.B. Halogenscheinwerfer. Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus diesen Gründen sind dem betroffenen Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erläutern und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer automatischen LWR und einer SRA zu empfehlen. Die Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Fernlichtscheinwerfer nur zusammen mit den Xenonlicht-Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden können. Die Begründung für diese Zwangsschaltung ist folgende: Durch die Anlaufzeit nach Einschalten der Gasentladungslampe würde beim herkömmlichen Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht für kurze Zeit überhaupt kein Licht auf die Fahrbahn kommen; zusätzlich würde die Farbwiedergabe von weißem Halogenlicht auf leicht bläuliches Xenonlicht nach der Dunkelphase übergangslos wechseln und könnte zu Irrtationen führen. Die vorgeschriebene Simultan-Schaltung ist trotz der Kunststoff-Abschlußscheiben möglich, da die Fernlicht-/Abblendlichtscheinwerfer in getrennten Gehäusen untergebracht sind. Formalrechtlich erlischt die BE eines Fahrzeuges nach Einbau von Teilen mit einer Genehmigung gem. § 19 (3) Nr. 2 nicht, dennoch kann es zu Gefährdungssituationen kommen, wenn die Schaltung nicht so ausgeführt ist, daß das Fernlicht nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten kann. Wird im Rahmen einer HU festgestellt, daß die Schaltung nachgerüsteter Xenon-Scheinwerfer nicht den obigen Anforderungen entspricht, ist dies als EM (Wiedervorführung erforderlich) zu bewerten. (Quelle: FKT-SA „Licht“ II/96 Pkt. 11.5 und beispielhaft ABG K 44523, ECE-R 98 Nr. 00277 sowie EG-BG e 1* 76/761*89/517*0370*00 in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung der EG-Kommission; TPL/ÜOL TÜV SW) ------------------------------------------------------------ Ende K-Blatt des TÜH In diesem Schreiben geht es um das Nachrüsten von Xenon-Scheinwerfern! Und nicht um Kit's, die in "alte Scheinwerfer" eingebaut werden. Also bitte überlege Dir genau was Du schreibst!
-
@ Summy Wenn Du schon die Firma day-light nennst, dann soltest Du dir bitte mal die rechtlichen Hinweise durchlesen. Da steht folgendes geschrieben: Rechtlicher Hinweis zu Xenon: Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie: 1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage 3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt. Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind. Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen. Gruß jm
-
Also Leute, das habe ich bei eBay gefunden: Xenon Kit mit E11 / E13 Zulassung und Tüv Gutachten (laut Beschreibung). Aber wer lesen kann, ist echt im Vorteil denn da steht ganz unten, in der Rubrik "sonstiges" folgender Satz: ... dieser Artikel ist im Bereich StVZO NICHT zugelassen. Ich finde, das riecht nach Betrug den durch die E11/E13 Zulassung und durch das Tüv-Gutachten wird suggeriert , dass der Käufer das Kit "einfach mal so" gegen die alten Birnen austauschen kann... Xenon Kit
-
..."E11 Zulassung" bedeutet übrigens Zulassung in Großbritanien. Für Deutschland müsste es "E1" sein - Bitte um Korrektur wenn ich was falsches gepostet habe Gruß jm
-
Hallo, kenne mich nicht so gut aus aber "E13 Zulassung" bedeutet, das die Leuchte ihre Zulassung in Luxenburg erhalten hat - Zulassung in Luxenburg wird gerne von Billiganbietern genutz, da hier die Kontrollen nicht so streng sind .... ...Kann ich mir schon vorstellen, das es für das angebotene Set (Lampe mit Vorschaltgerät) ein Tüv-Gutachten gibt. Aber wenn ich das so in einen normalen Autoscheinwerfer einbaue bedeutet das nicht, das dieser dann auch ein Tüv-Zulassung hat - oder sehe ich das falsch? Also ich wäre da schon eher vorsichtig!
-
Hallo Ice, auf der Seite von MDC ist der Einbau einer Standheizung sehr gut beschrieben:Standheizung Gruß jm [ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 11.09.2005 um 10:28 Uhr ]
-
Kabel für Tweeter aus den Türen ins Tridion verlegen.
juergen-matthias antwortete auf D-Town42's Thema in smarter Sound
Hatte das gleiche Problem. Für mich habe ich das wie folgt gelöst: Aus Kunststoff habe ich eine Kabelabdeckung gebaut, auf die der Hochtöner (Axton) montiert wird. Das ganze habe ich mit speziellem Klebeband befestigt. [ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 04.09.2005 um 11:57 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 04.09.2005 um 11:58 Uhr ] -
Hat Schon jemand was vom Smart-club-giessen .....
juergen-matthias antwortete auf cleverns-und-smart's Thema in Zubehör für den SMART
Hallo Lars, habe mir auch schon Teile bei Smart-Club Giessen gekauft und war auch schon persönlich da Bisher kann ich mich nicht beklagen. Würde mir da auch nicht so viele Gedanken machen, die Teile werden schon noch kommen. Wenn Du die Adresse bzw. Telefonnummer brauchst, schreib mir eine pn. Gruss jm