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Mhitzler

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Alle erstellten Inhalte von Mhitzler

  1. Also Mola, ich denke auch und das sage ich aus der Erfahrung heraus als Opfer eines unverschuldeten Unfalls: nimm dir einen Anwalt. Der Haifisch, mit dem du es zu tun hast, ist weder deine (nette) Unfallgegnerin noch deine Werkstatt, sondern die gegnerische Versicherung. Du hast es da mit einem Sachbearbeiter zu tun, dessen erste Aufgabe darin besteht, den Schaden für seinen Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten. Und wenn der es nicht mit einem Anwalt zu tun hat, dann wird der Sachbearbeiter dich an der langen Leine verhungern lassen. Worauf du Anspruch hast, sagt DER dir nicht. Wie gesagt: die Regelung meines Motorradunfalles, bei dem ich auf einer Vorfahrtstrasse bbei nachweislich nicht überhöhter Geschwindigkeit abgeschossen wurde, zog sich über 5 Monate hin. Allein die Wertminderung musste extra eingefordert werden, dazu ein zweites Gutachten erstellt werden usw usw. Wo die Vesicherung konnte, hat sie verzögert. Also los zum Anwalt.
  2. Bei meinem CDI mit Klima vibriert selbige eigentlich nicht, nur wenn ich sie im Stand anmache, merk ich ein bisschen was. Also reklamieren! ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  3. Hallo Mola, deine Ansprüche sind ja schon gut hier beschrieben. Es empfiehlt sich für dich, unbedingt einen Rechtsanwalt einzuschalten und weiter ein Gutachten über den Schaden und die Wertminderung erstellen zu lassen. Weiss ich aus eigener Erfahrung. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  4. Hallole, ich hab mir die Smart4Free-Seite mal angeschaut und sage nur: Finger weg. Die Hauptgründe - keine Angabe, wer da eigentlich dahintersteckt!! Sprich: kein rechtsverbindlicher Partner. An wen gebt ihr da eure Daten?? etc - keine Aussage, wer welche Verpflichtungen eingeht - alles relevante wird durch ein könnte/würde etc relativiert. - klotzen mit throretischen Werbepartnern (hätt ich nen Vertrag mit Cola, dannkönnt ich mir vielleicht auch eine leisten) ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  5. Hallo Schmucki, bei welchen Fernmeldern hast du dich den da rumgetrieben? Fragt ein ehemaliger ÜTler ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  6. Mhitzler

    Spritverbrauch CDI 6L..?

    Albert, Höflichkeit ist wohl nicht deine Stärke. Informier dich mal hier im Forum über die Frage, wieviel man beim Tanken tatsächlich in den Tank reinkriegt sowie die Genauigkeit der Tankuhr. Ansonsten hab ich keine Lust mehr, dir bei so einem unhöflichen Ton weiter zu helfen. Michael
  7. Mhitzler

    Spritverbrauch CDI 6L..?

    Wie hast du denn den Verbrauch ermittelt? Du musst natürlich erst komplett volltanken und ab dann den Verbrauch messen, sprich die nächsten Tankstopps abwarten. Ansonsten sofort ins SC. Mein CDi fing mit ca 4,3 an und liegt jetzt deutlich unter 4. G
  8. Hallo Onkel Oli, die neue Version hat vorne Schraubenfedern statt einer Blattfeder. Stossdämpfer haben beide Versionen! Du erkennst das saran, wenn du hinter das Vorderrad schaust, ob um den Stossdämpfer herum die Schraubenfeder sich windet. Das ist die neue Vesion. Auch ich konnte einen CDI Bj 10/2000 mit einem CDI 2/2001 vergleichen; die neue Federung ist definitiv besser auf schlechten Strassen. Gruß Michael
  9. Also auch mein Senf dazu: Ostern in Frankreich, im Burgund. Wie immer wunderschön, aber diesmal mit dem Smart. Was gibt es adrenalinsteigerndes, als durch ein kleines französisches Berdörfchen zu brausen, und dann von den alten Omachen, die die Strasse fegen, nachgeschaut zu werden, als wäre ein Ufo gelandet. Vergesst Ferrari, Porsche oder Jaguar - in der französischen Provinz seid ihr mit einem Smart noch das absolute Weltwunder. (Ausser rund um Hagenbach) ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  10. Hallo Alfred, leider ist das - zumindest nach deutschem Recht (BGB) nicht so. Das deutsche Recht sieht z. Zt. noch eine Gewährleistung von 6 Monaten vor, und die umfasst für dich als Käufer das Recht auf Wandlung (Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises) oder Minderung (Teilerstattung des Kaufpreises) nach deiner Wahl, wenn die Ware bei Übergabe nicht in Ordnung war. Diese Gewährleistung kann auch durch Vertrag nicht eingeschränkt werden. (Die EU plant eine Verlängerung der Frist auf 2 Jahre) Und vor allem: Die Gewährleistung obliegt dem Verkäufer, nicht dem Hersteller. Die Garantie! ist eine freiwillige Leistung, und was die tatsächlich umfasst, richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen deines Kaufvertrages oder der Garantievereinbarung. D.H., es kann durchaus sein, daß du für einen im Ausland gekauften Smart deine Gewährleistungsrechte durchsetzen kannst. Fragt sich nur, wo. Auf gut deutsch: Wenn du mit einem bei einem ausländischen SC erworbenen Smart zu einem deutschen SC gehst, werden die die Garantiereparaturen sicher durchführen. Die bekommen sie nähmlich von MCC erstattet. Aber wenn du ( wie ich es gemacht habe) den Wagen zurückgeben willst, dann werden die dich sicher dorthin verweisen, wo du den Smart gekauft hast. Zu Recht, wie ich denke. Warum sollen die sich einen eventuell defekten Smart auf den Hof stellen, für den sie nicht verantwortlich sind?? So und jetzt hast du es nähmlich mit französischem, belgischem oder holländischem Handelsrecht zu tu. Viel Spass dabei und eine gute Rechtschutzversicherung. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  11. Ich rede auch nicht von der Garantie, sonder n der Gewährleistung. Und die nuss dir der geben, der dir das Fahrzeug verkauft hat. Wenn also dein Reimporteur dir das Fahrzeug (mit Kaufvertrag ) verkauft hat, dann ist die Gewährleistung seine Sache. Hat er dir das Fahrzeug nur VERMITTELT, musst du dich an den Händler im Ausland halten. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  12. Noch ein Nachtrag zu den langen Wartungsintervallen: Diese beziehen sich gem. der angegeben eite auf folgende Typen: sämtliche Passat, Golf (mit Ausnahme des Golf-Cabriolet), Bora und New Beetle also nix Lupo. Dafür wird beim Lupo die Mobilitätsgarantie nur verlängert, wenn die Jahresinspektion eingehalten wird. Siehe hierzu: http://www.volkswagen.de/lupo_3l_tdi/index_.htm ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  13. AN RWZ Auch wenn du schlechte Erfahrungen gemacht hast, glaub ich nicht, daß dies zu so einer Fäkaliensprache berechtigt. Du hast dich be i mir nicht nur unbeliebt gemacht, sondern einfach disqualifiziert. Und ich habe im SC Neuwied bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Vor allem, als ich meinen ersten CDI wegen ständigen Wassereinbruches im Rahmen einer Wandlung des Kaufvertrages zurückgegeben habe. Das hat dann auch gut geklappt, und der neue 2001 CDI läuft bisher einwandfrei. Zu den Wartungskosten: Erst mal musst ihr die Kosten berechnen, die pro Kilometer entstehen oder z. bsp. berechnen, was alle Inspektionen zusammen bis 50000 oder 100000 km kosten. Nur so kann man diese Kosten vergleichen. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Lupo 30000km ohne Ölwechsel fährt. Die 12500 Inspektion kostet beim CDI ca 280 DM, davon entfallen allein 130 auf den Ölwechsel! Ich hab mal gefragt, was die erste Inspektion beim Lupo kostet, und da hies es nebulös so um die 400 Mark, kann aber auch etwas mehr sein! An Keith ( und alle Reimport-Fans): Was machst du eigentlich wenn was kaputt geht? Wer ist für die Gewährleistung zuständig? ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  14. Also wenn ich diese "Bullbar" sehe, werd ich wütend. Bei Geländewagen kommt man endlich davon ab, weil diese Sch..dinger bei Kollisionen mit Personen für diese tödlich sind. Ich finde es unverantwortlich, sowas überhaupt anzubieten. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  15. Hallole, also ich hab jetzt neben täglichen 50 km zur Arbeit zwei Urlaubstouren nach Frankreich hinter mir (immer zu zweit), und es war immer ein angenehmes Fahren - ausser den belgischen Autobahnen, die sich besonders durch Schlaglöcher etc. auszeichnen. Der Smart ist sicher kein BMW oder Mercedes und wer jährlich so 100000km als Marketing-Mensch abspult, wird dafür sicher sich keinen Gefallen tun, aber für den täglichen Trip zur Arbeit und gelegentliche Urlaubstouren ist das kein Problem. Und als CDI - Besitzer freue ich mich über jede Benzinpreiserhöhung! ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  16. Hallo Oliver, mir scheint dein Verbrauch auch ziemlich hoch. Es gibt ein höchstrichterliches Urteil, wonaach der Verbrauch mind. 10 % über dem vom Hersteller angegebenen Durchschnittsvebrauch liegen muss, um ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages zu begründen (Nach deutschem Recht). Du solltest den Verbrauch daher genau dokumentieren. Deweiteren solltest du eine Rechtsberatung nutzen, wenn du z.Bsp in einem Atomobilclub bist oder/und eine Rechtsschutzversicherung hast. Wenn nicht, solltest du deinem SC gegenüber schriftlich den Mangel anzeigen und eine Frist setzen für die Nachbesserung. Normalerweise kann ein Autoverkäufer zweimal nachbessern. Danach kannst du Minderung oder Wandlung des Kaufvertrages beanspruchen. Voraussetzung ist, dass du noch Gewährleistung hast!! Aber beachte, daß meine Ausführungen nur Hinweise sind und du dich durch einen Fachmann/Frau beraten lassen solltest. Wie das mit im Ausland gekauften Smart ist, weiss ich nicht, da da ja in der Regel das Recht des jeew. Landes gilt. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  17. Hallo aus dem sonnigen Hunsrück, selbst hier begegnet mir schon der eine oder andere Smartie (ausser meinen Knuffel). ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  18. Hallo, in den Newlines also Bj 2001, ist Softtouch zumindest beim Pure nicht mehr Serie. Gruß ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  19. Nach einer langen, harten ausgiebigen und ÄUSSERST kontrovers geführten Diskussion mit meiner Freundin haben wir uns nach der endlos langen Zeit von 60 (sechzig) Sekunden auf KNUFFEL geeinigt. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  20. Hallo, ich hab schon im November Angebote für Sommerreifen auf Stahlfelgen bei verschiedenen Reifenhändlern eingeholt, und dann eigentlich nur der Vollständigkeit halber im SC Neuwied nachgefragt. Und dan n war das SC mit ca 800 DM inc. Montage am günstigsten! Ps: fahre CDI ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  21. Betrifft Wandlung: Ich hab mal die AGBs meines Kaufvertrages durchstöbert. Danach hat der Verkäufer m.E. gar keinen Anspruch auf Nachbesserung, sondern nur der Verkäufer. Schlägt diese fehl , hat der Käufer anspruch auf Wandlung oder Minderung. Also würde ich das so insgesamt interpretieren, daß der Verkäufer 1 Versuch auf Nachbesserung hat. Im übrigen hab ich jetzt die Wandlung bei menem SC wegen des Wassereinbruches ohne Probleme erreicht, und auch gleich einen neuen Smart bestellt. Den alten darf ich sogar noch bis zur Auslieferung des neuen fahren, und die finanziellen Modalitäten wurden auch zu meiner Zufriedenheit geregelt. Da kann ich das SC Neuwied mal nur loben. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  22. Wo haben denn die neuen dann die Wischerdüsen? Ich dachte, die mittige DÜse wäre jetzt Standard?
  23. Hallo Momo, es ist ein smart & pure cdi , diesmal in ROT, mi Klima, ohne Glasdach und so das übliche halt. Gruß ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  24. Hallo Smarties, wie ihr euch vielleicht erinnert, hat mein CDI, zugelassen 11/2000, die Sonderausstattung fahrbare Badewanne erhalten, sprich, es hat auf der Beifahrerseite irgendwo reingeregnet. Nachdem nunmehr der 3. Reparaturversuch fehlgeschlagen ist, habe ich dem SC Neuwied gegenüber die Wandlung erklärt. Dem hat das SC zugestimmt, ebenfalls meinem Vorschlag über die Hhöhe des Abzugs einer Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis (wens interessiert : (Kaufpreis mal gefahrene Kilometer)/angenommene Gesamtlaufleistung.) Aber da gibts noch eine Kleinigkeit: wer einmal einen Smart gefahren ist, der ist süchtig geworden. Ich habe also tatsächlich gleich einen neuen CDI bestellt. Das SC Neuwied hat dann mit mir eine, wie ich finde faire Lösung ausgehandelt und bis ich den neuen habe, darf ich den alten noch behalten. Natürlich muß ich einen Ausgleich für die Nutzung zahlen, aber da haben wir auch eine gute Regelung gefunden. Also meine Stimmung hat sich jetzt erheblich gebessert. ------------------ Michael Hitzler mhitzler@web.de www.mhitzler.de
  25. Hallo Momo, noch ein Nachtrag: Als Käufer darfst du dich niemals bei der Erfüllung der Pflichten des Verkäufers von diesem damit abspeisen lassen, er sei nur Erfüllungsgehilfe. Das stimmt nämlich, was die Gewährleistung aus BGB betrifft, nicht. Gruß
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