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Menne

Garantiebeginn der 36 Monatsfrist

Empfohlene Beiträge

Liebe Smarties,
ich habe am 5. 11. 2001 meinen ersten Smart zugelassen und bin im KFZ-Brief auch als erster Eigentümer eingetragen. Da es sich um ein EU-Fahrzeug handelt, wurde die erste Inspektion am 5. 7. 2001 in Frankreich durchgeführt. Wann beginnt nun die 36-Monatsfrist? Wie ich gelesen habe, ist die Erstzulassung ausschlaggebend. Ich kann nachweisen, dass bei der ersten Wartung der Kilometerstand bei 4 km und 4 Monate später bei meiner Zulassung am 5. 11. 2001 bei 6 km lag. Somit ist zu erkennen, dass keiner das Fahrzeug in der Zwischenzeit außer zum Ver- und Entladen genutzt hat. Für mich ist es natürlich wichtig, ob meine Garantie jetzt nur noch 32 Monate anstatt 36 Monate gilt.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus
Menne

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würde mich auch brennend interessieren, das serviceheft von meinem smart wurde am 22.5.2000 vom smart-center barcelona abgestempelt, das datum ist im serviceheft eingetragen. ich bin erstbesitzer dieses smart und habe das fahrzeug bei einem reimporteur in deutschland gekauft und am 24.8.2000 zugelassen. sind bei mir also immerhin 3 monate...

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WN-MP-93

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Hallo zusammen,

die MCC-Garantie beginnt mit den Tag der Auslieferung/Übergabe (Übergabestempel im Serviceheft) oder Tag der Erstzulassung, was zuerst zutrifft.
In euren Fällen gilt also der Tag der Übergabe in Spanien/Frankreich oder sonstwo und nicht der Tag der Erstzulassung.
Importfirmen sind halt keine Vertragshändler von MCC, sonst würde es anders aussehen.

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Smarte Grüße

Elmar

Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 06.02.2002 um 19:00 Uhr ]

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Hallo Smarties,
bin seit 3.12.2001 stolzer Besitzer eines
Smart Cabrios. Habe ihn als Neuwagen von privat (Gewinn o.ä.) gekauft und ihn erstmalig zugelassen. Zum Lieferumfang gehörte ein holländisches Service-Heft, ohne Übergabestempel. Die sonstigen Unterlagen waren in deutscher Sprache. Wie kann man feststellen wann die Erstübergabe stattfand, wg. Garantiebeginn? Welches Datum ist für die 1. Inspektion maßgeblich (Erstzulassung oder Erstübergabe), um keinen Garantieverlust o. ä. zu erleiden? Falls jemand mir eine Info zukommen lassen könnte, wäre ich sehr dankbar :) :) !!!

Viele Grüße an alle Smarties
Stefan

[ Diese Nachricht wurde editiert von bluesmart am 22.02.2002 um 20:41 Uhr ]

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Hallo bluesmart,

in deinem Fall wäre der Tag der Erstzulassung gültig,denke ich.Es gibt ja sonst keinen Hinweis auf ein anderes Datum

Beste Grüsse

Sir S.


Cabrio fahrn is als wennze träums,

 

so isset

 

Sir S.

 

Member of S-F-N.de

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@bluesmart: Den Übergabestempel würde ich aber dringend noch reinmachen lassen, denn ich habe schon gelesen, dass Leute Probleme mit der Garantie hatten, da die Übergabeinspektion nicht eingetragen war.
Also entweder herausfinden, in welchem SC das Auto ausgeliefert wurde und nachtragen lassen, oder bei der ersten Wartung mit dem SC, das die Wartung ausführt ein wenig kuscheln und einen faken Eintrag machen lassen.

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Es grüßen der Benedikt The one and only Zaunkönig der Gartenlaube und die Bärbelle

Wir haben zur Zeit Darjeeling, ostfrisische Mischung, Earl Grey, Lady Grey, Orange Broken Pekoe und Fenchel-Kümmel-Anis. Was darf's denn sein?

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