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chevy

Auflagen bei Felgen im Gutachten

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hi ihr alle! bitte helft mir weiter!!!!

in dem felgengutachten steht als auflage: K07 und K08! kann damit einer was anfangen??? ich nicht!! muß es aber unbedingt wissen, da ich die felgen gerne auf meinen cabrio 450 machen würde!!!!!!!!!!!!

 

:) :) :)

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Ggf. ist an Achse 1 bzw. 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

 

Das sollte in deinem Gutachten aber drin stehen, ansonsten ist es unvollständig.

 

servus

 

Murks und Mudel

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in deinem Gutachten sollte doch ein Beiblatt sein wo diese Punkte aufgeführt sind und da hinter stehen die auflagen was du verändern musst.

 

gruß :)


 

2a9861c1bc.jpg

 

 

forfour442.jpg

 

smart1887hh.jpg

 

 

 

 

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hier nochmal für alle,

 

chevvy, du hast das ganze gerade per mail bekommen:

 

 

ch habe nochmal das gutachten durchgeblättert um die auflagen in erfahrung zu bringen!

 

die bezeichnungen von A02 bis S01 beinhalten folgende auflagen:

 

 

A02: vorschriftsmäßiger anbau der teile ist vom TÜV abzunehmen. Heisst: mit dem gutachten zum tüv, einmal vorzeigen und gut ;-)

 

A04: GEschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeit der Reifen sind zu beachten. Heisst: wenn im Fahrzeugschein bei dir eine Höchstgeschwindigkeit von 155 km/h angegeben ist, müssen die reifen auch für diese geschwindigkeit zugelassen sein.

 

A05: Fahrwerk und Bremsen müssen Original sein, ansonsten muss der TÜVer dir die zulässigkeit gesondert bestätigen.

 

A09: der vorgeschriebene Reifendruck muss stimmen (kommt auf den reifenhersteller an)

 

A12: es dürfen keine Schneeketten mit diesen felgen verwendet werden.

 

A14: zum auswuchten der felgen dürfen nur klebegewichte an der felgenaussenseite unterhalb der felgenschulter verwendet werden. das weiss eigentlich jeder monteur!

 

A21 Nur schlauchlose reifen sind zulässig. es gibt für normale strassenfahrzeuge keine anderen ;-) ausser so runflatreifen die aktuell bei bmw und mini zu kaufen sind.

 

K07: ggf. müssen an der vorderachse diese brabus anklipsverbreiterungen angebracht werden, damit die lauffläche der reifen abgedeckt ist. ( beim cabrio meineswissens nach nicht notwendig, da es minimla breiter gebaut ist als das coupe, bei mir ging es auch so und ich fahre ein coupe ;-) ansonsten gibts die verbreiterungen im sc für ca. 30 euro das paar)

 

K08: selbe wie K07 nur für die hinterachse

 

S01: zur befestigung der räder sind nur originale radschrauben zu verwenden.

 

 

 

 

 

zu k07 und k08 nochmal: wie gesagt, bei mir ging es so bzw hinten hatte ich wegen meiner sommerräder sowieso schon die verbreiterungen dran. vorne habe ich noch nie gehört, dsas es jemand wirklich vom tüv auferlegt bekommen hat, die verbreiterungen zu verbauen, erst recht nicht beim cabrio ;-)

 

 

 

 

habe ich eben aus dem gutachten für projekt heinzelmann felgen abgeschrieben! für andere felgen können andere auflagen gelten!!!!

 

 

 

 

 

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danke an alle aber besonders an dich loucash! ;-)

hast mir ja noch alles ausführlich beschrieben!

 

an alle anderen: hätte ja im gutachten geschaut, aber ich habe doch gar keins! ;-)

 

;-)

hat sich ja doch noch alles geklärt!

Vielen dank!!!

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