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offline_surfer

EXTRA GENEHMIGUNG bei TüV Eintr.§19(2) 21 StVZO und Übertragung in FZ-Schein ( bei uns in Hessen)

Empfohlene Beiträge

Moin Moin,

 

 

"ich weiß nicht ob´s Sie´s schon wußten......."

 

neuerdings braucht man (zumindest bei uns in Hessen) um eine Einzelabnahme ( §19(2) 21 StVZO )

( die man so schon teuer genug beim TüV hat machen lassen )

in den Fahrzeugschein übertragen zu lassen,

zusätzlich noch eine weitere, gesonderte Genehmigung durch die Zulassungsbehörte in Marburg Biedekopf.

 

Ich wollte die Tage meine Einzelabnahme auf der Zulassungsstelle Hofheim (MTK) in den Fahrzegschein übertrganen lassen.

Mir wurde dann bei Sichtung meiner Unterlagen mitgeleilt,

das seit dem 01.05.10 NUR bei den Einzelabnahmen nach §19(2) zusätzlich

ein Antrag an die Zulassungsbehörde in Marburg geschickt werden muß.

Einen Antrag wurde mir dann gleich ausgehändigt.

Der Spaß kostet dann leider noch mal eine extra Gebühr von 39,50

 

Den Antrag findet man auch hier ==>

Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO

 

Den kann man dann besser lesbar direkt ausfüllen und ausdrucken.

 

Das ganze muß dann zusammen mit:

- dem TüV Gutachten

- Kopie Personalausweis

- Kopie Fahrzeugbrief oder Schein

- Kopie COC Dokument (wenn vorhanden)

- Kopie Überweisung Onlinebanking ( beschleunigt die Abwicklung)

 

per Fax oder per Mail an die Behörde gesendet werden.

 

Man erhält dann ein paar Tage später per Post die nötige

Genehmigung.

Mit dieser fährt man dann zur Zulassungsstelle und kann dann wie gehabt die angaben in den Fahrzeugschein+Brief übertragen lassen.

 

Wie gesagt, das ganze betrifft NUR die Einzelabnahmen nach §19(2) 21 StVZO.

 

Die normalen Eintragungen nach §19(3) mit Teilegutachten gehen normal und unkompliziert wie gehabt direkt durch die Zulassungsstelle.

 

Nur das Ihr euch den unnötigen, doppelten Weg/Zeit zur Zulassungstelle sparen könnt und gleich bei der Einzelabnahme später noch die 40,- Extragebühr mit einplant.

 

 

Desweiteren habe ich im Netz noch folgendes gefunden, sollte noch jemand Fragen zu der ganzen Geschichte haben:

 

**************************************

Für Auskünfte und Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsbehörde Marburg: 06421/405-1610 oder 06421/405-1611

Kfz-Zulassungsbehörde Biedenkopf: 06461/79-3245

 

Per Fax erreichen Sie uns in Marburg unter der 06421/405-1579 und in Biedenkopf unter der 06461/79-3251.

 

Sie können Ihre Anfragen auch gerne per E-mail unter der Adresse kfz-zulassung@marburg-biedenkopf.de an uns richten.

***************************************

 

Das ganze ist mir jetzt zumindest hier in Hessen bekannt geworden.

Wie das in anderen Bundesländern seit dem 01.05.10 ausschaut weiß ich leider nicht.

Ihr könnt ja mal eure Erfahrungen mitteilen.

 

 

Gruß

Markus

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von offline_surfer am 18.06.2010 um 09:36 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von offline_surfer am 18.06.2010 um 09:38 Uhr ]

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Mal wieder typisch Deutschland.

 

Man braucht eine Genehmigung für die Genehmigung von der Genehmigung :-x

-----------------

mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png gesaugt

smart451.jpg

Hier gehts zu den K Ü S T E N S M A R T I S ;-)

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Moin,

 

habe gerade in einem anderen Forum was interessantes darüber gelesen.

 

Auch wenn viele zuerst, wie auch ich

an den Begriff "Reine Abzocke" denken,

dient das ganze doch eher der "Kontrolle" solcher

Einzelabnahmen.

Es scheint da in der Vergangenheit einfach zu viele "Ungereimtheiten" gegeben zu haben.

Wer weiß wieviele Eintragungen durch TüV Stellen da so am Rande oder sogar ausserhalb der legalität gelaufen sind.

TüV Prüfer die ein halbes Jahr vor dem Ruhestand noch eingetragen haben "was das Zeug hält".....u.s.w

 

Eventuell gibt es ja auch eine "schwarze Liste" von TüV Stellen und Prüfern die in der Vergangenheit auffällig geworden sind.

 

Wer weiß...

Bei Einzelabnahmen von diesen Stellen wird dann eventuell besoderns gründlich geschaut.

 

Über die Gebühr von fast 40,- kann man sich natürlich trotzdem ärgern.

 

 

 

Gruß

Markus

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Bis dato existiert die oben aufgeführte Regelung nur in Hessen.

In anderen Bundesländern geht es noch wie gehabt seinen üblichen Gang.

PS: aber dafür ist im Moment auch Hessen das einzige Bundesland wo der TÜV-Termin bei Überziehung nicht mehr rückdatiert wird...

 

Bei so viel regionaler Meierei frage ich mich dann doch immer wieder wofür wir eigentlich für ganz Deutschland geltende Gesetze bzw. Vorschriften haben?


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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    • Moin, sehr geehrter GeorgeM, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !   @GeorgeM:   Ich gehe mal davon aus, daß der Smart cdi (außer der fehlenden Leistung) an der "Benutzeroberfläche" nichts weiter anzeigt: Keine unnormalen Geräusche, keine Lämpchen an im KI (z.B. MKL) nach der Startprozedur....(Kontrolle/Auslesen des Fehlerspeichers schadet trotzdem in keinem Fall !)   Weiterhin gehe ich davon aus, daß eine Kontrolle des Motorraumes bzw. der Motorunterseite und des Motorumfeldes (auch bei laufendem Motor) mit "unseren" Sinnen keinen besonderen Befund ergeben hat: Kein Austritt von Kraftstoff, kein abnormaler Motorölaustritt (auch nicht an den hinlänglich bekannten Scheuerstellen des LLK an der "alten" Aufhängung (war/ist wohl eine Fehlkonstruktion), kein "Zischen" von Luft/Gasen, z.B. "Nebenluft", hörbar undichte Stellen insbesondere im Bereich der Zuluftführung nach dem Turbo bis hin zur Ansaugbrücke/zum ZK (also der "Druckseite"). Keine offensichtlichen Undichtigkeiten/Schäden am "Geschläuch".   Evtl. mal "Probefahrt" mit geöffneter/abgenommener Motorraumabdeckung und "Lauschen" durch ein "kundiges" Ohr, ("kundiges" Auge, dann aber bitte nicht der Fahrer, und bitte Taschenlampe nicht vergessen, um den Motor und dessen Umfeld ableuchten zu können....ist nicht so hell dort.)       Woher kommt die Erkenntnis, daß es definitiv das AGR NICHT ist / nicht sein kann ?   Erreicht der Motor ohne Last bei Vollgas die Abriegeldrehzahl von ca. 4700 U/Min. (laut hier vorliegender letzter AU-Bescheinigung) ? Drehzahlmesser oder "geschätzt" ?   Was ist mit dem Motor-Luft-Filter (soll laut Service-Plan alle 20 000km ersetzt werden)? Nochmal zur Erinnerung: Was ist mit dem Diesel-Kraftstoff-Filter (soll laut Service-Plan alle 75 000km /4 Jahre ersetzt werden) ?   Was ist mit dem Wastegate ? (Druckdose/Betätigung)   Was ist mit dem Auspuff, kann der irgendwie "dicht" sein ? Und wie ist eigentlich das Fahrprofil (der cdi mag keine Kurzstrecken....) ?   Nur mal so angedacht. Sind bis jetzt alles noch Prüfmöglichkeiten, die wenig bis gar keine Kosten verursachen (geht vermutlich beim beabsichtigten Werkstattbesuch dann los.....).   Viel Erfolg !   Mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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