Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Gery

Recht: ''Winterreifenpflicht'' für verfassungswidrig erklärt

Empfohlene Beiträge

Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandsgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt.Recht: 'Winterreifenpflicht' für verfassungswidrig erklärt - Bild

Hergang

 

In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche gefahren, ins Rutschen geraten und in ein Schaufenster geschliddert. Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und wegen einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung sollte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Betroffene.

Teilschuld

 

Während das Amtsgericht Osnabrück beide Gründe für das Bußgeld gelten ließ, verurteilten die Richter den Fahrer nur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, nach der Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet sind, erklärten die urteilenden Juristen jedoch für verfassungswidrig.

 

Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).

 

„Winterreifenpflicht“

 

Eine rechtsverbindliche Winterreifenpflicht, die vorschreibt, in welchem Zeitraum die Bereifung eines Fahrzeugs umzustellen ist, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gelten Bestimmungen, die besagen, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge zu tragen hat, den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Und das schließt, neben einer angepassten Fahrweise, die Bereifung des Autos mit ein.

Versicherung

 

Der Richterbeschluss des OLG legt nun nahe, dass die Berücksichtigung der technischen Komponente, im konkreten Fall die Bereifung, unberücksichtigt bleibt. Wie sich jedoch im Schadensfall Versicherungen bei der Regulierung von Schäden auf winterlichen Straßen verhalten werden, ist zunächst noch unklar. Eines steht jedoch fest: Letztlich bleibt die allgemeine Sorgfaltspflicht von Fahrzeughalter und -führer von der richterlichen Entscheidung unberührt.

 

auto.de/(kosi/mid)

 

 

Beim 42 sind die Winterreifen ein Muss, wer im Winter mal ohne Unterwegs war weis was ich meine.


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Was ja aber nix daran ändert, dass die aus dem Verkehr gezogen und zur Kasse gebeten werden, die andere behindern oder gefährden, weil sie mit falschen Reifen unterwegs sind...

 

Nun ist es also nicht verboten, es wird aber trotzdem bestraft, wenn es zu Behinderungen/Gefährdungen kommt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter W124-Cabrio, sehr geehrte Forengemeinde !   Ich setze mal vorraus, daß der Dieselkraftstoff (als solcher), die Filter und die Batterie "i.O." sind !   Zu "meiner Startprozedur" an den zwei hier vorhandenen 450er cdi (1x 2005, 1x 2006): Fußbremse treten, Schlüssel auf Position "1", Wählhebel auf "N". Dann "lauschen" und "schauen".   "Lauschen" auf das typische leise Surren der Dieselkraftstoffvorförderpumpe (im Tank im Zwischenboden unter dem Beifahrersitz), bis dieses eben wieder "aus" ist. Ich gehe dann davon aus, daß sich der erforderliche Vorförderdruck für die Hochduckpumpe(HDP) aufgebaut hat und auch an der HDP zur Verfügung steht.   "Schauen" (gleichzeitig zum lauschen) ins "Cockpit" zu den Kontroll-Lämpchen. Hier zu den üblichen, die angehen zum "Selbst-Test" (ABS/ESP/Airbag) und insbesondere zur "Vorglühkontrollleuchte". Wenn die dann ausgehen, Schlüssel weiterdrehen auf Position "2". Sich freuen, daß der Motor nach wenigen KW-Umdrehungen willig seine Arbeit aufnimmt. So ähnlich steht es auch in der Bedienungsanleitung. Bei mäßigem oder strengem Frost lasse ich auch schon mal 2x Vorglühen zum ersten Startversuch.   So, bis hier habe ich eigene Erfahrungen. Hat auf beiden Fahrzeugen so problemlos funktioniert, ganzjährig seit 16/17 Jahren und bei beiden deutlich über 200k KM. Dieselmotoren sind m.M.n. für häufigen Gebrauch und Langstrecken (Motor sollte warm werden/Betriebstemperatur, auch über längere Zeit) eher geeignet.   "Abgasrückführsystem" / AGR. Aus Gründen der Schadstoffverringerung bekommt der Motor einen Teil seiner eigenen Abgase (Exkremente) über das im Ansaugtrakt befindliche AGR-Ventil wieder zugeführt. Wie man sich das schon vorstellen kann, ist das (auch der Technik) nicht besonders "lecker" und kann in Verbindung mit ebenfalls aus der Kurbelgehäueentlüftung stammenden Öldämpfen, die auch auf der Ansaugseite zugeführt werden zu "Übelständen" führen. Dann verdreckt/verölt der Ansaugtrakt und im AGR werden dem dann noch Rußpartikel zugegeben, was das AGR und den Ansaug- bzw. Drucktrakt "vollschmoddert"/verkokt. Reinigung: Ich baue das AGR dazu aus und zerlege es vollständig, reinige es vollständig und baue es wieder ein. (Einfach nur den "Stecker" ziehen bringt wohl nix, weil das Motormangementsystem merkt das und geht in den Notlauf). Es gibt elektronische Simulatoren und Verschlußmöglichkeiten (funktionieren auch wohl...), die sind aber "Illegal" und die Betriebserlaubnis erlischt, weil die Abgasklasse nicht mehr stimmt.....   Zum Testen, ob die Startunwilligkeit an eben dem AGR liegt, kann man den Schlauch zwischen AGR und Ansaugbrücke lösen und zur Seite drehen (das meinte wohl Funman).     Beim Startvorgang (und dem Anliegen des Vorförderdruckes) bringt die Hochdruckpumpe (HDP) den Druck im Rail auf den erforderlichen Wert, daß über die Steuerung dann über die Injektoren der Dieselkraftstoff zum richtigen Zeitpunkt in die einzelnen Zylinder mit hohem Druck/feinstzerstäubt eingespritzt wird. Dieser erforderliche Druck liegt meiner Kenntnis nach bei mehreren 100 bar. Dazu wird dem Motorsteuergerät über einen Raildrucksensor mitgeteilt, wie hoch der Druck ist. Erst bei entsprechender Drucklage wird überhaupt eingespritzt. Nun gibt es aber mehrere Möglichkeiten, daß die HDP den erforderlichen "Hochdruck" (bei den KW-Umdrehungszahlen, die der elektrische Anlasser erreichen kann) nicht erreicht: Undichtigkeiten an/in der HDP: Wenn äußerlich, das tropft oder gar "pieselt" es. Einer oder mehrere Injektoren können (innerlich) so weit verschlissen oder sonstwie beschädigt sein, dass die Dieselleckölmenge/Rücklaufmenge in Relation zu den geringen Volumina, die die HDP verdichtet, zu groß ist und deshalb der erforderliche Druck zum Einspritzen nicht erreicht wird. Dazu kann man die Rücklaufmengen an den Injektoren messen. (Wenn stark ungleich /z.B. 1 "Ausreißer" , könnte/dürfte hier der Fehler liegen). (Das meinte wohl auch Funman).   Das der Motor unter Zugabe von "Starthilfespray" startet und funktioniert, kann in diese Richtungen deuten.   Beide Prüfmöglichkeiten sind ja nun nicht sooo aufwendig. Es dürfte zur Rücklaufmengenmessung auch einiges im Forum und im www stehen (auch mit Bildern, Filmchen und Anleitungen). Es gibt auch spezialisierte Firmen, die ältere Injektoren prüfen/aufarbeiten können /wenn es denn an denen liegt.   Ich hatte diese "Herausforderungen" so (noch) nicht. AGR-Reinigung sehr wohl.   So, ich hoffe, daß ich nicht zu ausführlich war und wünsche viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen     hedwig  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.711
    • Beiträge insgesamt
      1.587.945
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.