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GP_MO_94

Frage Sonnenblendstreifen

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage bezüglich eine Sonnenblenstreifens an der Frontscheibe....

 

Irgendwie kann mir keine kompetente Stelle weiter helfen, deshalb hier meine Frage, wie hoch darf ich einen entsprchenden Streifen in einem 42 anbringen, ohne Probleme mit der "Rennleitung" und dem TÜV zu bekommen.

 

Ich möchte keine endlos Diskussionen, sondern nur eine Info!!

 

Danke Vorab und Grüße vom Martin

 

 

 

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Höxter 2010....., wenns am schönsten ist soll man aufhören.....

Stimmt

 

 

Martin.jpg

 

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Wenn ich mich recht entsinne darst du max 11cm am breitesten Rand in die Frontscheibe reinkleben. Es ist eine ABE bei. Die Gesamtfäche der Beklebung darf nicht mehr als 0,1qm ergeben.

An der Frontscheibe hast du auch links oder recht am Scheibenrand eine kleine Markierung wie weit du bekleben darfst

 

Foliatec

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mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png gesaugt

smart451.jpg

Hier gehts zu den K Ü S T E N S M A R T I S ;-)

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Ich habe mal bei einer Firma nachgefragt die sowas macht , der hat mir die markierung gezeigt die auf der Windschutzscheibe ist !

Bis dahin darf der Streifen nur sein !!


ohne Sig !!!!!!!!!!!

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also 11-12 cm ind erlaubt, größere zb 19 cm sind zwar nicht erlaubt, wenn der fahrer aber nict zu groß ist, geduldet!

 

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brabus.gif d021.gifd002.gifd009.gif

deskin.png

 

 


Verkauft

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@GP_MO_94,

moechtest meinen haben!! :lol:

ich werde meinen heute mittag

wohl wieder abziehen, ist mir

zu prollig. :(


wuschl1.gif

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Mach es einfacher und geh zu Carglass und lass die Scheibe tauschen. Hatte einen Steinschlag und hab dann mir eine mit Blaukeil einbauen lassen. Is legal und der TÜV sagt auch nix.

 

 


Quack der Bruchpilot

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    • Es kann schon der ABS-Block sein, aber erstens ziemlich exotisch und zweitens würde der das beim Selbsttest diagnostizieren, den er nach jedem Zündungslauf durchführt. Dann geht die gelbe Lampe an und ist der entsprechende Fehler abgelegt. Was genau soll denn laut den Werkstätten im ABS defekt sein, damit es ohne Warnmeldung zu dem beschriebenen Fehler innerhalb der ohne Regelbremsung auf der TÜV-Rolle druckausgeglichenen Achse kommt?   Auch ich halte eine mechanische Ursache im Bereich der Bremssättel für erheblich wahrscheinlicher, von festgegammelten Faustsattelführungen bis zu unterschiedlichem Tragbild der Beläge ist da alles drin.   Der einfachste und billigste und gleichzeitig aussichtsreichste Weg aus der Misere ist neue Beläge und ggf Scheiben verbauen und dabei die Sättel prüfen ob sie festsitzen und gangbar machen. Bitte von jemandem, der weiß, was er da tut, auch wenn man dafür nichtmal neu entlüften muß.  
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