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ralf512bbi

Kurze Nummernschilder für den Smart Roadster 452?

Empfohlene Beiträge

Na prima, hab gerade Nummernshcilder ausgesucht, bekomme auch PB TP 22 aber nur auf 46 cm langen Schildern. ich habe den Wagen aus Usedom abgeholt, vorn n 42er u hinten n 46 Nr.Schiild. Gibts irgendwas, was ich dem TÜV vorlegen kann? Will nicht son Kuchenblech davor haben... :cry:

 

 


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Hey!

 

Und wenn du sie dir einfach so herstellen lässt und sie dann auf dem Straßenverkehrsamt abstempeln lässt?

 

Also bisher hat das eigentlich immer funktioniert (mehr oder weniger).

 

Wir haben sowohl am smart als auch am großen Auto jeweils 42er Kennzeichen vorne und hinten dran!

 

lg René

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Ist aber bei einer Kontrolle immer noch illegal!

 

 

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ich versteh das nicht.,..es ist doch alles lesbar.... wo gibts denn richtlinien dafür?

 

 


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Hier mal drei Links zum Thema:

- Nummer 1

- Nummer 2

- Nummer 3

 

Aus eigener langjähriger Erfahrung weiß ich, dass bei der Zuteilung von Kennzeichen sowohl bei der Länge der Kennung als auch bei der Legalität der Abstände etc. grundsätzlich fast jede Zulassungsstelle und dort auch so ziemlich jeder Mitarbeiter bis hin zum Chef der Zulassungsstelle sein eigenes Süppchen kocht.

Probieren geht also über studieren...

-----------------

C7 -> und der Spaß beginnt…

Signatur-C7-dieErste.gif

ICQ: 236618632 online.gif?icq=236618632&img=7

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Quote:

Am 09.08.2010 um 14:06 Uhr hat Smartschubser geschrieben:
Hey!



Und wenn du sie dir einfach so herstellen lässt und sie dann auf dem Straßenverkehrsamt abstempeln lässt?



Also bisher hat das eigentlich immer funktioniert (mehr oder weniger).



Wir haben sowohl am smart als auch am großen Auto jeweils 42er Kennzeichen vorne und hinten dran!



lg René



 

klar bei eBay gibt es diverse Anbieter welche Dir die Nummernschilder auch mit schmalen Buchstaben usw. fertig machen. Aber was bringt das wenn Dir die Person beim Amt dann keine Plaketten drauf klebt weil Ihr das nicht passt. Wie Chaoti schon schrieb. Frag 5 Leute beim Amt und Du hörst 5 andere Meinungen. Also wäre es ein 50/50 Spiel. Beim Wunschkennzeichen hatte ich bisher immer Glück das die das "Motorrad" Wunschkennzeichen akzeptiert haben. Aber auch das war wieder Glückssache

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Also keine Mindestmaße? Was spricht dann bei dem Kennzeichen PB TP 22 einem kurzen (40er) dagegen?

 

 


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@Ralf,

 

hast Du Dir die Links nicht durch gelesen? Grundsätzlich sind die Mindestmaße und Normalschrift vorgeschrieben! Also bei Deiner Wunschkombi 460 mm.

Aber wie ebenfalls geschrieben -> Versuch macht klug...


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Quote:

Am 09.08.2010 um 17:24 Uhr hat limited-one geschrieben:
guckst Du



damit kannst ja mal zum Amt gehen ;-)

Darf man mal fragen was Verkleinerte Mittelschrift (Nur für verkleinerte Kennzeichen.) ist. Wie bekommt man solch ein Kennzeichen?

Gruß Ingo

 

 

-----------------

Smart - Fortwo Pulse (451), 84 PS Spritmonitor.de

 


Smart%25202012%2520SF.JPG Smart - Fortwo Passion (451), 84 PS 500295_5.png" alt="Spritmonitor.de" border="0

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Ähm, und?

 

Maße der Autoschilder:

 

*

Für alle Autoschilder gilt:

Eine Mindestbreite der Schilder ist nicht vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden. Die Höchstbreiten sind festgelegt. Die Größe der vorgesehenen oder evtl. vorgeschriebenen Anbringungsstelle darf jedoch nicht überschritten werden (es gilt der Originalzustand des Fahrzeugs). Um ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen anbringen zu können, muß der Fahrzeughalter aber auch Veränderungen am Fahrzeug vornehmen (nur mit "verhältnismäßigem Aufwand" - im Zweifelsfall muß ein spezielles Gutachten erstellt werden).

 

Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muß auf beiden Seiten gleich sein.

 

Zwischen dem schwarzen Rand und dem Euro-Feld ist eine Lichtkante von maximal 2,0 mm zulässig, aber nicht vorgeschrieben.

 

Hab jetzt nicht nachgemessen! Für mich heißt das aber nicht explizit das bei xx - xx xx ein 42er Kennzeichen verboten ist?

 

Das dies nicht jeder abstempelt ist klar! Aber ansonsten wüsste ich jetzt (ungemessen!) nicht was dagegen sprechen würde?

 

lg René

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Quote:

Am 10.08.2010 um 19:24 Uhr hat Smartschubser geschrieben:
...Für mich heißt das aber nicht explizit das bei xx - xx xx ein 42er Kennzeichen verboten ist?...

 

Doch ist es, da die Engschrift nur erlaubt ist wenn bei einer langen Kennung die maximale Breite von 520 mm nicht eingehalten werden kann.

Engschrift zum Zwecke der künstlichen Verkürzung des Kennzeichens ist nicht gestattet laut StVZO.

Da also die Standardschrift verwendet werden muss / sollte kommt man unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände nicht um ein 460 mm Kenzeichen herum.

Aber wie bereits erwähnt -> 5 Mitarbeiter im Ordnungsamt -> 5 verschiedene Meinungen...


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Ah jo...

 

Jut jut! Ich weiß von nix und bisher scheinbar auch niemand anders! :lol:

 

Und wenn mal einer fragt!? Keine Ahnung, so gekauft. ^^ :-D

 

lg René

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Ich hab auch einfach bestellt und dann Abstempeln lassen. War kein Problem :-D

Vorne hab ich nun ein 230x130 Zweizeilig und hinten ein 400x110 Einzeilig. Mit den 6 Zeichen auf dem Kennzeichen wäre es serienmässig 520 oder max 460 lang geworden, aber das juckt nicht wirklich jemanden :roll:

 

5gob4u55.jpg 4g2x7pme.jpg

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 306cab am 11.08.2010 um 17:21 Uhr ]

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