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cabriomax

Gebrauchtwagengarantie

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Mahlzeit !! liebe Smartgemeinde.

 

Sicherlich eine dumme Frage, wie ist das mit der Händlergarantie beim Gebrauchtwagen?

Ich sitze in Bochum und der Händler hinter Hamburg. Was ist im Fall der Fälle?

Muss dann das Auto zum Verkäufer gebracht werden?

 

Vielleicht ist ja einer anwesend und kann meine Frage beantworten.

 

Bin kurz vor dem Verkaufsabschluss. Nur noch diese Überlegung.

Schon mal danke

gruß

max

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Die Begriffsdefinition ist falsch, es handelt sich hierbei nicht um eine Garantie, sondern um eine gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht bei Händlerkauf.

Die Gewährleistung ist an den jeweiligen Händler gebunden, der muß zahlen, also bestimmt der auch die Modalitäten.

Eine evtl. Gebrauchtwagengarantie, meistens abgeschlossen über eine Versicherung ist wieder etwas ganz anderes, die kann zwar zusätzlich abgeschlossen sein/werden, aber die haben meist jede Menge Ausschlüsse und die Erstattungen sind evtl. abhängig von der Kilometerleistung.

Das sind aber grundsätzlich zwei paar Schuhe!

Primär zuständig bei einem Händlerkauf ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung des Verkäufers, sofern diese nicht durch irgendwelche Tricks umgangen wird, z.B. durch Formulierungen im Kaufvertrag wie: Verkauf im Kundenauftrag, Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf ohne Gewährleistung.

Das ist zwar auch rechtlich zweifelhaft und man kann dagegen vorgehen, aber das kostet meist Zeit und Nerven!

 

Wenn sich Probleme mit dem Fahrzeug ergeben sollten, müssen diese Ansprüche zuerst beim Leistungsträger, also beim verkaufenden Händler angemeldet werden und der bestimmt dann die weiter gehende Vorgehensweise.

In wie weit der allerdings verlangen kann und es Dir zumutbar ist, daß Du jedesmal zu ihm kommst oder ob es hier andere Regelungen gibt, kann ich Dir nicht sagen.

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@ahnungslos

danke für die schnelle Antwort

 

der Händler schreibt: ....dass wir Ihnen das Fahrzeug mit neuem Service und incl. Überführung und Garantie zum Preis .... bereitstellen.

 

Ist das dann eine richtige Garantie?

Kann ich dann wenn denn was ist auch in Bochum zur Werkstatt?

 

gruß

max

 

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welche garantie der händler meint und wie diese aussieht, kann nur er selbst dir sagen, da solltest du unbedingt vorher fragen.

 

wenn er damit nicht nur die zwangsweise verordnete gesetzliche gewährleistung meint, wirds wohl so ne car-cover-garantie sein, das ist schon ok, aber die stolperfallen lies dir sorgfältig durch. wurde hier schon oft besprochen.

 

mit der gewährleistung bist an den verkaufenden händler gebunden, diese üblichen gebrauchtwagengarantien hingegen verlangen lediglich eine markenwerkstatt die den schaden beurteilt und repariert. das ist das blöde dran, weil das zb bei nem motorschaden teurer ist als bei den hier bekannten freien spezialisten, und du mit deinem km-abhängigen eigenanteil dann evtl teurer kommst als ganz ohne garantie. aber sie schadet ja auch nicht.

 

 

ach ja - schön daß du noch da bist, laß dich nicht wieder ärgern, es schleicht sich schon wieder an hab ich so das gefühl...

 

 

 

 

Quote:
inhalt von ahnungslos überprüft und vom inhalt richtig.

 

 

da wird unser ahnungsloser jetzt aber schon viel ruhiger schlafen... :roll:

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von dieselbub am 01.09.2010 um 13:56 Uhr ]


Alles wird gut!

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Hi :),

 

bei meiner damals abgeschlossenen Garantie hatte ich freie Werkstattwahl.

 

Und darauf achten, dass die Verdeckmechanik vom Cabrio in der Garantie mit abgedeckt ist.

Stand seinerzeit bei meinem Vertrag nicht mit in den Bedingungen und hab ich mir expliziet vom Händler schriftlich bestätigen lassen ;-).

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 01.09.2010 um 14:41 Uhr ]


 

 

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Quote:

Am 01.09.2010 um 14:41 Uhr hat Sylvia geschrieben:
bei meiner damals abgeschlossenen Garantie hatte ich freie Werkstattwahl.

Bitte jetzt nicht die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung durcheinander bringen!

Wenn eine Garantie abgeschlossen wird, dann handelt es sich in den meisten Fällen um einen Versicherungsvertrag mit Bedingungen, die da drin stehen.

Eine gesetzliche Gebrauchtwagengewährleistung muß man nicht abschliessen, sondern die ist automatisch gesetzlich geregelt, wenn man das Fahrzeug bei einem Händler kauft und dieser sie nicht durch die zahlreichen Tricks, die es gibt, (Verkauf im Auftrag, Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung o.ä.) im Kaufvertrag ausschliesst!

Und diese Gewährleistung muß auch das gesamte Fahrzeug beinhalten, da gibt es keine Ausschlüsse des Verdecks o.ä.!

 

Oft wird von den Händlern zur Reduzierung des Kostenrisikos zusätzlich noch eine Garantie über eine Versicherung abgeschlossen, aber das eine hat eigentlich nichts mit dem anderen zu tun!

Auf die gesetzlich geregelte Gewährleistung hat man auf jeden Fall Anspruch, nur unterliegt die wiederum eigenen Gesetzmässigkeiten und dazu gehört, daß man den Mangel erstmal beim Verkäufer anzeigen muss und diesen nicht einfach eigenmächtig irgendwo reparieren lassen darf.

Ich weiss lediglich nicht, wie es mit der Zumutbarkeit des Weges aussieht, den man dann zur Behebung des Mangels auf sich nehmen muss.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.09.2010 um 14:56 Uhr ]

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Einen solchen Versicherungsvertrag überhaupt als Garantie, Anschlußgarantie oder Garantieverlängerung zu bezeichnen, ist eigentlich ohnehin verkehrt.

Aber so hat es sich eben mittlerweilen eingebürgert, die Folge davon ist, daß es hier immer wieder zu Verwechslungen kommt.

Die rechtliche Situation und die Rechte, die man als Käufer hat sind nämlich bei beiden Varianten total unterschiedlich!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.09.2010 um 15:18 Uhr ]

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@Ahnungslos

 

Ich spreche von einer Gebrauchtwagengarantie, welche im Kaufpreis des Fahrzeuges enthalten war und über eine Versicherung lief.

Hat nichts mit der Gewährleistung zu tun ;-)


 

 

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Das dachte ich mir schon, Sylvi!

Es wird sogar relativ häufig so gemacht, daß parallel zu der Gewährleistung eine solche Garantie abgeschlossen wird, um das Kostenrisiko des Händlers zu mildern!

Aber auch wenn eine solche "Garantie" nicht abgeschlossen wird, hat der Käufer einen Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Und die kennt keine Ausschlüsse von Verdeck oder Kostenbeteiligung für den Motor ab bestimmten Laufleistungen etc. :)

Deshalb auch mein penetranter Hinweis auf die Trennung dieser beiden Begriffe! ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.09.2010 um 15:15 Uhr ]

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Ist das evtl die Anschlussgarantie die Smart anbietet ? Die läuft über Car Garantie . Da mußt zur Wartung und Repartauren zum , von Smart autorisierten Werkstaätten fahren, sprich in der Regel dem Smart Center aber ob das dann in HH oder H ist , ist dann egal.

 

Aber wenn Du das ganz genua wissen willst mußt Du in die AGB der Garantie schauen, da steht ja sicher alles schwarz auf weiss.

-----------------

Grüße

Jürgen

 

451 Passion Cabrio MHD 71 PS

 

 

 


Gruß

 

Jürgen

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Einen schönen guten Abend

 

Wie ich sehe ist ja fleißig meine Frage bearbeitet worden.

Danke!

So ein Autokauf auf diese Entfernung ist eben nicht so einfach wie vor Ort.

Noch dazu wenn es ein Gebrauchter ist.

Der Kauf ist soweit, dass ich Morgen per Mail den Vertrag zur Unterzeichnung bekommen werde.

Einem Kauf mit besagten Konditionen habe ich zu gestimmt.

Die erwähnte "Garantie" des Autohauses wird sich warscheinlich als "Gebrauchtwagengarantie" entpuppen, was ja nichts schlimmes ist, wie ich Euren Antworten entnehme. Diese "Reparaturkostenversicherung" ist das Ergebnis einer geforderten Preissenkung. Der Händler deckt damit sein Kostenrisiko im Falle einer Gewährleistung. Soll mir recht sein. Zumindest verstehe ich diese Thematik im Moment so.

 

Ich werde dem Autohaus Morgen dbzgl. noch ein paar Fragen stellen.

z.B. alle Teile des Fahrzeugs müssen mit eingeschlossen sein.

Wichtig ist mir das ich im Garantiefall nicht nach Flensburg muss.

Ich bin im ADAC und habe eine gute Rechtsschutzversicherung.

 

So als letztes danke ich Euch nochmals für Eure Hilfe.

 

gruß

Max

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von cabriomax am 01.09.2010 um 21:07 Uhr ]

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ok, du kaufst den Smart also bei Klaus und Co. :)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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@max:

Ich bin gebürtge Flensburgerin, nur darum


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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@Getti

hätt ich früher wissen müssen, hätt mir das Auto nicht bringen lassen , wär selbst gefahren.

Alles hätte nützt nichts.....

das Auto kommt nächste Woche.

Gruß von Bochum nach Flensburg

gruß

Max

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@Max: na dann: Glückwunsch zu deinem neuen Auto und ganz viel Freude damit :)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude 8-)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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hast schon recht , aber je länger es dauert um so mehr fehler in meiner Autoverkaufsverhandlung entdecke ich.

Der hat ja gar keinen TÜV !!

In der Anzeige steht: HU 08.2010

also denke ich hat im August den TÜV gemacht.

Ne heute im Vertrag steht nächste HU 08.2010

 

Wie sagt man: wer lesen kann ist im Vorteil.

 

Werde morgen mit dem Autohaus mal tel.

und den Vertrag nicht wie vereinbart heute Nacht zurück mailen.

Gut , so schlimm ist es auch nicht, ...aber vielleicht hätte ich doch noch ein paar Euronen weniger Zahlen müssen.

 

Max

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von cabriomax am 02.09.2010 um 19:11 Uhr ]

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den tüv (HU) noch zu verhandeln, als goodie obendrauf sollte nicht das thema sein, daran wird der verkauf schon nicht scheitern :)

 

 


evtl. Reichtschreibfehler sind beabsichtigt, wer welche findet, darf sie behalten

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na ja, er hat ja schon ordentlich nachgelassen.

 

Eher gekränkte Eitelkeit es nicht richtig gelesen bzw. seine Beschreibung verstanden zu haben.

 

werden sehn

max

 

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