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Techno

Erster Kunendienst: Um wieviel km bzw. Zeit darf man verspäten?

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Mein erster Kundendienst meines 451CDIs ist in 600km fällig. Fahre unter Umständen nochmal weg und könnte unter Umständen erst 1000 oder 2000 km später hin. (Allerdings noch unter den 12 Monaten!)

 

Bei 15.000 km bzw. nach einem Jahr ist bei mir der Erstkundendienst fällig.

 

Weiß jemand um wieviel man sich verspäten darf ohne die Garantie zu verlieren oder andere Probleme diesbezüglich zu bekommen?

 

Gibts da vielleicht irgendwas offizielles darüber?

 

Danke!

 

Gruss

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Warum machst du den Kundendienst nicht einfach vor deiner Fahrt?

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Grüße

Stefan

 

willio.th.jpg

451er Passion CDI 06/2007

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Ich weiß nicht obs da nur Öl gewechselt wird!

 

Vor der Fahrt schaff ich es leider zeitlich nicht mehr.

 

Wird aber wohl keiner verlangen können, dass man aus dem Urlaub "Schlag 15.000 km" zurückfährt und den Kundendienst macht! ;-)

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Hallo Techno

 

Überziehen kannst du schon,ist aber so eine Sache wegen der Garantie und wegen der Kulanz.

Sag mal so 100-500 Km,und 14 Tage wären OK.

 

Das beste du rufst mal in deiner Werkstatt an und fragst deswegen.

 

Im Serviceheft wird eingetragen,wie viel km+wie lange Überzogen wurde.

 

Wenn du zu früh den Service machst,werden auch die -km eingetragen die du noch hättest fahren Können.

 

Gruß Georg


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Von .

 

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Das mit der Meisterwerkstatt ist ein Allgemeiner Irrglaube!

Bei Neuwagen MUSS ich, um die Werksgarantie zu erhalten in eine Vertragswerkstatt fahren.

 

Alles andre ist Humbug!

 

Das Gerichtsurteil bezieht sich nur auf Gebrauchtwagen!


Vergleichen führt nur zu Enttäuschungen und schürt nur den Neid, den man als Wettbewerb bezeichnet

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Quote:

Am 05.09.2010 um 23:04 Uhr hat Tanno geschrieben:
Das mit der Meisterwerkstatt ist ein Allgemeiner Irrglaube!

Bei Neuwagen MUSS ich, um die Werksgarantie zu erhalten in eine Vertragswerkstatt fahren.



Alles andre ist Humbug!



Das Gerichtsurteil bezieht sich nur auf Gebrauchtwagen!



Das ist absoluter Quatsch. Geregelt ist das in der Gruppenfreistellungsverordnung. Der Hersteller darf während der gesetzlichen Gewährleistungszeit(für Neuwagen 2 Jahre), die Kunden nicht zwingend zum Durchführen der Wartungsarbeiten an seine Vertragswerkstätten binden. Bei freiwilligen Garantieerweiterungen, ist das sehr wohl machbar. Wobei bei Gebrauchtwagen dieser Pflicht kürzlich durch den BGH auch widersprochen wurde.

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Viele Grüsse

Gerhard

logo_smart.jpg

 

 

 


 

Viele Grüsse

Gerhard

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Grundsätzlich rate ich aber auch zum Service vor großartigem Überziehen. Denn bei etwaigen späteren Garantieansprüchen könnte der Hersteller sich versuchen aus seiner Pflicht zu winden.

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Viele Grüsse

Gerhard

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Viele Grüsse

Gerhard

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Hier was zum nachlesen.

 

Grüße

 

C.D.L

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2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - ???? 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 32 TKM = Flop

 

bdhshlaqrhyjwkbe6.jpg Benzinverbrauch

Nix schlimmers wied Leut' (und wir gehören auch dazu).

 

 


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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Solche Urteile sind sehr gut, doch die Frage der Fragen ist:

 

Wird der Hersteller 3 Jahre nach Erstzulassung und ca. 60 000 Km 100 % kulanz geben wenn der Turbolader hinüber ist ( 1 200 Euro Rep. ) übernehmen?

 

Wie würde die " Rechnung " mit Freier Werkstatt und siehe Oben Turboladerschaden ( keine kulanz ) aussehen?

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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