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Norman

Smartfahrer grüßen sich ... immer weniger!

Empfohlene Beiträge

hi inst@ant

Hast also den Weg hier hin gefunden. Klasse.

smarte Grüße nach Leipzig

_driv_, der neidisch auf inst@nt mit seinen Madonna Konzertkarten ist... ;-)

Wünsch dir viel Spaß auf dem Konzert!


Grüße

_driv_

 

Wenn Sie keine Einweisung auf U-Boote haben schauen sie zu, dass Sie den Wolf wieder aus dem Tümpel kriegen!

 

driv's Homepage

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He Russe...

Nichts für ungut aber wir hatten im Forum schonmal n´paar "Spezialisten", die meinten ihren Dummfug hier ablassen zu können..

und DAS sah leider ähnlich aus sorry!

Aber Deine Entschuldigung versöhnt wieder...

also Herzlich Willkommen im Kreis der Smarties.

Bluevision

..dersichjetztnichtmehrwundert!


BlueVision

 

 

Schwarze; emotionale Grenzgängerseele mit blauer, zickiger Dieselkugel.

 

(Smart CDI 2000)

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@rodi:

Bin eigentlich auch ganz zufrieden mit der Rückwinkquote.

Bei uns beiden fällt wohl offensichtlich das glänzende Schiebedach auf...

Smartig-Winkend grüßt

Hartmut

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Hihi - wäre ne Möglichkeit :classic_smile:

Gruß,

Rolf


max the reduced...

 

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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