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chrissivogt

Jetline mit 175 vorne möglich ???

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Hallo Miteinander

 

Ich mache nun schon eine Weile mit anderen Felgen/Bereifung herum. Bevor ich mir nun andere Felgen/Reifen besorge, frage ich nun euch.

Ich möchte unbedingt vorne breitere Reifen, genauer Sommereifen.

Ich fahre einen 2004er Cabrio mit 61PS. Es sind die orginalen Jetline montiert. Vorne 145, hinten 175er Reifen. Ist es möglich vorne breiter Reifen zu montieren ???

Und eintragen???

 

Ich habe die Felgen noch nicht demontiert um zu schauen welche Breite diese haben. Bis dato habe ich nur über eine Breite von 4 Zoll vorne gelesen......

 

Ich hoffe ihr könnt mir da Licht ins (noch) Dunkle bringen.

 

Gruß Christian


Von nix kommt nix

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Die Jetline sind 4 Zoll und auf diese darfst Du nur 145er montieren und keine breiteren Reifen! Du darfst natürlich in Verbindung mit anderen Felgen für den Smart auch breitere Reifen fahren, mit den Corelines z.B. 175er vorne und mit Felgen aus dem Zubehörprogramm mit Gutachten unter Umständen noch breitere 195er, aber mit den Jetlines nicht!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 11.10.2010 um 19:27 Uhr ]

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Danke "Ahnungslos"

 

Habe ich mir gedacht.

 

Nun muß ich mir doch anderweitig umschauen.

 

Wenn ich schon gerade am Fragen bin.

 

Die Coreline gefallen mir recht gut. Wie bekomme ich diese eingetragen ???

Die sind zwar am Puls Serienmäßig, aber nicht beim Passion. Brauche ich ein Gutachten, wenn ja woher ???

 

Bei mir sind nur die Größen der Jetline eingetragen.

 

Gruß Christian

 


Von nix kommt nix

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Hallo,

 

wenn Du einen Benziner nach 2003 fährst, brauchst Du sie gar nicht eintragen. Dann steht diese Bereifung schon ab Werk in den Papieren.

 

Ansonsten per Einzelabnahme, das sollte aber auch kein echtes Problem sein.

 

servus

 

Murks und Mudel

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Murks_und_Mudel am 11.10.2010 um 22:34 Uhr ]

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Quote:

Am 11.10.2010 um 22:33 Uhr hat Murks_und_Mudel geschrieben:
wenn Du einen Benziner nach 2003 fährst, brauchst Du sie gar nicht eintragen. Dann steht diese Bereifung schon ab Werk in den Papieren.

Quote:

Am 11.10.2010 um 19:17 Uhr hat chrissivogt geschrieben:
Ich fahre einen 2004er Cabrio mit 61PS.

Dann müsste bei ihm diese Bereifung eigentlich eingetragen sein, ist sie aber vermutlich nicht! Sonst würde er ja nicht fragen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 11.10.2010 um 22:54 Uhr ]

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In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht ja normalerweise nur noch eine Reifen- und Felgengröße. Alle anderen zulässigen Größen stehen seit Einführung der neuen Papiere im CoC.

Vermutlich liegt das CoC aber für ein Fahrzeug aus 2004 gar nicht vor.

Im alten Brief waren die Coreline/Strikeline aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetragen.

Wer ängstlich ist, sucht den alten entwerteten Brief und lässt bei der Zulassungsstelle die nicht aufgeführten Reifen nachtragen.

Bei entsprechend höfflichem aber bestimmendem Auftreten kann man den Damen und Herren von der Rennleitung aber durchaus klar machen, dass die Beweispflicht seit Einführung der neuen Papiere auf deren Seite liegt.

 

servus

 

Murks und Mudel

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So, habe mal in den Papieren nachgeschaut.

 

Im Schein und Brief steht nix, nur die Schmalbereifung.

 

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung stehen die gewünschten Größen. Wenn ich das richtig sehe kann ich mit der Bescheinigung und den Felgen/Reifen zum TÜV und kann sie so eintragen lassen.

Muss halt bei der Bestellung darauf achten, dass die Felgen bestellt werden, die in der Bescheinigung stehen. Richtig?

 

Gruß Christian

 


Von nix kommt nix

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Ich denke mal, daß Du die gar nicht zwingend eintragen lassen musst, es wäre aber bei einer Kontolle oder der HU mit Sicherheit der Sache dienlich, einen Nachweis dabei zu haben, daß diese Rad/Reifenkombination zugelassen ist!

Ganz sicher weiss ich es allerdings nicht! ;-)

 

Auch bei anderen Felgen aus dem Zubehörprogramm brauchen diese nicht in den Papieren eingetragen sein, man benötigt aber auf jeden Fall eine Abnahmebescheinigung, daß sie von einem Prüfer an dem Fahrzeug abgenommen wurden.

Nur das Gutachten reicht auf keinen Fall, es muß eine Abnahme am Fahrzeug stattgefunden haben, wenn es sich nicht um die originalen Smart Felgen handelt!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.10.2010 um 11:37 Uhr ]

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