Timo Geschrieben am 5. März 2002 ...natürlich nich die grossen Scheiben eher die kleinen.Meine Frage nun hat das schon mal jemand gemacht und wie sah es aus und ist es erlaubt? 8-) -----------------The best there is the best there was and the best there ever will bemit 16Zöllern Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartV12 Geschrieben am 8. März 2002 @Timo: Wenn Du die kleinen, feststehenden Scheiben in der Tür meinst, viele haben sie mit Folie beklebt aber es ist DEFINITIV! NICHT erlaubt. Die hinteren Seitenscheiben, also hinter dem Tridion, tja, das ist so eine Sache.Eigentlich ist es erlaubt. Aber als ich mal bei einem Scheibenfolienklebefuzzi angefragt habe hat der mir geantwortet dass es laut. STVZO nicht eindeutig klar geregelt ist ob Nicht- Glasscheiben überhaupt beklebt werden dürfen.Ausserdem kann es entweder zu Problemen mit Rissen in der Folie wegen unterschiedlicher Ausdehnung von Folie und Kunststofffenster bei Erwärmung oder zur Trübung des Kunststoffs durch den Folienkleber kommen.Und da in beiden Fällen die Seitenscheiben quasi ruiniert sind und Ersatz so irgendwie runde 300,- Euro kostet hab' ich's gelassen.Aber das kann jeder für sich entscheiden. Ich kenne auch einige Smartisten die keine Probleme mit den beklebten Kunststoffscheiben haben.So longDa V12 SmartV12 - - - - SMART - Einfach mehr Spass pro Kilometer - - - - http://www.mobileaudiosolutions.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Udo_B Geschrieben am 8. März 2002 Quote:...Wenn Du die kleinen, feststehenden Scheiben in der Tür meinst, viele haben sie mit Folie beklebt aber es ist DEFINITIV! NICHT erlaubt. Wieso nicht? Liegen nicht im Sichtfeld des Fahrers, wenn man den Sitz weit genug nach vorne schiebt ;-)Ausserdem sind solche Pauschalaussagen wie "is erlaubt" oder "is nicht erlaubt" bei solchen Sachen nie richtig. Man muss nur einen TÜV-Prüfer finden, der das nicht so eng sieht und gut isses.Wenn man sich ncht sicher ist, vorher hinfahren und fragen und solange suchen, bis man einen findet, der's ok findet... wenn man nicht mit sonstwas für überzogenen Vorstellungen antanzt kriegt man auch noch viel "schön-gequatscht"Quote:Die hinteren Seitenscheiben, also hinter dem Tridion, tja, das ist so eine Sache.Eigentlich ist es erlaubt. Aber als ich mal bei einem Scheibenfolienklebefuzzi angefragt habe hat der mir geantwortet dass es laut. STVZO nicht eindeutig klar geregelt ist ob Nicht- Glasscheiben überhaupt beklebt werden dürfen.Seltsamer Heini ... aber es ist definitiv erlaubt! Guck dir umgebaute Fiestas an, denen hat man die Scheiben hinten rausgenommen und Blech reingesetzt, sieht man auch nicht mehr viel durch.Quote:Ausserdem kann es entweder zu Problemen mit Rissen in der Folie wegen unterschiedlicher Ausdehnung von Folie und Kunststofffenster bei Erwärmung oder zur Trübung des Kunststoffs durch den Folienkleber kommen.Das mit der Eintrübung stimmt, aber das mit den Rissen eher nicht. Das Hauptproblem ist, dass das Acrylglass bei Hitze ausdünstet (gast) und diese Gase unter der Folie Blasen bilden und dann sieht's nicht mehr so toll aus.Abgesehen davon hält der Folienkleber gar nicht vernünftig auf dem Acryl.Alternative: Von Innen mit normalem Acryl-Lack (Baumarkt) ansprühen. Is zwar komplett dunkel, aber man kann ja eh nicht durch die Scheiben schauen, is der Sitz im Weg...-----------------Gruss, Udo & Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Der_Hammer Geschrieben am 8. März 2002 Quote:Am 08.03.2002 um 12:35 Uhr hat Udo_B geschrieben:... Man muss nur einen TÜV-Prüfer finden, der das nicht so eng sieht und gut isses.Wenn man sich ncht sicher ist, vorher hinfahren und fragen und solange suchen, bis man einen findet, der's ok findet... Dann sollte man aber auch zu genau diesem Prüfer alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung machen lassen.Was der eine Prüfer eingetragen hat, darf der Andrer nämlich wieder austragen!GrußThomas-----------------smart Cabrio&pulse cdi streamgreen/black HAM-TD 109 www.ist-das-der-hammer.de Der Gesundheisminister warnt smart fahren macht süchtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Udo_B Geschrieben am 8. März 2002 Quote:Was der eine Prüfer eingetragen hat, darf der Andrer nämlich wieder austragen!Is zwar rechtlich vielleicht möglich, aber das ist genauso unwahrscheinlich, wie dass du einen Chirurgen findest, der über nen Kollegen sagt, dieser habe Mist gemacht... :-DAusserdem kanns doch dem nächsten egal sein, wenn sein Vorgänger den Kopf hinhält, denn das tut er mit seiner Unterschrift, also was soll er da wieder was austragen :-?.... und nebenbei ... es geht um Seitenscheiben hinten und nicht um nen Kettengliederlenkrad oder 22 Zoll Räder :-D-----------------Gruss, Udo & Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Utzle Geschrieben am 8. März 2002 Na sag das mal nicht das das Unwarscheinlich ist ich hatte vor ein paar Jahren einige Umbauten an meinem Motorad Eintragen lassen extra beim TÜV Südwest ( Stuttgart ) und hatte bei der ersten Ausfahrt prompt Probleme mit Grün Weiß der Sagte mir das das alles nicht Richtig sei und er Strafanzeige stellen würde usw nachdem ich ihn dann gefragt habe ob jetzt die Polizei für Abnahmen zuständig sei und nicht mehr der TÜV wurde es richtig Lustig na Ja am Ende hatte doch der TÜV Prüfer Recht aber die Streiterei ging ganz schön lange.aber ich denke auch das man die Plastikscheiben Lakieren kann da sie nicht im Blickfeld liegen.gruß Utzle :-D :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von Utzle am 08.03.2002 um 20:28 Uhr ] gruß Utzle :-D:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Silver Geschrieben am 11. März 2002 Tagchen,also mal abgesehen davon ob das erlaubt ist oder nicht sieht das doch irgendwie doof aus wenn beim Cabrio diese kleinen Scheiben beklebt sind und die "Heckscheibe" nicht. Kann man die überhaupt bekleben/tönen? -----------------Caution!The sexy Silversmart is on trackSmart-Club member #00851Home: The Sexy Silversmart, jetzt Oben Ohne, und Doorboard-Bau Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Onkel_Oli Geschrieben am 11. März 2002 evtl kann ich ja einwenig Licht ins Dunkel bringen, also mein bekannter bei Foliatec sagt, es ist verboten weil: Tönfolien auf Frontscheibe und zwischen A und B Säule nicht erlaubt sind.... und das kleine Fenster in der Tür ist vor der B Säule.... So einfach ist das... hat nix mit dem Tüvprüfer zu tun sondern mit der Einbaugenemigung der Folie. müsste eigentlich im Beipackzettel auch so drinstehn.... wenn ich das nächstemal am Auto bin werd ich mal nen blick reinwerfen...-----------------02:54:54 Jamiro: hab schon 2 flaschen im bett liegen02:55:13 Bambus: die armen kerle ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 11. März 2002 Ja gut dann lass ich es lieber!! 8-) -----------------The best there is the best there was and the best there ever will bemit 16Zöllern Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Udo_B Geschrieben am 11. März 2002 passt scho! ;-) :-D :lol:-----------------Gruss, Udo & Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 11. März 2002 So kann man das auch auslegen :lol: :lol: :lol: -----------------The best there is the best there was and the best there ever will bemit 16Zöllern Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen