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vega94

Welche Reifengrösse?

Empfohlene Beiträge

Hallo Smartfreunde!

 

Bin neu hier, habe ein Smart fortwo 450, Bj.99 Passion 61PS vor kurzem erworben.

 

Nun möchte ich die dazu passenden Alu Felgen kaufen.

Habe welche bei einem Online Auktionshaus (ähemm) gefunden, diese haben folgende Grösse:

 

Felgen Front 5x15H2ET34 Reifen Front 175/55R15 77T,

 

Felgen hinten 6,5x15H2ET2, Reifen hinten 195/50R15 82H

 

Passen die Reifen/felgen ohne Weiteres, worauf muss ich achten?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

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99er und 61 PS ? Schau da noch mal in den Papieren nach. Bis 2001 gab es den Smart nur mit 45 und 54 PS.

 

Deine Fragen muss dir der Hersteller bzw. Verkäufer beantworten. Vom Werk aus, hat der Smart diese Reifengröße nicht in den Papieren stehen.

Gibt es für die Felgen eine ABE für den Smart BJ 99 ?

Oder muss man sie vom TÜV eintragen lassen ? Gibt es dafür Papiere ?

 

Ohne weiteres darfst du Smart Alufelgen in der Größe drauf machen, wie es in deinen Papieren steht.

Gleiches gilt für die Reifengröße.

 


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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Du solltest uns mal verraten, welche Alufelgen das sind und den Verkäufer fragen, ob es da auch ein Gutachten für den Smart gibt. Damit wäre die Abnahme beim TÜV eher eine Formsache.

Aber wir sollten mal wissen, um welche Felgen es geht! ;-)

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Der Wagen ist zwar Bj.99, hat aber schon die 2. Generation Motor mit 61 PS drin, steht so in den Papieren drin.

Die besagte Grösse der Reifen/Felgen steht natürlich nicht in den Papieren.

Die Reifen/Felgen, die ich meine waren aber schon auf einem Smart drauf.

Ich kenne die genaue Bezeichnung der Teile nicht, hoffe aber dass ein entsprechender Link erlaubt ist:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=330510581619&ssPageName=STRK:MEWAX:IT

Von Gutachten/ABE ist in der Auktion keine Rede... :cry:

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von vega94 am 26.12.2010 um 16:34 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von vega94 am 26.12.2010 um 16:34 Uhr ]

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Das sind Coreline Felgen.

Siehe hier: Klick

 

Da die Größe bei deinem Smart nicht eingetragen ist, hilft hier nur eine Einzelabnahme beim TÜV


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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Dabei handelt es sich um die originalen Coreline Felgen von Smart, für die gibt es, glaube ich, gar kein Gutachten.

Aber da es sich um originale Felgen von Smart handelt, sollte es im Rahmen einer Einzelabnahme keine probleme mit der Eintragung geben!

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Jetzt send scho Enten schneller als Igel, i knall glei ab! :-D

 

Und au no die aus Gummi! :o

Da fallt dr jo glei gar nix meee ei!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.12.2010 um 16:54 Uhr ]

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GEWONNEN :-D

 

Jetzt muss die Geschichte vom Hasen und dem Igel neu geschrieben werden...

[ Diese Nachricht wurde editiert von rubberduck am 26.12.2010 um 17:14 Uhr ]


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Zum H-Kennzeichen: Es gibt die z.Zt. allgemein gültigen (gesetzlichen) Definitionen. Die individuellen Sichtweisen sind eher sehr unterschiedlich....   Zur Relevanz für die Smart Baureihen: Ich nenne mal 450, 451,452: Bei den Benzinern wohl nicht relevant, da alle den geregelten Kat haben dürften, die grüne Plakette und freie Fahrt überall in diesem Land. Bei den älteren Dieseln könnte man mit den H-Kennzeichen das Fahrverbot in Umweltzonen "umgehen". Ob das im Sinne des H-Kennzeichens im ursprünglichen Sinne wäre/ist (zur Pflege/Erhalt kulturhistorisch wertvoll erscheinender Fahrzeuge...) oder eher eine Form des "Mißbrauches", mag jeder für sich mal überdenken..... Jedenfalls bei der z.Zt. geltenden Besteuerung (Diesel: 123.-Euro jährlich) liegen auch hier die Kosten noch deutlich unter denen des H-Kennzeichens.   Aber mal grundsätzlich zu den derzeitigen Praktiken der Grundlagen der Kfz-Besteuerung (und auch Versicherung):   Ist das überhaupt noch "zeitgemäß" (von "Gerechtigkeit" mal gaaanz abgesehen) ?   Die Steuer sollte doch nach dem Grad der Straßenbelastung/Abnutzung und der Umweltbelastung erhoben werden: Wäre es da nicht angebracht, unter Berücksichtigung der Fahrzeugemissionen, des Fahrzeuggewichtes, des "Platzbedarfes", der Geschwindigkeit die gefahrenen KM zu erfassen und "abzurechnen". Das müsste doch mit den heutigen elektronischen Möglichkeiten möglich sein (z.B. ein "OBU"/ On-Board-Unit). (Meine Meinung zum Datenschutz: Ohne Nennung/Erhebung der Daten des Kfz-Lenkers würden m.M.n. KEINE "personenbezogenen" Daten erhoben).   Selbiges könnte man auch bei der Berechnung der Versicherungsgebühr anwenden. So weit ich weiß, wird das auch schon angedacht / angeboten. (Hier ist die Versicherung des Schadensrisikos/der Schadenshäufigkeit wohl hauptsächlich relevant.....).   Meine Meinung: Reform der jetzigen Regelungen der Kfz-Besteuerung und Versicherung erscheint geboten.   (Es muß ja nicht gleich so weit gehen, daß man die jeweils höchstzulässige Geschwindigkeit mit der Fahrzeugelektronik koppelt (ausgenommen Sonderrechtsfahrzeuge). Obwohl: Eine der Hauptunfallursachen (nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit) würde damit weitgehend vermieden. Zum "Austoben" könnte man ja auf abgesperrte Rennstrecken abseits des öffentlichen Verkehrs.   Und nun: Meinungsfreiheit, "Feuer frei" !     mit gespannten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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