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Borsti-HH

!!HILFE!! Reperatur auf Kulanz und nun doch Rechnung!?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich hatte letzten Monat meinen Smart in der Werkstatt weil meine Heckscheibenheizung nicht komplett funktionierte.

Es wurde ein Garantiefall draus gemacht und auf Kulanz der Schaden behoben und die Heckklappe getauscht. (Mein Mercedeshändler hatte mit Smart Rücksprache gehalten das dies wirklich auf Kulanz gemacht werden kann)

Nun ruft mich heute Mercedes an, und sagt mir, das Smart die alte Heckscheibe zur Überprüfung zugeschickt haben möchte (um festzustellen ob ich selber an dem Fehler schuld bin) und das ich nun eventuell doch die 450€ bezahlen muss. Ist das rechtens?

Was kann man da machen???

 

hoffe ihr könnt mir helfen

 

Danke schon mal im Voraus

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Hallole und willkommen im Forum! :)

 

Also wie die rechtliche Situation genau aussieht, kann ich Dir gar nicht sagen, aber wenn es sich wirklich so zugetragen hat wie Du beschreibst wäre dies ein absolutes Armutszeugnis für Deine Werkstatt! :roll:

 

Deine Werkstatt hätte eigentlich erst mit der Reparatur beginnen dürfen, wenn der Fall geklärt gewesen wäre und dann kann die Zusage auch nicht so einfach zurück gezogen werden!

 

Ansonsten hättest Du von Deiner Werkstatt darauf hin gewiesen werden müssen, daß evtl. doch Kosten entstehen könnten!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.01.2011 um 22:48 Uhr ]

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ja das sehe ich genauso, ich werde warten wenn die sich bei mir melden was jetzt ist, und ansonsten sollen die mir die alte Scheibe wieder einbauen!

 

 

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Das Problem an der Sache ist, dass die Werkstätten von Smart angewiesen werden die auf Garantie bzw. Kulanz getauschten Teile mindestens 6 Monate aufzuheben und auf verlangen an Smart zum Check zuzusenden.

Unser im Sommer 2010 am 44 auf Garantie getauschtes Getriebe liegt auch noch im Sc Bremen und verstaubt dort...


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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naja, aber eine Werkstatt kann einem ja nicht zusagen das es auf Kulanz getuascht wird, ohne mich darauf hinzuweisen, das es eventuell doch noch von Smart eingefordert wird und ich dann doch ne Rechnung bekomme!

 

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Die Frage ist eben, was die Basis Deines Auftrags war!

Du hättest eigentlich unter Deinen Auftrag schreiben sollen oder müssen, daß der Auftrag nur unter der Maßgabe der kostenlosen Reparatur zu Lasten der Kulanz erfolgen kann.

Damit wäre die rechtliche Grundlage geschaffen worden, damit die Werkstatt dies nicht mehr widerufen könnte.

Die Frage, die sich jetzt stellt, auf welcher Grundlage dieser konkrete Auftrag zustande kam!

 

Wie gesagt, die genaue rechtliche Situation kenne ich jetzt auch nicht.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.01.2011 um 22:56 Uhr ]

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Also wenn es um Teile geht, welche evtl zurück gesendet werden müssen, sehe ich aber ganz klar die Werkstatt in der Pflicht, diese aufzubewahren und bei Bedarf zurück zu schicken.

Dies kann ja nicht dem armen Smartisten aufgehalst werden.

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Ich würde an Deiner Stelle mal in der Werkstatt vorstellig werden und denen mitteilen, daß die Grundlage Deines Auftrags die Kulanzzusage und damit eine kostenlose Reparatur war und dann mal deren Reaktion abwarten.

Wie gesagt, die rechtliche Situation kenne ich auch nicht, aber dieser Werkstatt würde ich auf jeden Fall die Freundschaft kündigen, wenn mir doch noch Kosten entstehen würden!

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    • man weiß gar nicht was man hier zuerst einfangen soll.... ich versuchs mal:   - Entlüften ist nur nötig, wenn Luft ins System gekommen ist. Also entweder durch Fehler beim Wechsel der Bfl oder durch Tausch von Komponenten wie ABS, HZ oder Radbremszylinder gegen trockene Neuteile. Ein neues ABS wird gefüllt gelagert und geliefert, die andren Teile sind trocken.   - beim reinen Bflwechsel muß nichts entlüftet werden. Durchspülen mit Gerät oder per Pedaltreten reicht.   - bei modernen PKW geht hier nichts am HZ kaputt, das ist vielleicht bei Halboldies so, wo sich nach Jahrzehnten Ablagerungen im HZ bilden, die dann tatsächlich die Dichtmanschetten schädigen können. Hier ist ein Befüllgerät wirklich die bessere Wahl.   - ABS/ESP muß zwingend mit SD Diagnose entlüftet werden, wenn Luft reingekommen ist. Das gilt auch, wenn der HZ gegen einen neuen trockenen getauscht wird, da die Luft dann durchs ABS/ESP rausgeschoben wird und hierbei dieses verseucht.   - beim Tausch des HZ wird empfohlen, per Pedaltreten mit Druck-auf-zu-Lösen-Methode nachzuentlüften, da nur auf diese Weise alle Restluft aus dem Hz ausgeschoben wird. Grund: diese löst sich bei 50-80 bar HZ-Druck in der Flüssigkeit bzw wird so stark komprimiert, daß sie beim Ventilöffnen mit rausgeschossen wird. Kein Befüllgerät schafft das, da bleiben immer Luftperlen im Ventilfedergedärm hängen. Muß aber absolut penibel korrekt gemacht werden (2 Mann die wissen was sie tun) (gerne auch Frauen) (gerne auch Diverse, Dragqueens oder Gummifetischisten, wenn sie schrauben und denken können) (nur bitte keine Ampelspitzenpolitiker oder Beamte, hier erübrigt sich der einschränkende Zusatz).   - Das Reservoir ist ein Teil mit sehr hohen Ansprüchen an Gestaltung und Werkstoff. Jedes Gefrickel hieran mit Heißklebepistolen oder Klebstoffen etc verbietet sich.   - eine fehlerhafte oder gar fehlende Bewarnungseinrichtung ist grob fahrlässig bis vorsätzlich, ein Verlust der Bfl kann hierbei zum gleichzeitigen Ausfall beider Kreise ohne jede Vorwarnung führen.    - für die Remoteleitungen gilt dasselbe - falscher Werkstoff führt mit großer Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang zu Undichtigkeiten. Sie werden im Original heiß aufgezogen und verpresst, mit dafür geschaffenen Preßwerkzeugen. Ist kein Schrumpfschlauch, einfach heißwachen und rüberziehen reicht nicht. Verkleben oder Abdichten mit irgendwelchem Zeugs ist grob fahrlässig und funzt nicht.   > kurzum: gut erhaltenes Originalteil suchen und mit Bedacht befallen. Mehr fällt mir nicht ein. Der Behälter vom 451 samt Leitungen wird seit kurzem neu nachgefertigt in O-Teil-Qualität direkt vom Erstaustatter. 450 keine Ahnung.
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