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Tuennes

(V) Smart 451 Passion

Empfohlene Beiträge

Guten morgen Gemeinde.

Auch wenn er die letzten 2,5 Jahre viel Spaß gemacht hat, ist leider schon die Zeit der Trennung gekommen.

 

Hier die Fakten zum Smartie

 

Smart – fortwo coupe

Erstzulassung: 07. 2008

Leistung: 52 kw

Farbe: Silber Metallic

Tridion: Silber

Kilometerstand: 39600

Bereifung: Vredestein Quadrac auf 175/195er Rial LeMans Alufelgen

 

Extras:

 

Klimaanlage

Smart Soundpaket

Radio: JVC KDG 721

Sitzheizung

Ledersitze

Panoramadach

Zusatzinstrumente (Drehzahl / Uhr)

Becherhalter

Getönte Heckscheibe

Servolenkung

ESP

Elektrische Fensterheber

 

Quasselbasis: 7499€

[ Diese Nachricht wurde editiert von Tuennes am 23.02.2011 um 07:06 Uhr ]

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smart4t.jpg

 

smart1i.jpg

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Tuennes am 18.01.2011 um 11:45 Uhr ]

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Schön, daß wenigstens mal ein positives feedback kommt.

Jetzt brauch ich nur noch jemanden, der das auch so sieht.........und den kleinen auch haben will ;-)

 

Danke u. grüsse, tuennes

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Ein wunderschöner Smartie der kleine...Hat er schon nen neuen Besitzer? :-?

 

 

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Smartie is' leider weg.

....hoffe, sein neuer besitzer ist auch gut zu ihm!

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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