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Nordelch

Bremsen

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Auch wenn ich wie ein Spielverderber klingen mag:
Ein Fahrzeug, daß mit Teilen ohne Baurtprüfung im Bereich Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Bereifung, Scheiben ausgerüstet wird, verliert seine Zulassung. Konsequenz: Fahren ohne Versicherungschutz und ohne Führerschein. Ohen Führerschein? Ja... weil das Fzg quasi "klassenlos" ist. Im Normalfall mag das unwichtig sein. Nur... es kommt meist anders als man denkt.
Bremsen: Zulassung vom KBA ist nötig, dem TUV-Prüfer ist herzlich egal, was ihr als Bremsen fahrt, solange es optisch der Norm entspricht. Im Falle eines Unfalles aber ist nachweisbar, ob das Teil ABE hatte oder auch nicht, bzw. liegt es an Euch, das nachzuweisen....
Es muss nicht sein, daß jemals wer was merkt... aber es kann.... 8-) :o

Gruß Michael

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@ Michael,

genau so sehe ich das auch, ich denke nicht daß ein Auto, das gerade mal 135 läuft es nötig hat eine änderung der Bremsanlage über sich zu ergehen lassen. Man kann nicht erwarten daß diese Asphaltschneider (135 orig. Bereifung) bremsen wie ein Leo2 mit Ketten! Mir reicht das völlig, im gegensatz zu meinem letzten Auto bremst der Smart absolut ok!
Viele Grüße bull

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Quote:
Ein Fahrzeug, daß mit Teilen ohne Baurtprüfung im Bereich Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Bereifung, Scheiben ausgerüstet wird, verliert seine Zulassung. Konsequenz: Fahren ohne Versicherungschutz und ohne Führerschein.



Richtig bemerkt.

Wenn ich ein Teil, welches mit Gutachten versehen ist, nicht eingetragen habe (auch ein Tuning), kann eine Versicherung zwar die Zahlung erstmal verweigern, wenn es aufgeflogen ist, kommt vor Gericht aber nicht damit durch, da demzufolge der Unfall nicht ursächlich auf das eingebaute Teil zurück zu führen ist.
Es ist ja schließlich in seiner Bauart TÜV-geprüft und es muß nur noch der korrekte Anbau abgenommen werden, was unterlassen worden ist.

Ausnahme: Das Gutachten schreibt weitere Veränderungen vor, die unterlassen wurden.
z.B. Distanzscheiben, andere Reifen, Karosserieumbauten (Verbreiterungen etc.)!

Deine obige Aussage bezieht sich nur auf Teile ohne jede Zulassung.

Und selbst dann:

Ein nicht zugelassenes Teil, welches nicht ursächlich ist für eine Unfall kann auch nicht als Grund für eine Zahlungsverweigerung herangezogen werden, z.B. Eigenbau-Spoiler bei einem normalen Kreuzungsunfall.

Abgeschnittene Federn allerdings bei einem Landstraßen-Abflug sind ohne Diskussion.

Gruß, Ingo

Wichtig: Ich beziehe mich nur auf Versicherungszahlungen, nicht auf Punkte, Fahrverbote, Ordnungswidrigkeiten etc.

Denn diese Sachen sind zwar "teuer" und ärgerlich, können aber nicht in einen lebenslangen Ruin treiben, sind also zu verschmerzen!!

thumb.giftrueblue wird von 42 Mitgliedern ignoriert thumb.gif

 

 

vomit-smiley-021.gifIngo4.pngvomit-smiley-021.gif

 

Von www.fahnenversand.de:

 

152.jpg

 

Beschreibung:

Regenbogenfahne

 

Material: Polyester

Größe: ca. 150x90cm (BxH)

 

Die Flagge ist an der kurzen Seite mit 2 Ösen versehen

und kann auch an einem Stock oder action-smiley-075.gifÄhnlichem action-smiley-081.gif befestigt werden.

 

 

 

 

 

 

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Hallo zusammen,

beschränkt eure Diskussion über ein Thema bitte auch auf einen Thread.

Antworten bitte unter dem ursprünglichen Thread Bremsen

-----------------
Smarte Grüße

Elmar


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 10.03.2002 um 16:58 Uhr ]

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