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baygray

Querparken???

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hallo!

das thema querparken ist wahrscheinlich schon 1000x gepostet worden, aber ich kenn mich langsam nicht mehr aus.

darf man oder darf man nicht???

hab heute gehört, dass es jetzt wieder erlaubt sein soll...

weiss das jemand von euch?


 

 

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Weis nicht, wies gerade in deutschland is, aber in österreich is da nix geregelt, und ein polizist hat mir mal gesagt, das ich nie einen strafzettel bekommen werde, wenn ich es tue. aber wer weiss, vielleicht lassen sie sich da noch irgendeine gemeinheit einfallen. hab irgendwann gehört, das es in D nicht erlaubt ist, ist aber schon eine zeit lang her.

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hi!

also ich hab auf jeden fall mal nen strafzettel bekommen.

aber jetzt hab ich eben gehört, dass es wieder erlaubt sein soll...

vielleicht sollte man das einfach mal ausprobieren.


 

 

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Hi!

Kommt ganz auf die Stadt an! Eine einheitliche Regelung gibt es wohl nocht nicht.

Im SC Saarbrücken liegen Kopien eines Zeitungsberichts (Saarbrücker Zeitung). Darin steht, daß unter beachtung der allgemeinen Verkehrsbedingungen (Markierungen, Überstand in die Farhrbahn) etc das Querparken erlaubt ist.

Glück für mich!! ;-))

Gruß,

--Uwe..


 

 

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hallo

also in der aktuellen auto straßenverkehr steht, dass ein berliner richter entschieden hat, dass querparken erlaubt ist wenn man den verkehr nicht behindert...ich denke dann müsste man es überall dürfen, doch woher weiss man wann man den verkehr nicht behindert, ist ja denke ich auslegungssache...naja ihr könnt es ja selber mal nachlesen !!!!!

bye inst@nt

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Hi,

laut StVO ist das Parken ENTGEGEN der Fahrtrichtung verboten...quer zur Fahrrichtung ist gar nicht geregelt...obwohl es bei Geburt der StVO schon bzw. fast schon die Isetta gab...

Ich geh jetzt auf's Ganze:

Smartie auf ausreichend breiter, längs des Fahrstreifens gekennzeicheter Parkfläche schön an dessen Beginn oder Ende (laut StVO IST platzsparend zu Parken) quer parken (ohne den fließenden Verkehr zu behindern), Parkuhr bedienen oder Parkschein lösen und bei einem Strafzettel dann über den Rechtsschutz bis zur letzten Instanz klagen...

bin da mal gespannt..

Gruß,

Danny

P.S.

Was wurde denn bei den Knöllchen für's Querparken als 'Tatvorwurf' angegeben?


Smart 451 cdi, EZ 11/2009, 54 PS, geschlossener DPF, 125 tkm

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Nein es ist nicht so, dass irgendwie-parken verboten ist, sondern dass parken IN DER Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, es sei denn andere Markierungen. Abweichend nur dann, wenn keine Behinderung möglich ist

Parkmarkierungen nicht überschritten werden UND Parkraumnot anders-parken nötig macht. Und das ist Interpretationsache, deshalb gibt es widersprüchliche Gerichtsurteile dazu. Deshalb helfen da Präzedenzfälle oft nicht.

Uli


 

 

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@smartdanny

ich weiss nicht mehr ganz genau, was als "tatvorwurf" auf dem knöllchen angegeben war, aber es war irgendwas mit "nicht in fahrtrichtung" oder so.


 

 

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Ja Ja, is' eine neverending Story.

Also: Verboten ist (wie bereits erwähnt) das Parken entgegen der Fahrtrichtung.

Also alles über 90 Grad.

Andererseits ist das Querparken nur mit dem entsprechenden Zusatzschild erlaubt.

Das hat zwar mit dem Smart nix zu tun, is aber halt so.

Der Versuch von MCC zu erreichen, dass Fehrzeuge unter 2 Meter 55 auch Quer parken dürfen ist ja leider gescheitert, obwohl die Argumentation logisch war.

Da laut STVZO die maximale Fahrzeugbreite 2 Meter 55 beträgt, warum sollten nicht die Fahrzeuge, die kürzer als diese maximale Breite sind auch quer Parken dürfen.

Ich habe in Nürnberg noch kein Ticket fürs Querparken bekommen, scheinbar sieht man das hier nicht so eng wie z.B. in Berlin.

Normalerweise sollte man auch kein Ticket fürs Querparken bekommen, ausser man steht auf dem Gehsteig oder ragt in die Fahrbahn hinein (bei schmalen Parkstreifen) oder natürlich man vergisst vor lauter Parkfreude einen Parkschein zu ziehen.

Ob ich gegen ein Knöllchen vorgehen würde hängt von meiner Tagesform ab. Evtl. würd' ich mir auch einfach sagen "sch... drauf", ich hab' in den letzten zwei Jahren so viel Geld für Tickets und Parkhäuser gespart, dass ich dem armen gebeutelten Staatshaushalt ruhigen Gewissens mal ein paar Mark zustecken kann roflmao.gif

Wenn ich schlecht drauf bin könnte ich mir aber auch vorstellen bis auf's Messer zu kämpfen.

Aber wieso sollte man als Smartist jemals schlecht drauf sein?

Also viel Erfolg beim Querparken

N-CC 194

 


SmartV12

Sig1_640.jpg

- - - - SMART - Einfach mehr Spass pro Kilometer - - - -

N-CC_194.jpgN-CC_196.jpgN-IE_451.jpgSpritmonitor.de

http://www.mobileaudiosolutions.de

 

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Eigentlich wäre es doch Zeit für ein paar Bitt-eMails an den Verkehrsminister, oder?


Blackpure

 

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Die StVO sieht vor, dass platzsparend geparkt wird und dass man sich wieder nahtlos in den Verkehr einfädeln kann.

Da man sich beim Parken entgegen der Fahrtrichtung nicht nahtlos einfädeln kann (man muss ja mindestens eine Gegenverkehrspur kreuzen), ist es untersagt. Ebenso ist es untersagt den Smart vorwärts und damit quer in einer Parklücke zu parken. Anders siehts aber aus, wenn man rückwärts einparkt - dann kann man sich nämlich ohne Risiko wieder rechtsherum abbiegend in den Verkehr einfädeln.

Ich habe das ganze sogar mal provoziert: in Hamburg lief gerade eine Knöllchenschreiberin drei Autos vor der "Smartparklücke" - ich bin rückwärts raufgefahren und habe abgewartet. Sie hat nur rübergeschaut, gegrinst und ist weitergegangen. :classic_smile:

Gruß,

Sven

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Hat von Euch noch niemand die Bedienungsanleitung gelesen ? Man soll das nicht tun !

Die Parklücken sind in der Regel 2m breit, aber der smart ist 2,5 m lang. Damit is ja schon alles gesagt.

------------------

Grüsse Philipp

AK-PR61


Grüsse Philipp

AK-PR61

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Ja, aber die maximal zulässige Breite für ein Fahrzeug in der StVZO ist sogar mehr als 2,5 m. Somit ist der Smart so lang, wie ein Auto breit sein darf. Er kann sich also locker hinter einem LKW quer verstecken. Klar, daß die meisten Parklücken das nicht hergeben. Ich parke auch nur dort quer, wo es geht und sowieso kein Platz mehr ist.

Grüße,

Norman

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Hi und hallo

Wenn sich die Gelegenheit bietet, parke ich quer. Natürlich berücksichtige ich, daß ich nicht über die Markierung rüber rage und auch niemanden gefährde. Sollte ich einen Strafzettel bekommen, werde ich einfach "Beweisbilder" machen und gegen das Knöllchen wiederspruch einlegen (oder wie man das nennt). Soll angeblich helfen.

@blackpure: oder man macht ne Unterschriftenliste. Da dürften doch einige zusammen kommen. Oder?

smarte Grüße

_driv_

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smart in OWL

OWL-smarties

owl-smarties@web.de

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Grüße

_driv_

 

Wenn Sie keine Einweisung auf U-Boote haben schauen sie zu, dass Sie den Wolf wieder aus dem Tümpel kriegen!

 

driv's Homepage

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Hi, Sutch.

Der Polizist hat leider keine Ahnung von der STVO. ( Bin aber kein Verkehrsjurist)

In Derselben ist klar geregelt, daß mehrspurige KFZ nur längs zur Fahrbahn parken dürfen, außer an Stellen an denen Bodenmarkierungen das anders regeln ( Schrägparker). Daß bei uns im Ösiland vielleicht nicht alles so tierisch ernst abgehandelt wird, mag an der Mentalität oder an sonst was liegen . Vielleicht auch an der weiter gesteckten Toleranzgrenze ?ß Fragen über Fragen ;-))))

...keep smartin...

LG Helmut


...keep smartin...

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