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Perlentier

Hilfe Brabus Monoblock VI im Smart Center geklaut

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Jetzt nur noch mal fürs Protokoll: ist das in Nedderfeld oder Wandbek passiert?

 

 

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Ok,

 

Zeitwert der Reifen lasse ich gelten. Muss jedem einleuchten.

Aber die Felgen sind lediglich zum Zeitwert zu ersetzen, wenn sie Vorschäden aufweisen.

Sofern die Felgen gepflegt und in einem neuwertigen Zustand waren, ist der Zeitwert der Neuwert.

Man irrt wenn man sagt, dass eine Haftpflichtversicherung immer zum Zeitwert erstattet.

Dies ist nicht so, ich bin freier Sachevrständiger für Gebäudeschäden.

Zwischen Neuwert und Zeitwert wird im Haftpflichtbereich tatsächlich differenziert.

Für uns eine ganz komplizierte Sache, weil es 100 Ausnahmen und ebensoviele Wenn und Aber gibt. Sowas kann im Zweifel ein Gericht beschäftigen.

 

In deinem Fall gehe ich davon aus, dass zum Zeitwert reguliert wird und man einen gewissen altersbedingten Verschleiss/Vorschaden unterstellt. Solltest du damit nicht einverstanden sein, musst du (wieder mal) nachweisen, dass Felgen, bzw. Reifen neuwertig sind/waren.

 

Bleibt nur die Frage, wer reguliert? Wenn keine Einbruchspuren am Gebäude vorhanden sind, kann kein Einbruch und demnach kein Diebstahl infolge Einbruch nachgewiesen werden.

Entweder es übernimmt die Inventarversicherung vom SC oder es kann sogar soweit gehen, dass deine Kfz-Versicherung den Schaden als Diebstahlschaden übernimmt.

Dies wird in deinem Fall sicherlich durch einen Sachverständigen genau geprüft werden, weil es ja schon um Kohle geht.

 

Spannend wäre, zu erfahren, wer tatsächlich reguliert!

 

Quote:

Am 18.02.2011 um 17:53 Uhr hat smartawb geschrieben:
Quote:


Am 18.02.2011 um 17:30 Uhr hat zabaione geschrieben:

Du mußt gar nix beweisen, von wegen Rechnung und so.

 

Du irrst, und das ganz gewaltig. Es ist ein unserem Rechtssystem innewohnender Grundsatz, daß der, der etwas für sich behauptet, das, was er behauptet, auch beweisen muß. Wer also einen Anspruch geltend macht, muß seinen Anspruch nach Grund und Höhe dann auch schon mal unter Beweis stellen. Und ein Anspruch auf einen neuen Satz Felgen gibt es schon mal gar nicht. Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert begrenzt. Wiederbeschaffungswert ist nicht der Wert für neue Felgen/Reifen, sondern der Wert, der erforderlich ist, um gleichermaßen gebrauchte Felgen und verschlissene Reifen zu beschaffen.

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 18.02.2011 um 17:53 Uhr ]


 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mightman am 19.02.2011 um 16:37 Uhr ]

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@Mightman

 

Ja, es gibt auch Neuwerterstattungen, z. B. in der Gebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung. Da liegt dann die sog. gleitende Neuwertversicherung als Klausel zugrunde. Aber nicht bei der Haftpflichtversicherung! ....und gut, neuwertige Felgen werden demzufolge auch so ersetzt. Selbst in der Kasko gibt es Abschläge "alt für neu". Auch noch ein anderes Beispiel: Wenn irgendjemand Dir Deinen Smart zu Schrott fährt - Du bekommst nur Zeitwert oder auch Wiederbeschaffungswert, über den dann heftig gestritten wird. Das ist immer eine sch...lechte Sache für den Betroffenen, ganz selten, dass man da mal "Gute" damit macht!

 

Viele Grüße

smartig

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Quote:

Am 19.02.2011 um 18:56 Uhr hat smartig geschrieben:
... ganz selten, dass man da mal "Gute" damit macht!

Wer "Gute" dabei machen will, hat den Sinn von Schadenersatz offenbar nicht verstanden.


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

logoneu.gif

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Das mag ja sein, aber es kann auch nicht sein, daß sie sich darüber freuen soll, daß die Felgen durch die Schuld dieser Dödel abhanden gekommen sind, oder? :roll:

Das wär ein bißchen viel verlangt, meinste nich?

 

Ich bin eher der Meinung, daß die ihre Sorgfaltspflicht an ihnen überlassenen Gegenständen in grober Weise verletzt haben!

 

Kann ich mir bei Dir auch nicht vorstellen, daß Du das ganz einfach auf sich beruhen lassen und das Geld respektive die Felgen in den Schornstein schreiben würdest!

 

Bisher war ich ja nur der Meinung, daß im SC häufig Nulldurchblicker arbeiten, nun wird das auch noch durch kriminelle Elemente ergänzt!

Oder meinst Du, das es Zufall ist, daß gerade in dieser Nacht der Smart geöffnet wird, in dem diese Felgen lagern! :roll:

Dabei ist es für mich unerheblich, ob die das selbst durchgezogen haben oder lediglich den Tipp dazu gaben!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.02.2011 um 22:08 Uhr ]

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mit "Gute" machen meinte ich, dass man für gebrauchte Felgen/Reifen keine neuen erstattet bekommt!

 

Jetzt klar?

 

Gruß

smartig

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sehe ich gnz genauso, ich würde an die Presse gehen. Und vorallem an die Polizei

 

 


crew1gg8.png

bild,Smart-spc-Roadster,weiss,schwarz.png

 

 

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Quote:

Am 19.02.2011 um 22:24 Uhr hat Firekiller geschrieben:
Und vorallem an die Polizei

Und genau das wäre eigentlich die Aufgabe des SC gewesen!!!

Hoffentlich schlaut uns die TE noch auf!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.02.2011 um 22:50 Uhr ]

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da mein gesundes verständnis von recht mir sagt, das SC hat mal ganz schnell nen neuen satz felgen selber art herzubringen (idealerweise einfach bei dem SC-mitarbeiter holen der sie hat mitgehn lassen), und zwar zacki, gehe ich davon aus, daß das geltende tatsächliche paragraphenrecht die beklaute im regen stehen lassen wird. lehrt die erfahrung mit unsrem sogenannten rechtsstaat.

 

vielleicht klagt der dieb aber auch noch auf herausgabe der zugehörigen rechnung wg garantie - bin sicher er wird recht bekommen.

 

 

am besten wende dich an die polizei. dann erlebst du die welt aus der sicht eines moleküls am absoluten nullpunkt: nix bewegt sich.


Alles wird gut!

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hab den post nochmal genau gelesen.

der diebstahl ereignete sich ja bereits im letzten sommer.

warum wurde seinerzeit nicht von einer seite sofort die polizei eingeschaltet das sc ist versichert und hat normalerweise nix zu befürchten

jetzt,fast ein dreiviertel jahr später wird eine anzeige keinen sinn mehr machen und die (berechtigten) sprüche der uniformierten möchte ich nicht hören

 

dann schreibt der te:

 

Quote:

Am 18.02.2011 um 13:11 Uhr hat Perlentier geschrieben:
Hallo !!!!
Mein Mann hatte mir auf mein 450 Cabrio Brabus Monoblock VI montieren eintragen lassen .

 

wenn die räder eingetragen sind hätte der smart doch tüv bekommen oder irre ich:-?

 

 

 

für mich hört sich das doch irgendwie alles etwas komisch an :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smarteconny am 20.02.2011 um 09:47 Uhr ]

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Irgendwie merkwürdig ist es schon wegen einer Sache aus dem vergangenen Sommer im Februar des Folgejahres um Hilfe zu bitten.

 

Wie Conny schon schrieb, waren die Dinger doch eingetragen! Oder war die TE ohne die Hilfe ihres Mannes so unsicher, dass sie die Bedeutung dieser Tatsache nicht erkannt und daher auf den "Rat" des SC gehört hat?

 

Letztlich kann nur Eine diese wilden Spekulationen beenden und die meldet sich seit 2 Tagen nicht mehr. :-?

 

Ist vllt über`s WE weggefahren ;-)

 

 


Don`t worry, be happy!!

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Erstmal wäre zu klären wo die Reifen abhanden gekommen sind!

Im SC selber? Könnten nur Mitarbeiter in Frage kommen.

Im Auto auf dem Hof?

Aufbruchspuren vorhanden?

Wenn Nein, wer hat Schlüssel für den Wagen??

 

Fragen über Fragen................ :-?


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:

Am 20.02.2011 um 09:54 Uhr hat Lady-in-Black geschrieben:
Irgendwie merkwürdig ist es schon wegen einer Sache aus dem vergangenen Sommer im Februar des Folgejahres um Hilfe zu bitten.

Vielleicht ist man ja auch bisher mit dem Versprechen hingehalten worden, daß die Regulierung durch die Versicherung überhaupt kein Problem wäre und erst jetzt, nachdem sich die Versicherung quer stellt, will man von all dem nix mehr wissen und der Geschädigten weis machen, daß es ihr persönliches Problem wäre!

 

Es wäre aber tatsächlich an der Zeit, daß sich die TE wieder mal meldet und schildert, wie es sich genau zugetragen hat und die Fragen bzgl. der Entwendung beantwortet, sonst bleibt alles Spekulation!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.02.2011 um 11:16 Uhr ]

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Die ganze Diskussion hier scheint mir eher akademisch zu sein. Da mir letztes Wochenende selber Raeder gestohlen wurden, weiss ich jetzt, dass die Versicherung auf jeden Fall auf einem Eigentumsnachweis besteht, der ja in diesem Fall laut Eingangsposting nicht mehr besteht.

 

Ausserdem war meine Versicherung ganz heiss auf den Polizeibericht, um den Einbruch in meine Garage bestaetigt zu bekommen. Als Versicherungskunde gilt man halt immer erst mal als Krimineller. :evil:

 

Meine Prognose fuer diesen Fall: Von der Versicherung wird nichts zu holen sein.

 

-----------------

Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

 


Gruss

Werner

__________________________

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Quote:

Am 20.02.2011 um 16:49 Uhr hat Sternfahrer geschrieben:
Ausserdem war meine Versicherung ganz heiss auf den Polizeibericht, um den Einbruch in meine Garage bestaetigt zu bekommen. Als Versicherungskunde gilt man halt immer erst mal als Krimineller.

Naja, daß eine Versicherung ein Füllhorn ist, das nur darauf wartet, sich über einem zu entleeren, ist vielleicht eine falsche Erwartungshaltung.

Und daß im Falle eines Einbruchs ein Nachweis von der Polizei über diesen Einbruch erwartet wird, ist für mich eine Selbstverständlichkeit!

Wenn das nicht so wäre, dann würden wir alle ein Vielfaches an Versicherungsprämie bezahlen müssen, weil damit dem Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet wäre.

 

Aber daß die Felgen in diesem Fall am bzw. im Fahrzeug und hinterher nicht mehr da waren, scheint ja relativ unstrittig zu sein!

Und daß daran das SC nicht unerheblich beteiligt war oder sogar die Schuld daran trägt, daß die Felgen entwendet wurden, steht ebenfalls fest!

 

Ich hoffe mal, daß damals die Polizei eingeschaltet wurde, alles andere wäre für mich absolut unverständlich!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.02.2011 um 17:28 Uhr ]

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Quote:

Am 20.02.2011 um 17:01 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Und daß daran das SC nicht unerheblich beteiligt war oder sogar die Schuld daran trägt, daß die Felgen entwendet wurden, steht ebenfalls fest!

Ach! Tatsächlich?


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Ich hätte vielleicht schreiben sollen, daß es für mich fest steht! Vermutlich müsste die Geschädigte Deiner Meinung nach noch Hosianna singen und sich dafür bedanken, daß die Felgen weg sind! :roll:

Wenn ich ein Fahrzeug in der Werkstatt abgebe, dann erwarte ich im Allgemeinen, daß ich es in diesem Zustand auch wieder zurück bekomme!

Das hat mit Verantwortung und Haftung zu tun! Aber ich vergaß, Du würdest Dich darüber freuen, wenn Dir ähnliches passieren würde! :roll:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.02.2011 um 19:10 Uhr ]

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Frage ist doch erstmal warum wurde die Polizei nicht zu dem Diebstahl hinzugezogen???

Wurde das Fahrzeug aufgebrochen??

Wenn Nein wie ist dann der Radsatz aus dem Auto verschwunden???

Wenn es nicht aufgebrochen wurde gibt es die eine oder andere Möglichkeit wie der Radsatz aus dem Auto gekommen sein könnte.

Jetzt dem SC die Schuld zu geben ist für mich was voreilig ohne weiteres zu kennen!!!! ;-)


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Mal ne Frage zu dem Thema:

 

Bekommt man die Monoblock VI überhaupt für nen 450er eingetragen?

 

 

@edit

Bitte keine falschen Rückschlüsse - ich hab die Felgen NICHT geklaut :-D :-D, ich fahre im Sommer nach wie vor meine B7 ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 20.02.2011 um 19:30 Uhr ]


 

 

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Quote:

Am 20.02.2011 um 19:26 Uhr hat Sylvia geschrieben:
Mal ne Frage zu dem Thema:



Bekommt man die Monoblock VI überhaupt für nen 450er eingetragen?



 

Die 16" Variante vom 450 ja, 16" (VA) und 17" (HA) Variante vom 450 bzw. 451 nicht so ohne weiteres ;-)

Wenn ich micht nicht täusche passen die hinteren 17" vom 451 nicht ohne weiteres auf dem 450er..................


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hallo,

 

so lange die TE hier nicht weitere Informationen gibt, ist das doch alles Spekulation und führt zu gar nichts.

 

@Timo,

 

Der Vorfall war doch in einem SC. Da bekommt sogar der Auszubildende aus dem ersten Lehrjahr jeden Fortwo auf, ohne auch nur einen einzigen Kratzer zu hinterlassen.

 

lg

kira

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auf die gefahr hin, daß ich was überlesen habe, aber: wurde die angelegenheit eigentlich zur strafanzeige gebracht? denn wenn nicht, ist so ein abhandenkommen für ein center ja eine einfache sache -.-

 

 

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Also erstmal entschuldigung war leider unterwegs und es haut mich um wie viele geschrieben haben.Ich hoffe das ich jetzt alle Fragen beantworte. Der Fall ist im Sommer passiert und für mich war glasklar das SCNedderfeld für den Fall aufkommt. Habe mich dann auch nicht weiter drum gekümmert da ich mir logischerweise um meinen Mann Sorgen machte.Habe auch im SC erzählt das die Rechnung weg ist und die meinten(natürlich nicht schriftlich) das kriegen wir schon hin. Wer`s glaubt wird so beschissen wie ich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Zu der Sache mit dem Reifenwechsel der nicht nötig war gibt SC garkein Kommentar ab und fertig. Der nette Herr....... meinte damals zu mir:"Wenn das ein Tüvbeamter eingetragen hat dann war der besoffen"Aber es ist sogar beim Tüv Hanse Friedrich-Ebert-Damm eingetragen worden und den wiederrum beauftragt SC auch immer.Für mich wurde das auch immer unglaublicher aber ich hoffte auf gerechtigkeit.Achso habe ich noch vergessen: als ich die anderen Reifen mit meinen Leihsmart abgegeben habe stand mein kleiner in!!!der Werkstatt. In der Nacht hat mann die Scheibe eingeschlagen und Reifen mit Felgen gestohlen. nach einen Polizeibericht habe ich nicht gefragt.Das letzte Gespräch mitSC endete mit Kloß im Hals und Tränen vor Wut. Der Anwalt hat vergebens versucht SC zur vernuft zu bringen aber die sind Schmerzfrei. Mein Mann würde als Zeuge für den Besitz der Felgen genügen und wenn ich ganz viel Geduld und Glück habe bekomme ich vieleicht 300-400Euro und wenn ich verliere viele Kosten.Bin echt am Ende :-?

 

 

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Das hört sich so an, als ob Du keine Rechtsschutzversicherung hast, sonst wäre ja kein Kostenrisiko da.

 

Also wenn es sich so zugetragen hat, ist Dir ganz übel mitgespielt worden! :(

Aber was will man von einem SC schon anderes erwarten! :roll:

 

Auch wenn jetzt ein paar Oberspezialisten gleich wieder vermelden werden, daß entweder alles gefaked ist oder man so gutgläubig nicht sein kann, sehe ich das so, daß man Deine Unsicherheit ganz gewaltig ausgenutzt hat!

Aber leider leider sehe ich keine Möglichkeit außer einem Rechtsbeistand in Form eines Anwalts, um Dir weiter zu helfen!

 

Aber eines kann ich Dir ganz sicher sagen, wenn mir so etwas passiert wäre, würde ich es mir zur Lebensaufgabe machen, diesen .....zensiert...... möglichst viele Umsatzeinbußen zu bescheren!

 

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    • Warum erledigt? Eigentlich kommt man da ganz gut von unten dran, außer man hat vielleicht Handschuhgröße XXXXL oder dürfte den Smart nicht mal mehr solo fahren, weil dann sonst bereits das zulässige Gesamtgewicht überschritten würde. Im WIS steht nichts davon, dass für den Ausbau der GPS-Antenne noch irgend ein anderes Teil abgebaut werden muss. Also bitte ein bisschen mehr Elan, nicht gleich aufgeben, erst mal schauen und versuchen zu verstehen. Ich denke nicht, dass das neue Radio mit der vorhandenen GPS-Antenne funktioniert. Die Schnittstelle ist nicht genormt. Zudem wird die aktive GPS-Antenne über das Radio mit Spannung versorgt, das wäre schon ein sehr großer Zufall, wenn das alles passt. Im schlimmsten Fall wird das neue Radio gleich gegrillt.
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