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Daniel132

Erster Smart-Allgemeine Infos

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

spiele schon seit etwas längerer Zeit mit dem Gedanken mir einen Smart zu kaufen. Generell wird das dann auch mein erstes Auto sein, werde im Sommer erst 18. Am Smart reizt mich vor allem, dass er im Unterhalt für mich relativ billig kommt, da mein Vater eine Werkstatt betreibt und ich somit quasi nur Materialkosten zahlen muss. Spritverbrauch ist im Verhältnis zur Größe zwar noch zu hoch, aber allgemein gesehen doch niedrig. Da ich noch Schüler bin hab ich auch nicht wirklich viel Geld über, aber ein Auto ist trotzdem wichtig für mich.

 

Also ich habe mich mal ein wenig umgeschaut und bei einem Händler einen Smart gefunden, der mir optisch und auch von der Ausstattung her zusagt. Es handelt sich um einen 2006er fortwo passion. Er hat knapp 60000km gelaufen, ist optisch in einem gutem Zustand. Er hat eine Klima, Panoramadach, Softtouch (also "Vollautomatik"), Drehzahlmesser, Soundsystem mit Cd-Wechsler. Achja und die 61Ps Maschine.

Das Wartungsheft weist ein paar Lücken auf, der Wagen läuft aber gut, Motor/Fahrwerk machen keine Geräusche.

Ich könnte diesen Smart für etwa 4900€ ohne HU aber dafür mit neuen Reifen bekommen.

 

Meine Fragen:

1. Ist der Preis in Ordnung?

2. Gibt es bei der KM-Leistung wichtige Dinge zu beachten? Man hört von früh in die Knie gehenden Motoren oder Tubos.

3. Auf was sollte man generell achten beim Smart?

 

MfG

Daniel

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Hab ich meinen Beitrag falsch gestellt oder sonstwas falsch gemacht, oder warum antwortet keiner? Also eigentlich würde ich mir erst ab ein zwei Tagen Gedanken machen, aber da bei eigentlich allen anderen Beiträgen dieser Art innerhalb weniger Minuten bis Stunden geantwortet wird verwundert mich das grad

:-?

MfG

Daniel

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Eigentlich handelt es sich bei einem Bj. 2006 um ein ausgereiftes Fahrzeug, was die Sollbruchstellen betrifft.

 

Bei einem Händlerkauf hast Du ja normalerweise die gesetzliche Sachmängelhaftung von 12 Monaten mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten, sofern diese nicht durch irgendwelche Tricks (Verkauf im Auftrag, Verkauf an Wiederverkäufer etc.) ausgeschlossen wird.

Sollte es irgendwelche Indikatoren geben, daß der Händler nicht ganz seriös ist, lass lieber die Finger davon und schau Dich nach einem anderen Smart um!

 

Was negativ zu Buche schlägt, sind die Lücken im Wartungsheft. Was mich wundert, daß er ohne HU verkauft wird! Was sollte dem entgegen stehen, vor dem Verkauf noch eine HU durchführen zu lassen, wenn alles in Ordnung ist. Das würde ich als Händler schon von vornherein machen, weil neuer TÜV ja ein gutes Verkaufsargument ist!

 

Also ohne TÜV würde ich ihn auf keinen Fall kaufen und mit TÜV würde ich ihn noch in Richtung 4500.- runter handeln.

Am besten wäre natürlich, wenn du den Vorbesitzer ausfindig machen könntest, um diesen zu dem Fahrzeug zu befragen, speziell hinsichtlich des Ölverbrauchs, der steht nämlich beim Smart in direktem Zusammenhang mit der voraussichtlichen Lebensdauer des Motörchens.

Je höher der Ölverbrauch, desto näher ist der Motor an den ewigen Jagdgründen!

 

Wenn Dein Vater eine Werkstatt betreibt, ist das schon mal sehr gut, mit den Tipps hier aus dem Forum sollte der Smart dann tatsächlich ein günstiges Fahrzeug für Dich werden.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 05.05.2011 um 09:13 Uhr ]

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Das mit den früh in die Knie gehenden Motoren ist leider richtig. So um die 100.000 sind die Regel. Gebrauchte Smarts sind (trotzdem) teuer, so daß der Preis als Händler-Preis leidlich in Ordnung ist.

Ansonsten kann ich mich dem Ahnungslosen nur anschließen. ÖlVERBRAUCH (nicht unbedingt: Ölverlust) ist DER Punkt - sollte aber bei 60.000 noch kein Thema sein. Wenn doch: Finger weg !


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Daniel!

 

Bei mir stellen sich die Nackenhaare:

 

- das Serviceheft weist Lücken auf (weil: der Smart ist sehr pflegeintensiv, wird hier geschlampt, ist das einfach keine gute Voraussetzung für ein langes Leben)

- keine HU, dafür neue Reifen (wer ein Auto verkaufen will, macht doch schon aus Verkaufsförderung einen neuen TÜV, wenn nicht, ist was faul!)

 

Zitat: auch andere Mütter haben schöne Töchter!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 05.05.2011 um 21:43 Uhr ]

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Dass er keine HU hat, liegt daran, dass mein Vater den über die Firma dann quasi kauft. Der Händler ist definitiv seriös, mein Vater kennt diesen schon seit Jahren. Ist eigentlich ne große Ford und Jaguar Vertretung. Allerdings konnte uns der Verkäufer nix näheres zum Fahrzeug sagen, also bzgl. des Scheckheftes und Ölverbrauch etc.

 

 

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Also wenn ihn Dein Vater über die Firma kauft, stellt sich die Frage, ob dann überhaupt die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt! Bei Verkauf an Gewerbetreibende gilt dies meines Wissens nicht, kann mich aber auch täuschen.

Ich weiss zwar nicht, was die fehlende HU damit zu tun haben soll, daß er über die Firma gekauft wird, aber der Ölverbrauch ist beim Smart auf jeden Fall ein wichtiger Indikator für den Zustand des Motors, weil 99% aller Smart Motoren daran zugrunde gehen, daß Öl in den Brennräumen verheizt wird, was sich dann als Ölverbrauch bemerkbar macht.

Deshalb solltest Du zumindest versuchen, darüber etwas in Erfahrung zu bringen.

 

Daß der Händler als seriös bekannt ist, hat nicht viel zu sagen, wenn der sich mit Smart nicht auskennt und den lediglich von jemandem in Zahlung genommen hat, kann er evtl. Mängel des Smart auch nicht erkennen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 07.05.2011 um 08:15 Uhr ]

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Quote:

Am 07.05.2011 um 08:09 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Also wenn ihn Dein Vater über die Firma kauft, stellt sich die Frage, ob dann überhaupt die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt! Bei Verkauf an Gewerbetreibende gilt dies meines Wissens nicht, kann mich aber auch täuschen.

 

Nein, Du täuscht Dich nicht. Die Händler können untereinander vereinbaren, was sie wollen, sofern es natürlich nicht gegen die guten Sitten verstößt! Deshalb ist z.B. der "Rausverkauf" nach der Leasing-Laufzeit immer so eine Sache. Erfolgt der Verkauf an eine Privatperson, MUSS anschl. immer wieder Garantie bzw. Gewährleistung gegeben werden. Der Händler kann die Garantie/Gewährleistung nur im Falle eines Geschenks (also es fließt kein Geld) oder mit dem Vermerk "Schrott/Totalschaden" etc. ausschließen.

 

Grüßle

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kaskara am 07.05.2011 um 13:45 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kaskara am 07.05.2011 um 14:01 Uhr ]

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