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4smart2

Weiß jemand Rat?

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Darf der GEWERBLICHE Verkäufer von diesem Artikel ,

dieses in die

Rechnung schreiben :( ?

 

Ich habe den nämlich gekauft und etwas zu spät erkannt, dass er Blau und nicht Grau ist ...

 

Lg alex

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 4smart2 am 17.05.2011 um 19:19 Uhr ]


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Alex nicht ärgern, einfach selbst wieder in Ebay einstellen mit dem Hinweis, daß es sich um einen Fehlkauf handelt und der neu ist.

EUR 39,-- bekommst Du doch garantiert wieder.


M5B5GU.jpg

 

www.smart-niederrhein.de

Die Smart Community am Niederrhein!

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ich würde auf das Widerrufsrecht pochen und den Artikel zurücksenden. natürlich nach Rücksprache

 

siehe seine Erklärung:

 

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Gruss

 

Lutz

-----------------

Gruss aus Niedersachsen

Lutz

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Spritmonitor.de

seit Dezember 2010 mit dem 2. Smart

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günstige Versicherung www.smart-club.de

 


Gruss aus Niedersachsen

Lutz

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Spritmonitor.de

seit Dezember 2010 mit dem 2. Smart

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Wie ich schon in Deinem anderen Beitrag geschtrieben habe, tritt doch einfach vor Versendung des Artikels schriftlich vom Kauf zurück.

Und wenn er schon versendet ist, ist das auch egal! Das Widerrufsrecht darf nicht von solchen Klauseln eingeschränkt werden.

Punktum!

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Ich hab mir das eingentlich schon gedacht, dass man so eine Klausel nicht reinschreiben darf. Geschweige davon, dass dies nicht einmal ansatzweise in dem Angebot bei Ebay erwähnt wird.

 

Denn berufe ich mich einfach darauf und nehme jede Menge eventuellen Ärger auf mich.

 

Vielen Dank für die Antworten

 

Lg alex


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Sag bloß, Du bist gegenüber dem Lieferanten immer noch nicht vom Kauf zurück getreten! :o

Ich habe Dir doch schon am Abend des Kauf geschrieben, daß Du gleich am nächsten Morgen dem Verkäufer gegenüber schriftlich den Rücktritt erklären sollst.

Dann wäre es nämlich gar nicht zu einem Versand des Artikels gekommen und alles wäre wesentlich einfacher gewesen!

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Ob du bereits vor dem Versand vom Kaufvertrag zurückgetreten bist oder nicht ist völlig unerheblich. Für den gekauften Artikel steht dir nach §312b und §312d BGB ein Widerrufsrecht entsprechend §355 BGB zu. Der Verkäufer kann/darf sich auch mithilfe von irgendwelchen Klauseln auf der ausgestellten Rechnung nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.

 

Ebenfalls ist der Verkäufer verpflichtet dir die Hinsendekosten zu erstatten. Hierzu ist das BGH Urteil vom 07.07.2010 zu nennen (Aktenzeichen: VIII ZR 268/07).

 

Sollte sich jedoch der Zustand der Ware wertmindernd verschlechtert haben, hat der Verkäufer die Möglichkeit nach der Rücknahme einen Abschlag vorzunehmen. Das ist in diesem Fall jedoch unwahrscheinlich, da der Artikel ja laut deiner Beschreibung noch unbenutzt ist.

 

Weil sich der Warenwert auf unter 40 Euro beläuft, wirst du jedoch zumindest für die Rücksendekosten aufkommen müssen.

 

Gruß Wingman

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.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mesh am 19.05.2011 um 13:16 Uhr ]


Grüsse
-Mesh-

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Verweigere einfach die Annahme der Ware und tritt vom Kauf zurück, via E-Mail, Fax oder schriftlich. Du hast den Artikel zu den Bedingungen wie bei e-bay beschrieben gekauft.

 

14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

 

Die Rückabwicklung über E-Bay melden und schon sollte es klappen.

 

Die Rechnung kannst so anzweifeln, da sie nicht mit dem dir gemachten E-Bay Angebot übereinstimmt.

 

Eier haben und nicht einschüchtern lassen.

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DSC01314.jpg

 

241965_21.png 241965.png

 

 

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aber was hat denn der Verkäufer falsch gemacht?

Er verkauft einen Drehzahlmesser mit grauem Plastikring.

Wenn man etwas näher hinschaut und noch ein paar mehr Angebote betrachtet, sieht man dass alle Drehzahlmesser mit diesem Foliendesign einen blauen Korpus haben.

Und wenn man sich nicht sicher ist, stellt man dem Verkäufer eine Frage oder nutzt seine Telefonnummer.

-----------------

Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gif

Benziner: spritmonitor.de

 


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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Quote:

Am 26.05.2011 um 10:26 Uhr hat bluestar geschrieben:
aber was hat denn der Verkäufer falsch gemacht?

Der Verkäufer hat nichts falsch gemacht außer einer etwas schwammigen Formulierung in seiner Auktion.

Das ist aber unerheblich, da das Widerrufsrecht keinen Fehler des Verkäufers zugrunde legt, sondern immer gilt!!

Es heisst ja, daß der Widerruf ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, also ist es überhaupt nicht relevant, wer etwas falsch gemacht hat.

Etwas falsch gemacht hat aber im Prinzip der TE, dem habe ich nämlich an dem Abend, an dem er die Instrumente ersteigert hat geraten, sofort vom Kauf zurück zu treten, nachdem bemerkt wurde, daß es sich um blaue Instrumente handelt.

Wenn er das sofort getan hätte, würde es zumindest keine Diskussion um Versand- bzw. Rücksendekosten kommen, da der Artikel dann ja noch gar nicht versendet war, das hätte die Sache eben vereinfacht!

Aber an dem Rücktrittsrecht als solches ist nicht zu rütteln!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.05.2011 um 12:09 Uhr ]

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