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quattroporte

Hilfe, bekomme Rial Felgen nicht eingetragen!!!

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Hallo,

ich war heute beim GTÜ um auf meinem 450er die Rial-Felgen in der 175/195-Kombi eintragen zu lassen. Dachte eigentlich das sei schnell erledigt, aber der Prüfer sah das leider anders.

 

Es dreht sich insbesondere um die Auflage K42, wonach laut Gutachten die Radhausausschnittskanten nachbearbeitet werden müssen um eine ausreichende Freigängigkeit der Räder herzustellen!

 

Nun ja, meiner Meinung nach sind die Räder ausreichend freigängig, aber der Prüfer meint wenn es drinsteht muss es auch gemacht werden. Frag mich nur wie das bei Kunststoffpanels gehen soll, ich werde daran jedenfalls nicht herumschnitzen.

 

Des Weiteren müsse gemäß Auflage K46 durch Nachbearbeitung der Radhausinnenkotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Räder hergestellt werden!

 

Auch hier mM alles im grünen Bereich, sodass keine weiteren Maßnahmen veranlasst sind.

 

Wie sind denn hierzu die Erfahrungen der anderen Besitzer dieser Felgen hier? Die Serien-Corelines haben immerhin dieselbe Dimension und da muss auch nix gemacht werden, außer die Montage der Kunststoffclips.

 

Mir geht es nicht um die juristischen Voraussetzungen (bin ja selber RA), aber technische Argumente um den Prüfer zu überzeugen sind herzlich willkommen ;-)

 

Grüße

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Frag mal den Kuebel_181 der hat die Le Mans vom Roadster mit 175/195 auf seinem 450 ob er dir helfen kann. ;-)

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ich würde zu einer anderen Prüfeinrichtung fahren. Denn so wie Du es selber schon sagst, ...es ist Ansichtssache. Die Jungs sollen die Achsen gegeneinander verschränken, dann stellen sie fest, dass genug Platz ist.

Ich hatte sie selber auch mal drauf und das auch noch mit Spurplatten. Vorne je 15mm, hinten je 20mm, allerdings untern Cabrio.

Gruß Sascha

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Also ich hab da keine Probleme mit gehabt.

Und meine sind sogar eigentlich für den Roadster, die haben ne noch bösere Einpresstiefe.

Ergo, es gab für die Felgen und dieses Auto gar keine ABE oder TÜV Freigeabe.

So hat der Prüfer sich halt reingesetzt, ist einmal üer den Hof gebrettert, hat den Wagen hochgebockt, fertig.

Nebenher hat er noch geschaut, ob mein Modell eines der neueren ist, die schon die Roadsterhinterachse haben, von daher gabs dann auch keine Probleme mit irgendwelchen anderweitigen Hebelverhältnissen.

Platz war auch genug vorhanden.

 

Ich kann dir ja mal alles zumailen was ich noch habe.

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Ja, eine andere Prüfstelle hab ich mir als ultima ratio auch schon überlegt. Aber da ich die Änderungsabnahme natürlich bereits im voraus zahlen durfte würde ich mir diesen Weg wegen der anfallenden doppelten Kosten gerne sparen...

 

 

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Quote:

Am 08.06.2011 um 21:51 Uhr hat kuebel_181 geschrieben:
Ich kann dir ja mal alles zumailen was ich noch habe.

 

Das wäre spitze!

Meine Email-Adresse kommt per PN!

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HUHU, schick mir mal per PN deine Mailadresse

 

 


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Is grad raus :)

 

Die Abnahme, §19 Absatz 2 stvzo, die Quittung, was es gekostet hat (Einzelabnahme), der Kaufvertrag, da stehen die Abmessungen der Felgen drauf und der Fahrzeugschein, da steht z.B. nix von irgendwelchen Bastelarbeiten.

Nur, dass die Brabus Kotflügelverbreiterungen drauf müssen, kosten 22€ im SC ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von kuebel_181 am 08.06.2011 um 22:08 Uhr ]


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Hallo quattroporte,

 

möglicherweise hilft dir ja auch das ältere Gutachten aus 2002. Da stehen die beiden Auflagen nämlich gar nicht drin.

 

lg

kira

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@Kübel Vielen Dank für die Mail, das könnte mir echt weiterhelfen!

 

@kira: Hast Du (oder jemand anderes) zufällig nen Link zum älteren Gutachten?

 

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Einen Link habe ich nicht, aber das Gutachten ist auf meinem USB-Stick :-D

 

Sende mir eine Mail und ich schick das Gutachten zurück.

 

lg

kira

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Perfekt, jetzt hab ich genug "Munition" für den nächsten Versuch!

 

Nochmals vielen Dank!

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Gleiches Problem hatte ich auch mit den 175/195.

 

Bin einfach zum nächsten Prüfer gefahren und der hat das nach Prüfung des Lenkeinschlages etc. ohne Probleme abgenommen.

 

Ich hatte nur das Glück beim ersten nicht vorher zahlen zu müssen...

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ich habe die LeMans Felgen in der angegebenen Größe auf meinem 450er überhaupt nicht eingetragen.

 

Als ich kürzlich wegen eines Wildschadens mit den montierten LeMans Rädern in der Werkstatt war, wurde mir gesagt, dass ich die auch nicht eintragen müsse, weil das beiliegende Gutachten einer ABE gleichkäme.

 

Der Gutachter der Versicherung der den Wagen wegen des Wildschadens begutachtet hatte, hatte kein Problem mit den Rädern. Der Schaden wurde problemlos abgewickelt.

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Mein fortwo Cabrio

 

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Quote:

Am 09.06.2011 um 14:29 Uhr hat smartz geschrieben:
Als ich kürzlich wegen eines Wildschadens mit den montierten LeMans Rädern in der Werkstatt war, wurde mir gesagt, dass ich die auch nicht eintragen müsse, weil das beiliegende Gutachten einer ABE gleichkäme.

 

Dann lies Dir hierzu mal das Gutachten ganz genau durch! Unter der Auflage A01 heißt es ausdrücklich:

 

"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachveständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten durch Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen"

 

Die Räder müssen also definitiv eingetragen werden! Und zwar unabhängig davon, wie oft behauptet, ob diese Reifengröße bereits im Schein steht oder nicht! Leider! :(

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 09.06.2011 um 16:54 Uhr ]

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felgen/reifen müssen beim 450 eingetragen werden! war vor 2 monaten beim tüv, allerdings ohne auflagen!

 

gruß

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