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BellaCullen

Unfall

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Hallo

mir ist letzten Monat einer reingefahren und heute war endlich der Sachverständige da...

Der guckte kurz und wollte direkt wieder gehen.

Die paar Beulen und Kratzer an Tür und Kotflügel könnte man noch machen aber da in der Sicherheitszelle auch Beulen sind kann man wohl nichts machen.... :cry: da wird der Schaden wohl höher sein als das Auto wert ist.

Nächste Woche krieg ich dann Post von ihm

man man man...ich dachte so ein paar Beulen und Kratzer sind nicht schlimm :cry:

Im August hab ich den Kleinen gerade mal ein Jahr

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Am 16.06.2011 um 15:24 Uhr hat BellaCullen geschrieben:
Im August hab ich den Kleinen gerade mal ein Jahr

Heisst dies, daß der Smart gerade mal ein Jahr alt ist oder haste den gebraucht gekauft?

Das ist aus Deinen bisherigen Beiträgen und aus Deinem Profil leider auch nicht ersichtlich.

Wenn der erst ein Jahr alt wäre, dann wäre das ja eine astronomische Schadenshöhe? :-?

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ups

er ist Baujahr 2003 8-)

 

Jetzt hat meine Kollegin mir den Vorschlag gemacht dass sie mir den Kleinen quasi für ne winzige Summe abkauft und ihn die anderthalb jahre die er noch TÜV hat fährt und ihn mir danach wieder gibt damit ich ihn zum ausschlachten (oh Gott ich hasse dieses Wort...) verkaufen kann.

Würdet ihr das auch so machen? Ich weiss gard nicht was ich machen soll

 

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Jetzt wart erstmal ab, was in dem Gutachten des Sachverständigen drin steht!

War das eigentlich einer, den Du beauftragt hast oder die Werkstatt oder wer sonst?

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Sei doch froh, wenn der Gutachter den Schaden möglichst hoch schätzt.

 

Unfallbeschädigt verkaufen kann (!!) eine Option sein. Aber wart mal das Gutachten ab. Da stehen dann z.B. Werte für Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und nicht zuletzt auch der sog. "Restwert" drin. Wenn Deine Bekannte, sagen wir, 130 %

des Restwertes zahlt, könnt man drüber reden.

 

Mein Spruch ist da immer:

Ein gut abgewickelter Unfall ist immer auch ein (kleines) Geschäft. ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HuckFinn am 16.06.2011 um 15:40 Uhr ]


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Am 16.06.2011 um 15:39 Uhr hat BellaCullen geschrieben:
der wurde von der Versicherung des Typen der Smarty angebumst hat beauftragt :-D

Sorry, aber das kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, als Geschädigter steht Dir nämlich freie Gutachterwahl zu, d.h. Du darfst bestimmen, welcher Sachverständige das Gutachten erstellt.

Dein Smilie könnte sich da auch recht schnell in ein :cry: verwandeln, wenn Du das Gutachten bekommst!

Es ist doch nun kein großes Geheimnis, daß ein Gutachter seinem Auftraggeber eher gewogen ist als dem Geschädigten, von dem bekommt er nämlich das Geld!

Und das ist in dem Fall nun mal der Gutachter von der gegenerischen Versicherung!

 

Und Herr Finn, das bringt Dir überhaupt nix, wenn der Schaden möglichst hoch geschätzt wird, der Zeitwert des Fahrzeugs dafür aber umso niedriger!!!

Abgerechnet wird im Falle eines Totalschdens, der hier dann vorliegen dürfte, nämlich auf Basis des Zeitwerts des Fahrzeugs. Und wenn der niedrig angesetzt wird und dafür noch ein entsprechender Restwert des Fahrzeugs nach dem Unfall, dann kann sich der Geschädigte schon mal warm anziehen! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.06.2011 um 15:50 Uhr ]

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Am 16.06.2011 um 15:39 Uhr hat HuckFinn geschrieben:
Mein Spruch ist da immer:
Ein gut abgewickelter Unfall ist immer auch ein (kleines) Geschäft. ;-)

Da bin ich mal gespannt, ob es in diesem Fall mit einem Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat, auch so ist! :roll:

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aber wenn er mich jetzt "bescheissen" würde dann hätte er doch nicht direkt zu mir gesagt dass es nicht gut aussieht, oder?

 

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Das hat nichts mit "bescheissen" zu tun, aber ein Gutachter hat einen gewissen Spielraum in seiner Betrachtungsweise und diesen Spielraum kann man eben etwas nach oben oder etwas nach unten auslegen!

Bei den Reparaturkosten vielleicht weniger, die sind relativ fix, aber z.B. bei des Festsetzung des Zeitwerts und des Restwerts des Fahrzeugs. Und genau das ist hier im Falle einer Abrechnung eines Totalschadens schon relevant!

Ich würde im Falle eines Schadens, an dem ich unschuldig bin nie im Leben den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren!

 

 

Da gibt es auch einen guten Spruch zu:

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!

 

Wenn der Sachverständige oft Aufträge von der Versicherung bekommt, auch ohne bei dieser angestellt zu sein, wird er automatisch immer parteiisch für die Versicherung auslegen, dessen kannst du Dir sicher sein!

 

Bei einem Unfall, an dem ich unschuldig bin, antworte ich auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung, einen Sachverständigen zur Schätzung des Schadens zu schicken immer, daß sie dies gerne tun dürfen, aber für mich gültig ist das Gutachten des Sachverständigen, den ich bereits beauftragt habe!

Und wie gesagt, als Geschädigter hast Du ein Recht auf Gutachterwahl!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.06.2011 um 16:06 Uhr ]

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das Problem ist ja dass ich ziemlich unerfahren in solchen Sachen bin....zum Glück hatte ich vorher noch keinen Unfall und wusste absolut nicht was zu machen ist.

Ich kann ja jetzt schlecht (je nachdem was nächste Woche rauskommt) einen Gutachter meiner Wahl nochmal draufgucken lassen, das zahlt ja dann keiner für mich :cry:

Hätte ich bloß mal vorher hier nachgefragt....

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Smart Center fahren Kostenvoranschlag machen lassen, zum Rechtsanwalt und über diesen den Kostenvoranschlag einreichen lassen.

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:

Am 16.06.2011 um 16:02 Uhr hat BellaCullen geschrieben:
das Problem ist ja dass ich ziemlich unerfahren in solchen Sachen bin....

Das dachte ich mir schon! ;-)

 

Quote:

Am 16.06.2011 um 16:02 Uhr hat BellaCullen geschrieben:
Hätte ich bloß mal vorher hier nachgefragt....

Das ist immer das Beste, egal um was es geht!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.06.2011 um 16:04 Uhr ]

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Am 16.06.2011 um 16:03 Uhr hat Timo geschrieben:
Smart Center fahren Kostenvoranschlag machen lassen, zum Rechtsanwalt und über diesen den Kostenvoranschlag einreichen lassen.

Timo, in diesem Fall hat das weniger mit den Reparaturkosten zu tun als mit dem Zeitwert und dem Restwert!

Speziell der Zeitwert ist eben unmittelbar das Maß der Dinge für die Regulierung im Falle eines Totalschadens!

Und bei der Bestimmung des Zeitwerts gibt es durchaus Faktoren, die man auch mal kleinrechnen kann.

 

Bella, vergiss auch nicht die Begleitkosten bei einem solchen Unfall in Anrechnung zu bringen wie z.B. Nutzungsausfall etc.

Das kann nämlich in Summe auch noch eine Kleinigkeit ausmachen. Und Du darfst nicht davon ausgehen, daß die gegnerische Versicherung das aus freien Stücken zahlt, ohne dazu aufgefordert zu werden.

 

Aber warte jetzt erst mal das Gutachten ab.

By the way, welches Unternehmen ist denn die gegnerische Versicherung?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.06.2011 um 16:13 Uhr ]

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einen Nutzungsausfall hatte ich nicht...war ja kein großer Unfall, gab nen kleinen Knall, das Auto ist was zur Seite gerutscht und das wars...bin die ganze Zeit danach noch gefahren.

 

Die Generali ist die Versicherung

 

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Quote:

Am 16.06.2011 um 16:15 Uhr hat BellaCullen geschrieben:
einen Nutzungsausfall hatte ich nicht...

Einen Nutzungsausfall hast Du auf jeden Fall, weil im Fall einer Reparatur der Wagen für ein oder zwei Tage in der Werkstatt steht.

Dafür würde Dir dann ein Mietwagen oder eben Nutzungsausfall zustehen, wenn du keinen Mietwagen in Anspruch nimmst!

 

Und auch im Fall einer Totalschadensabrechnung sind immer ein oder zwei Tage Nutzungsausfall zu berücksichtigen!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.06.2011 um 16:26 Uhr ]

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Hi,

 

nach meinem Kenntnisstand läuft das folgendermaßen:

 

Der Gutachter ermittelt die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert vor Unfall. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert vor Unfall übersteigen, handelt es sich um einen Totalschaden und der Versicherte bekommt "nur" den Wiederbeschaffungswert vor Unfall. Damit ist auch klar, dass in so einem Fall der Wiederbeschaffungswert gerne am untersten Limit taxiert wird. Ich habe das dann so gemacht, dass ich die Versicherung gebeten habe, mir am Markt ein zu dem eingeschätzten Wiederbeschaffungswert identisches Fahrzeug zu beschaffen, daraufhin wurde der Wiederbeschaffungswert nach oben korrigiert, so dass Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert auf ungefähr gleichem Niveau lagen. Damit war mir dann freigestellt, den Wagen reparieren zu lassen oder den Wiederbeschaffungswert anzunehmen. Das läuft dann aber so, dass das Fahrzeug in einem speziellen Internetportal ausgeschrieben wird. Findet sich ein Käufer, der das Fahrzeug unrepariert zum Restwert nach Unfall nimmt, zahlt die Versicherung nur die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert.

 

Viel Glück bei Deinen weiteren Aktivitäten.

 

rms

-----------------

Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

 


Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

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Dir steht sogar ein Anwalt zu, dieser holt sich sein Geld von der gegnerischen Versicherung. Wenn dieser richtig gut ist und sich auf PKW Unfälle spezialisiert hat kann das für dich sehr gut ausgehen.

Gruß Claudi


Bist du zu schwach bin ich zu stark...

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Quote:

Am 16.06.2011 um 16:25 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Und auch im Fall einer Totalschadensabrechnung sind immer ein oder zwei Tage Nutzungsausfall zu berücksichtigen!

 

Es sind sogar möglich 14 Tage (das maximum) abzurechnen, hatte selbst vor ca. 2 Jahren einen unverschuldeten wirtschaftlichen Totalschaden.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 5-er am 18.06.2011 um 17:36 Uhr ]

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kleiner tipp von mir, hatte auch vor ein paar wochen einen "rempler" (nix schlimmes)

 

sache dem anwalt übergeben, gerade wenn man keine ahnung hat.

 

die anwaltskosten trägt die gegnerische versicherung falls du keine mitschuld hast.

 

alles andere wird dich nur geld kosten, da die versicherungen auch bei eindeutiger lage gerne mal den einen oder anderen euro unterdrücken...


Smart 42 cdi, EZ:02,96000KM,30KW,Klima

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du meinst also dass ich obwohl es schon 3 Wochen her ist mich immernoch an einen Anwalt wenden kann?

 

 

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kommt drauf an was mit der versicherung gelaufen ist, aber da du noch nicht mal das ergebnis vom gutachten hast auf jeden fall...

 

 


Smart 42 cdi, EZ:02,96000KM,30KW,Klima

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