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marman1986

Frage Überführungskennzeichen etc.

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Hallo,

ich verkaufe meinen Smart nach Niedersachen, also ca. 400km weit weg. Es ist mein erster Autoverkauf, jetzt hätte ich ein paar Fragen, wie man das mit dem Überführen am besten löst. Soll ich das Auto abmelden, der Käufer kommt mit roten Kennzeichen und lässt ihn dann bei sich zu? Oder muss ich ihn garnicht abmelden, lasse mir versichern, dass der Käufer das Fzg. z.B. innerhalb von 48Std. auf seinen Namen anmeldet? Wenn ja, geht dann im Hintergrund mit meiner Versicherung und dem Finanzamt alles automatisch oder muss ich sie benachrichtigen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe, bin da leider noch Anfänger=)

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Moin,

 

grundsätzlich Autos nur abgemeldet übergeben! Du kennst den Käufer nicht, er kann Dir das Blaue vom Himmel erzählen wegen einer angeblichen Ummeldung etc.

Der Käufer sollte halt dann schauen, dass er entweder

- rote Kennzeichen oder

- Kurzzeitkennzeichen oder

- einen Trailer zur Abholung mitbringt.

Grundsätzlich mache einen Kaufvertrag der wasserdicht ist, am Besten lädst Du Dir den vom ADAC herunter, den nutze ich auch seit Jahren.

 

PS: sobald Du das Fahrzeug abgemeldet hast informiert in der Regel die Zulassungsstelle das Finanzamt und die Versicherung.

Parallel dazu sind auch beim Kaufvertrag vom ADAC dazu zwei Formulare dafür enthalten die Du selber abschicken kannst...

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Chaoti am 26.06.2011 um 12:36 Uhr ]


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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wenn du auf nummer sicher gehen willst (was ich IMMER tun würde) dann melde den wagen vorher ab und der neue besitzer soll überführungskennzeichen mitbringen

so ersparst du dir das hinterher gerenne wenn der käufer es evtl nicht so eilig mit der abmeldung hat und womöglich noch einen unfall baut

das bringt nix als ärger!

 

die abmeldung deines fahrzeuges wird automatisch dem finanzamt und der versicherung mitgeteilt

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Ok, habe ich mir fast auch so gedacht. Die Abmeldegebühr hält sich ja denke ich mal in Grenzen!

 

 

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Achte aber auch im Interesse für den Käufer darauf dass das Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb gesetzt wird und nicht endgültig abgemeldet wird.

PS: die Kosten dürften sich bei etwas über 5,00 € dafür bewegen...


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So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Also gibt es zwischen abmelden für 2-3 Tage und abmelden für längere Zeit einen Unterschied?!

 

 

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Entweder wird ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt (die Länge des Zeitraums ist dabei egal) oder man setzt ein Fahrzeug endgültig außer Betrieb.

Im letzteren Fall wird dann auch der Brief eingezogen, so dass eine Neuanmeldung kostenintensiver ist.


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Alles klar, danke. Ich habe so mit 20€ gerechnet, bei 5€ werde ich das auf jeden Fall so handhaben!

 

 

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lass dich dich nicht verunsichern

du meldest das fahrzeug ganz normal ab

 

was chaoti meinte ist die stilllegung - das macht aber kein mensch im zuge eines verkaufs des fahrzeuges

 

bei dir und in deinem falle handelt es sich um eine stinknormale abmeldung!

 

 

 

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Quote:

Am 26.06.2011 um 22:30 Uhr hat Smarteconny geschrieben:
...bei dir und in deinem falle handelt es sich um eine stinknormale abmeldung!...

@Conny,

nichts anderes habe ich gemeint, nur dass es den Wortlaut "Abmeldung" in diesem Sinne nicht mehr gibt.

 

Ein Fahrzeug wird entweder vorübergehend außer Betrieb gesetzt (auch Abmeldung genannt) -> in diesen Fall werden Zulassungsbescheinigung Teil I und II wieder ausgehändigt oder

endgültig außer Betrieb gesetzt (auch Stilllegung genannt) -> in diesem Fall werden Zulassungsbescheinigung Teil I und II entwertet.

 

PS: wer mit mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II auch nichts anfangen kann hier die Erläuterung:

- Zulassungsbescheinigung Teil I -> Fahrzeugschein

- Zulassungsbescheinigung Teil II -> Fahrzeugbrief


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siehe auch hier:

 

Die "vorübergehende" Stilllegung und die "endgültige" Abmeldung werden nun unter dem Begriff Außerbetriebsetzung zusammengefasst.

 

Grüße

 

C.D.L


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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...jetzt ist der marman bestimmt vollends verwirrt :-P :-D

 


wrfel00611.jpg

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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Neenee, alles ganz logisch. Dann werde ich in 4 Wochen den Smart "vorübergehend außer Betrieb" setzen und dem Käufer mitteilen, er soll sich so ein rotes Kennzeichen besorgen. Eigentlich alles voll easy! Vielen Dank Euch!

 

 

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...sag dem Käufer lieber, dass er sich ein Kurzzeitkennzeichen (das sind die für 5 Tage gültigen Kz mit dem gelben Balken an der Seite) besorgen soll denn rote Nummern gibt es nur noch höchstselten... ;-)

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wrfel00611.jpg

Gebeugt erst zeigt der Bogen seine Kraft.

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add me at...Facebook...please

 


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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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Also eigentlich kann nichts passieren, wenn Du

 

- ihn ANgemeldet übergibst

- km-Stand und Datum MIT Uhrzeit der Übergabe auf dem Vertrag vermerkst,

- dazu daß der Käufer ihn ab da auf eigene Rechnung und eigene Gefahr fährt und im Falle eines Unfalles den eventuellen Rückstufungsschaden übernimmt

- der Käufer sich verpflichtet, ihn unverzüglich am nächsten Tag ab-/umzumelden

- der Versicherung und Kfz-Zulassungsstelle schriftlich Bescheid gibst und die Kopie des Vertrages mir schickst.

 

Einziges Risiko wäre evtl. eben die Rückstufung des Versicherungsvertrages im Fall eines Unfalles. Aber eigentlich sollte es auch dazu nicht kommen. DAS könntest Du aber noch mit Deinem Versicherungsfritzen abklären.

 

Aber zugegeben:

Ein mulmiges Gefühl bleibt, wenn man´s so macht. Es ist halt für den Käufer schon sehr viel einfacher.

 


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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