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aiR

Smart fortwo Coupe MC01 2001 - Blinkerbirnen im Scheinwerfer wechseln - WIE - ??

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich wollte meine Blinkerbirnen wechseln, muss ich dafür die komplette Front demontieren, oder kann ich dies auch einfach nur durch die Service Gitter machen ?! :-?

 

Smart MC01 Fortwo Coupe - Baujahr 03/2001


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Am 08.07.2011 um 20:01 Uhr hat aiR geschrieben:
oder kann ich dies auch einfach nur durch die Service Gitter machen ?! :-?

Durch die Serviceöffnung kannst Du praktisch den ganzen Smart auseinander nehmen! :-D

Aber nur, wenn Du Gynäkologenhände hast, mit denen Du einen Hausflur durch den Briefschlitz tapezieren kannst! ;-)

 

Der Wechsel der Blinkerbirnen der Frontscheinwerfer für Dein BJ. 2001 Pre-Facelift wäre dort beschrieben.

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Tolle Seite, sehr hilfreich, jedoch mein Problem bzw Frage wurde nicht gelöst... Dort zeigt er, wie man das Abblendlicht und das Standlicht wechselt. Aber nicht die im Scheinwerfer integrierten Blinker ... :cry: Weiß immer noch nicht wie und ob es ohne Demontage des frontpannels geht... Help nochmal

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von aiR am 08.07.2011 um 22:30 Uhr ]


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Es geht ohne Demontage des Panels - da die Blinker ja recht weit innen liegen, sind die auch verhältnismäßig gut zugänglich. Ist so ein "helles Kunststoffteil" mit Kabel - in die richtige Richtung um 90° gedreht und du hältst die Fassung mit der eingesteckten Blinkerlampe in der Hand... ;-)

 

Gruß

Salzfisch

-----------------

signatur7tn9.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 174.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 341.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Am 08.07.2011 um 22:30 Uhr hat aiR geschrieben:
Dort zeigt er, wie man das Abblendlicht und das Standlicht wechselt. Aber nicht die im Scheinwerfer integrierten Blinker ... :cry:

Also i hab ja koi Ahnung, aber daß Indicator Bulb die Blinkerbirne ist, des woiss sogar i! :roll:

Und genau die ist oben in der Anleitung erklärt! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 08.07.2011 um 22:44 Uhr ]

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@ salzfisch; danke versuche es morgen mal, melde mich aufjedenfall noch mal.

 

@ ahnungslos: die "indicator bulb" ist dort die standlichtbirne, hatte die heute erst in phillips Blue Vision Ultra gewechselt.

 

Mfg und gute Nacht euch, bis morgen zum Feedback :-D


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Hab's Geschäft auf der Fahrerseite ging's vergleichsweise gut, auf der Beifahrerseite hab ich mir den Arm fast verdreht und zahlreiche Schirfwunden geholt... Naja wenigstens sind die neuen Osram Blinker nun drin :) danke nochmal für die Hilfe !!

 

 


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    • Die müssten normalerweise ohne Modifikationen passen, allerdings kann Dir der Prüfer bei der Abnahme die Ansteckverbreiterungen für die hinteren Radläufe aufdoktrinieren, wenn er mit der Radabdeckung der Hinterräder. nicht zufrieden ist.   Es könnte sich nur eine Besonderheit ergeben, in den Gutachten zu diesen Felgen steht teilweise drin, daß sie erst ab der *15 in der EG Genehmigungsnummer gelten. Die EG Genehmigungsnummer des Smarts lautet ja z.B. e1*98/14*0080*02 Diese EG Genehmigungsnummer charakterisiert ein Fahrzeug über den gesamten Bauzeitraum und die von mir rot gekennzeichnete Zahl hinter dem letzten Stern wird bei Modifikationen und technischen Änderungen sukzessive hoch gezählt, daran lässt sich quasi der Bauzustand des Smarts ableiten. So haben die Smarts ab 2003 mit echtem ESP die EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*15. In vielen Gutachten zu den Monoblock IV oder V Felgen steht eben drin, daß dieses Gutachten ab dieser *15 gilt. Während einige Prüfer dann drauf bestehen, daß eine Einzelabnahme gemacht werden muss, weil das Fahrzeug nicht diesem Bauzustand entspricht, lehnen andere Paragraphenreiter und Korinthenkacker die Abnahme mit dem Verweis auf diese Tatsache von vornherein ab. Das ist natürlich Blödsinn, denn aus technischer Sich steht dem gar nix entgegen, aber solche Typen gibt es halt. Dann gibt es sogar noch den Fall, daß es von der Bereifung abhängig ist, für die Monoblock IV gibt es z.B. für die Bereifung 175er vorne und 195er hinten ein Gutachten, das die *15 voraussetzt, für 195er rundum dagegen steht in dem Gutachten drin, daß nur die *02 Voraussetzung ist, das passt eigentlich hinten und vorne nicht zusammen!   Aber wenn man an einen Prüfer kommt, mit dem nicht zu reden ist und der Argumenten nicht zugänglich ist, dann hilft es oft, wenn man woanders hin geht, wo Leute arbeiten, die sich auskennen und dies auf technischer Basis beurteilen. Eigentlich steht einer solchen Eintragung nix im Wege!   Ich schreib Dir mal noch ne PN, also eine persönliche Nachricht! 🙂  
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