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Shootingstar

scheinwerfereinsätze lackiert legal?

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hey,

 

hab ne kurze Frage und zwar habe ich mir ohne iwas dabei zu denken die Einsätze meiner Scheinwerfer matt schwarz lackiert. nur im nachhinein ist mir da gekommen dass ich da eventuelle was du die gegend fahr was garnicht erlaubt ist??? :o nun die frage ist es legal die dinger zu lackieren oder kanns da stress geben, denn da hab ich garkeine lust drauf?;-)

 

danke schon mal

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smax am 26.07.2011 um 07:42 Uhr ]


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Hallo habe meine auch lackiert und war jetzt beim tüv gesagt hat er nichts dagegen. Es gab hier schonmal die diskusion ob es erlaubt ist oder nicht. Gruss max

 


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[ Diese Nachricht wurde editiert von smax am 26.07.2011 um 07:42 Uhr ]


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Ich glaube smax hat seine auch lackiert und war jetzt beim tüv gesagt hat er nichts dagegen. Es gab hier schonmal die diskusion ob es erlaubt ist oder nicht.

:lol: :lol: :lol:

 

Die Einsätze gehören nicht zum Reflektor, daher können die lackiert werden.

 

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0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 


 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 

seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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Du, ich glaube smax hat Seine auch gelackt und der TÜV-Ingenieur hatte nix zu meckern :roll:

........hatten wir die Diskussion nich schonmal???? 8-)

 

 

zumindest bei den 450er-Erdnuss-Scheinwerfern gehört der Blinkertrichter schon mit zum Reflektor dazu, aber den Bereich eben nicht lackieren und dann is gut

Wie das beim Mandel-SW oder dem 451er aussieht entzieht sich meiner Kenntnis :(

 

 

LG

Jochen

 

-----------------

bj6lz7jh0i2yxqsm9.jpg

dangast.jpg

icq: 383-898-865

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 2nd_Bert am 25.07.2011 um 11:54 Uhr ]


formerly known as HerrBert with 590 posts ;-)

 

http://imageshack.us/scaled/thumb/689/mitcampivonhusumzurck.jpg

 

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Sorry weiss auch nicht warum das jetzt so oft dahin gekommen ist.

 

 


smartwasser.gif134812.png

 

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Beim Würfel definitiv legal. Ich fahr's auch, aber da die Reflektorfläche nicht gelackt ist, gibts keine Einschränkungen in der Ausleuchtung etc.

 

 


ProFans - OHNE UNS KEIN KICK!

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hi,

 

die 451, werden ja werkseitig so ausgeliefert

 

lg

-----------------

Grüße aus Wiesbaden
bild.jpg
Aquila non captat muscas

 


mein%2520caesar.jpg

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Also ich war heut beim tüv und hab mal nachgefragt und er meinte ihm wärs nicht mal aufgefallen hätt ich nix gesagt;-) aber er meinte 100% legal is es nicht aber da muss schon einer pinibelst nachforschungen anstelln. Is ne grauzone is nicht erlaubt wird aber keine stören;-)

 

 

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Der Scheinwerfer als Ganzes bekommt die Zulassung, die er braucht, um im Auto eingesetzt zu werden. Für die genannte Lackierung muss er geöffnet werden. Daher definitiv nicht zulässig.

 

Bei einer HU wird das wohl kaum jemandem auffallen. Also bekommt das Auto auch das nächste Mal die Plakette.

 

Bei einer Polizeikontrolle wird es den Beamten wohl noch unwahrscheinlicher auffallen. Also kein Problem. Wenn doch, kann das Fahrzeug sofort stillgelegt werden, weil bei unzulässigen LTE (lichttechnischen Einrichtungen) die BE (Betriebserlabnis) erlischt.

 

Im Falle eines Unfalls, bei dem der Unfallgegner aussagt, er habe den Smart nicht gesehen, und bei einem Sachverständigen, der die Veränderungen feststellt, könnte es ein wenig Mühe bedeuten, den kausalen Zusammenhang zu widerlegen...

 

Viele Grüße

 

Thomas

 


Size does matter!

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