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DrHook

TFL für den 451 trotz Nebler?

Empfohlene Beiträge

Verehrtes Forum,

würde gerne wie im Titel beschrieben nachrüsten. Bedingung: die Nebler sollen bleiben und es sollte legal sein (TÜV / e-Nummer).

Gibt es da eine Möglichkeit? Die Sachen von MDC scheiden aus den o.g. Gründen für mich aus.

Merci

Hook

 

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Es gibt die teuere Lösung von Brabus mit Neblern und Tagfahrlicht in der Blende. Erhältlich im SC.

 

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Die kenne ich, wollte ich aber aus deinen Gründen ausschließen: zu teuer.

Gibt es denn keine andere Möglichkeit? Ich dachte daran, eine LED-Leiste unter dem Frontspoiler zu befestigen. Oder ist die dann für die STVO zu tief?

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Kein Bock mehr auf dieses Forum. Nur noch Spam, Hetze und blöde Kommentare ( Außer einigen wenigen die wirklich helfen wollen, euch Respekt ! )

[ Diese Nachricht wurde editiert von Schmelzer64 am 29.05.2017 um 19:23 Uhr ]


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Quote:

Am 12.08.2011 um 07:58 Uhr hat Schmelzer64 geschrieben:
Hallo ...



Ich sah mal einen Smart der hatte diese Tagfahrleuchten von Hella in die Frontpanele eingesetzt. Links und rechts vom Kühlergrill.

Du must nur mutig genug sein um die Frontpanele aufzubohren ... ;-)



Smarte Grüße aus Göttingen ...





 

Hm... ob ich mich das traue?

Frage: Wenn ich Leuchten mit einer e-Nummer habe, dann sind diese auf jeden Fall schon mal legal, oder?

Wie frei bin ich denn bei der Platzierung dieser LED-Leisten?

 

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Quote:

Am 12.08.2011 um 16:08 Uhr hat DrHook geschrieben:
...

Wie frei bin ich denn bei der Platzierung dieser LED-Leisten?





 

Darf man die Tagfahrleuchten an jeder beliebigen Stelle am Auto einbauen?

 

Nein, bei der Montage müssen bestimmte Abstände eingehalten werden:

 

• mindestens 25 und höchstens 150 Zentimeter zum Boden.

• Außerdem müssen es zwei Leuchten sein, die wenigstens 60 Zentimeter voneinander entfernt sind.

• Zu den Fahrzeugseiten darf der Abstand höchstens 40 Zentimeter betragen.

 

*lt. Autobild

 

;-)

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mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

smart451.jpg

 

Hier gehts zum smart-club-mv ;-)

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Dann scheidet wohl auch eine Montage im Kühlergrill aus, direkt in den Ecken neben der Entriegelung für die Wartungsklappe ???

 

Hatte mir das auch schon überlegt wohin mit TFL wenn die NSW bleiben sollen.

Werde evtl mal zum TÜV fahren die müßte ja eine verbindliche Aussage machen können.

 

-----------------

Gruß

 

Jürgen

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von KMW2204 am 12.08.2011 um 21:51 Uhr ]


Gruß

 

Jürgen

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Ich habe das Folgende im I-Net gefunden:

 

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

 

- Montageort: Fahrzeugfront

- Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm

- Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm

- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

- die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen

 

 

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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