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ChristianJuliana

Fahrradfahrer fuhr in unseren Smart 44

Empfohlene Beiträge

Wer ist denn schuld?

 

Wie gehts dem Rennradfahrer?

 

Er kam ja offenslichtlich vor rechts, aber ob er dort offiziell fahren durfte?

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Grüsse

-Marc-

 

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Pulse Coupé 2003, Fisma SR1, SW-X Chip

 

Spritmonitor.de

 


Grüsse
-Mesh-

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Da ist ein Radweg, diesen kann er benutzen (kann, weil er nicht in seine Fahrtrichtung ist - muss, wenn er in seine Fahrtrichtung wäre). Aber da hängen scheinbar "Vorfahrt achten/gewähren"-Schilder auf dem Radfahrweg (denn für die Autos würde das ja keinen Sinn machen). Somit sollte ein Großteil der Schuld hier beim Radfahrer liegen.

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Wenn es wirklich ein Rennrad war hat es nichts auf dem Radweg zu suchen (Quelle ADFC).

Ich rege mich nämlich auch immer (zu Unrecht) über die Pseudo Tour de France - Radfahrer hier im Ländle auf.

Nach längerem Gespräch und Recherche auf den Seiten des ADFC wusste ich, dass Rennräder auf Radwegen nichts zu suchen haben...


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Ja es war ein Rennfahrer, hatte sicher eine Geschwindigkeit von mind.50 km/h drauf. Der kam mit Prellungen davon. Fuhr auch gleich wieder weiter mit seinen 6000.- Euro Fahrrad. Laut Polizei ist der Radfahrer schuld. Die schuld gab er auch gleich zu..

 

Gruß Christian

 

 

 

 

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Quote:

Am 12.08.2011 um 11:43 Uhr hat Chaoti geschrieben:
Wenn es wirklich ein Rennrad war hat es nichts auf dem Radweg zu suchen (Quelle ADFC).

 

Naja, eigentlich hat auch ein einzelner Rennradfahrer einen benutzungspflichten Radweg zu benutzen (selbst wenn er mit seinem Rad 250km/h fährt). Und das sieht (zum Glück) auch der ADFC so!

 

Lediglich ab einer Gruppe von 16 Radfahrern (und mehr) dürfen diese, trotz Benutzungspflicht, auf der Fahrbahn fahren. Und zwar in Zweierreihen!

 

In obigem Fall war der Radweg allerdings nicht benutzungspflichtig, weil er für den Radfahrer in die "falsche Richtung" verläuft. Sprich: Nur ein rechtsseitiger Radweg direkt an der Fahrbahn ist benutzungspflichtig.

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 12.08.2011 um 12:47 Uhr ]


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Glück gehabt, dass die Rechtslage sehr eindeutig ist bzw. der Fahrradfahrer die Schuld zugegeben hat. Mein Schwager hatte einen elendslangen Rechtsstreit mit einem Fahrradfahrer, der uneinsichtig war.

 

 

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Naja, auf die Bewertung der Schuldfrage durch die Polizei würd ich mich nicht verlassen! Sehr gut möglich dass die Versicherung ein Mitverschulden aufgrund Betriebsgefahr geltend macht und die Regulierung kürzt!

 

Im Zweifel ab zum Anwalt und die Schadensregulierung professionell abwickeln lassen!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 12.08.2011 um 12:45 Uhr ]

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Am 12.08.2011 um 12:15 Uhr hat ChristianOberbayern geschrieben:
Ja es war ein Rennfahrer, hatte sicher eine Geschwindigkeit von mind.50 km/h drauf. Der kam mit Prellungen davon. Fuhr auch gleich wieder weiter mit seinen 6000.- Euro Fahrrad.

 

Kann ich mir kaum vorstellen, dass Rad und Fahrer noch fahrtüchtig sein konnten. Der Schaden am smart ist erheblich.

 

rms

 

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Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

 


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Kann ich mir kaum vorstellen, dass Rad und Fahrer noch fahrtüchtig sein konnten. Der Schaden am smart ist erheblich.

 

Ich schon, der ist vermutlich nicht im 90° Winkel eingeschlagen sondern schräg, so dass der Schaden vom Körper kam und nicht vom Bike. Ich schätze, mit dem Kopf hat er dann Spiegel und Scheibe demoliert?

 

Die Bilder sollte man den Helden zeigen, die glauben, ein Helm beim Rennradeln sei überflüssig...

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Brauchste nicht, da kommt die Standardaussage: "Ich fahre vorsichtig!"

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Brauchste nicht, da kommt die Standardaussage: "Ich fahre vorsichtig!"

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Am 12.08.2011 um 11:43 Uhr hat Chaoti geschrieben:
Wenn es wirklich ein Rennrad war hat es nichts auf dem Radweg zu suchen (Quelle ADFC).

Ich rege mich nämlich auch immer (zu Unrecht) über die Pseudo Tour de France - Radfahrer hier im Ländle auf.

Nach längerem Gespräch und Recherche auf den Seiten des ADFC wusste ich, dass Rennräder auf Radwegen nichts zu suchen haben...



 

Ich bin selbst Rennrad-Fahrer und kann sagen, befahre die Strasse obwohl es einen Radweg hat und Du wirst angehupt, angeflucht, geschnitten und beleidigt.

 

Auf dem Radweg erntet man von den Radfahrern und Fussgängern Ärger, auf er Strasse von den Autofahrer.

 

--

 

Und 50km/h stimmen sicher nicht. Ich bin sehr trainiert, kann ich mal scheuch behaupten. Mein Trainingstempo liegt bei 35km/h, und das ist schon eher schnell.

 

50km/h erreichst Du nur bei Abfahrten. Und wenn mit dem Tempo in ein Auto krachst, dann stehst Du nicht mehr von selbst auf, wenn überhaupt.

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Grüsse

-Marc-

 

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Grüsse
-Mesh-

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Dann ist das wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden.

 

Und ich glaube immer noch nicht, dass der anschließend aufgestanden ist und mit seinem Rad weiterfahren konnte.

 

rms

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Bei der Beschilderung handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Das Fahrrad ist auf dem Schild unten gezeichnet und heißt, dass der Radfahrer dem Fußgänger untergeordnet ist. Im Begegnungsfall müsste der Radfahrer sogar absteigen und schieben.

 

Auf diesem gemeinsamen Geh- und Radweg ist auf jeder Seite vor der Einmündung ein "Vorfahrt achten" aufgestellt. Auf der rechten Seite, von wo der Radfahrer wohl kam, steht es allerdings auf der falschen Seite. Verkehrszeichen stehen in Deutschland auf der rechten Seite. Ist aber in diesem Fall zu vernachlässigen.

 

Ich hätte dort keine Vorfahrtsbeschilderung aufgestellt, sondern gemeinsamer Geh - und Radweg "Ende". Hinter der Einmündung hätte ich diesen dann wieder "aufleben" lassen. So ist für den Radfahrer eindeutig, dass die Querung der Einmündung nur unter Verlassen des gemeinsamen Geh- und Radweges möglich ist. Ich habe so schon an einer sehr gefährlichen Einmündung beschildert, um Radfahrer vor sich seber zu schützen. Rechtsabbieger in die Seitenstraße und Abbiegeverkehr aus der Straße heraus queren ja immer die Fahrspur der Radfahrer und können diese schnell übersehen. Die Vorfahrt würde dem Radfahrer beim Unfall nichts nutzen, er hat keine Knautschzone. Zu beachten ist auch, dass wir im Sauerland keine Radfahrergegend sind, wie im Münsterland. Autofahrer vergessen bei uns sehr schnell die Radler. Deshalb besser die Radler unterordnen und über gesicherte Querungshilfe führen.

 

Ich halte die Beschilderung am Unfallort für sehr unglücklich, aber dennoch muss der Radfahrer sie beachten. Schlimmer ist jedoch die unangepasste Geschwindigkeit. Da wird jeder Verkehrsrichter bestätigen, dass ein solches Verhalten wie "Russisch Roulette" ist. Kommt kein Wagen geht es gut, kommt einer passieert das, was wir auf den Bildern erkennen können. Das muss heftig gerumst haben. Der Radfahrer kann sich bei den Konstrukteueren des 44 bedanken, dass er so "weiche" Formen hat. Er hatte wahnsinniges Glück.

 

Gruß, Rolf

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 28.08.2011 um 23:12 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 28.08.2011 um 23:14 Uhr ]


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Am 28.08.2011 um 23:10 Uhr hat Triking geschrieben:
Ich hätte dort keine Vorfahrtsbeschilderung aufgestellt, sondern gemeinsamer Geh - und Radweg "Ende". Hinter der Einmündung hätte ich diesen dann wieder "aufleben" lassen.

 

Meines Wissens nach, muss man keine "Geh-/Radweg Ende"-Beschilderung aufstellen, denn das ergibt sich automatisch durch die Unterbrechung des Radweges (deswegen steht nach der Einmündung ja ein neues blaues Schild). Das "Vorfahrt achten/gewähren"-Zeichen steht IMHO dort nur zusätzlich, um zu verdeutlichen das Radfahrer hier eine Vorfahrt haben und auch damit rechnen müssen, das hier Verkehr kreuzen könnte.

 

Ich behaupte sogar: Würde das Vorfahrts-Schild dort nicht stehen und der Radweg würde dort einfach unterbrochen, wäre der Fäll deutlich weniger eindeutig als er das jetzt ist.

 

Mich würde aber interessieren, wieso es nun vor Gericht geht? Der Fall ist klar, Polizei hat ihn so aufgenommen, der Radfahrer hat seine Schuld "eingesehen" - wo liegt das Problem? Möchte die gegnerische Versicherung nicht zahlen?

 

Gruß,

Markus


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Am 28.08.2011 um 20:45 Uhr hat ChristianOberbayern geschrieben:
Der SCHADEN beträgt 5.498.- an unseren Smart.

Haben bereits alles den RA übergeben. Schuld ist der Radfahrer laut Polizei und Anwalt ;-) ;-)

Gruß Christian

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Ui, na da möchte ich auch mal ein smart aus Gold fahren.


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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Nee, die Schadenshöhe ist durchaus nachvollziehbar.

 

Und die Beauftragung des RA kann ich auch verstehen. Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen hat man in der Regel eine gegnerische Versicherung, die man sofort ansprechen kann. Man braucht den Unfallverursacher selber für die Schadensregulierung nicht.

 

Aber wie sieht das mit dem Radfahrer aus? Hatte der eine Unfallhaftpflichtversicherung, die den Schaden abdeckt? Wenn nicht und er dann noch ein armer Schlucker ist, bleibt man erst mal auf seinem Schaden sitzen. Dann heißt es aber einen "Titel" sichern, um später das Geld erneut einzufordern. Das ist ein ganz normaler Vorgang, um Rechtsansprüche zu sichern. So etwas sollte man nicht ohne RA machen, weil sich zu viele Fehler dabei einschleichen können.

 

Gruß, Rolf

 


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So... wir kommen mal zu WORT

 

Wir haben die ganze Angelegheit den RA übergeben um weitere Formulare zu vermeiden.

Der Rennfahrer (Radfahrer) hat eine eigene Haftpflichtversicherung die uns auch schon angeschrieben hat, die SCHADENSHÖHE (Gutachten) mitzuteilen.

 

Wir warten nur noch auf die Kostenübernahme das wir mal unseren 44 wieder auf die Straße bringen.

Der steht im MOM in der Garage und wartet auf die Rep.;-) ;-) seit 4 Wochen.... Wir sehen nicht ein das wir ... 5.500.- Euro in vorleistung gehen.

 

Gruß Christian und Juliana

 

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