Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
marman1986

Tagfahrlicht auch bei Abblendlicht

Empfohlene Beiträge

Hallo,

bei Mercedes normal, schaltet sich im Gegensatz dazu im Smart das TFL aus, sobald das Abblendlicht eingeschalten wird. Ich hätte gern die Mercedesregelung und es dauerhaft angeschalten. Kann man das einfach so ändern, wenn ja wie und geht es vielleicht sogar über Smart direkt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Normal? Unzulässig, wenn an, dann muß auf Standlichtniveau gedimmt werden.

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

guten morgen^^

 

schau mal auf der Seite, dort gibt es verschiedene Module, die genau das regeln, was du möchtest.

 

Habe auch das Modul, das die TFL runterdimmen, sobald ich Ablendlicht einschalte.

 

zubehör

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und wie kompliziert ist der Einbau? Es war auch z.B. eben hell, aber der Lichtsensor meinte, das Abblendlicht soll bitte leuchten. Habe manchmal das Gefühl, es geht teilweise nicht um die Helligkeit, sondern um die Uhrzeit. Ist da seitens smart was programmiert, z.B. von 19.15Uhr bis 09.15Uhr?

Ansonsten achte mal drauf MBNalbach, bei Mercedes ist nichts gedimmt, es leuchtet einfach beides weiter!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du die Tagfahrleuchten dimmst, um sie zusammen mit dem Ablendlicht zu verwenden, gelten sie rechtlich als Begrenzungsleuchten (Standlicht). Das heißt. wenn du diese Lösung bevorzugst, mußt du deine normalen Standlichtbirnchen im Hauptscheinwerfer deaktivieren.

Das Modul zum Dimmen oben im Thread ist übrigens nicht für LEDs geeignet (laut Text).


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Euch ist schon klar das die Lampe auch die Bestimmungen erfüllen muß. Wenn ne zugelassene Tagfahrleuchte als Standlicht fungieren soll, muß sie dafür auch ne Zulassung haben.

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mich haben sie schon wegen dem Brabustagfahrlicht angehalten und durfte dann vorführen wie es sich mit Abblendlicht ausschaltet. Die Bezeichnung auf den Lampen hat ihn dann auch interessiert!!!!!

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dann wird wohl alles so gelassen, wie es jetzt ist. Nur wäre es echt besser, das Abblendlicht beim Lichtpaket wirklich nur nach Helligkeit anzuschalten, nicht zusätzlich nach Uhrzeit! Wenns im Sommer 7.00Uhr hell ist, brauche ich es nunmal nicht, aber es immer manuell auszuschalten würde widerum an der Funktion vorbeiarbeiten. Ich werde mal nachfragen, wenns hier keiner weiß.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hast Du Beweise dafür, daß es sich nach Uhrzeit zuschaltet?

Oder glaubst Du das nur?

Dann stell doch einfach Deine Uhrzeit um...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und bei Mercedes wird es gedimmt. Ansonsten ist was kaputt

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Kein Netzbetreiber kann seinen Kunden verbieten einen  2-2,5kw Heizlüfter in seiner Wohnung zu betreiben. Oder  5 sonstige gleichzeitige Verbraucher a 500 Watt.  Zeig mir bitte das "Verbot" .   Ob du die 2- 3Kw durch einen Heizlüfter jagst oder (mit Ziegel an 10-16A 1P Blau CEE)  in den BEV pumpst ist sch**** egal.    PS: Meine Kreissäge hat 5Kw - müsstest du da vorher beim Netzbetreiber anrufen wenn du damit Holz machen willst ? 🤣     PPS: Wie viel hat doch bitte der Ur-Mini  auf 100Km verbraucht ?  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.735
    • Beiträge insgesamt
      1.588.365
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.