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_gustav_

Betriebserlaubnis ;)

Empfohlene Beiträge

Hi,

ein Bekannter hat mir folgendes Urteil zugeschickt:

Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen.
(OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).


Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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wenn das so ist dürfte aber auf deutschen strassen kein opel unterwegs sein, die gefährden alles und jeden... ;-)

greetz chrizzlee

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greetz chrizzlee

 

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    • Hi ihr beiden,   ich danke euch für eure Antworten. Auch diese bringen mich weiter.  Ich wollte gerne 3x die selbe Glühkerze verbauen, demnach in dem Fall die originalen. Die Beru hat meines Wissens 11V und die Originale 11,5V. Korrigiert mich gerne, aber dann denke ich nicht, dass Beru der Zulieferer ist. Bin für alles offen 😊   VG Luca
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