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darkchief

Rechtliche Frage: fremdes Auto fahren / Überführen?

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Hallo

 

ich habe mir gestern Abend ein neuen Smart gekauft. Jetzt bin ich vor dem Ummelden gleich heute morgen kontrolliert worden.

 

Ich hatte natürlich meinen Führerschein dabei sowie den Fahrzeugschein, in dem noch der alter Besitzer eingetragen ist.

 

Soweit so gut dachte ich mir, der Polizist war aber irgendwie anderer Ansicht. Ich habe ihm natürlich erklärt dass ich das Auto gestern Abend abgeholt habe und es erst morgen Ummelden kann. Deshalb wollte er einen Kaufvertrag sehen, den ich natürlich nicht mitführte. Daraufhin meinte er, er könnte mir die Weiterfahrt verbieten und ich müsste laufen. Da er aber einen guten Tag habe, würde er das nicht tun.

Letztendlich habe ich eine Mängelkarte bekommen auf der steht:

- gültigen Fahrzeugschein nachzeigen

- Kaufvertrag vorlegen

 

Jetzt ist meine Frage. Macht das Sinn ?

 

Ich meine das Auto war ordnungsgemäß angemeldet, ich hatte Führerschein und Fahrzeugschein bei mir.

Wenn ich das Auto von meinen Eltern ausleihe ist es doch genau die selbe Situation nur in blau.

 

Und wenn ich das Auto ummelde und den Fahrzeugschein vorzeige (welcher vorher auch gültig war), warum muss ich dann noch den Kaufvertrag vorzeigen ?

 

Kennt sich jemand mit der Überführung nach Fahrzeugkäufen aus ?

 

Ich habe meine Kugel auch am Wochenende angemeldet mit meinen Kennzeichen übergeben. Das Übergabedatum/Zeit wurde natürlich schriftlich festgehalten.

 

viele Grüße

 

Leon


Smart 42 cdi, EZ:02,96000KM,30KW,Klima

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der kaufvertrag geht schon mal keine sau etwas an, schon gar keinen übereifrigen beamten!

wer den brief hat ist rechtlich besitzer "der sache"!

so lange der alte halter keine anzeige wegen fehlender ummeldung macht und die versicherung bezahlt, kannst du bis an dein lebensende fahren!

die mängelkarte kannst du gleich bei der zulassungsstelle mit abgeben.

da war einer mächtig übereifrig!

 

desweiteren würde ich eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen den beamten einleiten. grund: nötigung

er hat dir angedroht die weiterfahrt zu untersagen, ohne dies zu tun!

 

welchen gültigen fahrzeugschein sollst du vorzeigen? du hattest vor ort doch einen! 8-)

 

dem zu folge hätte dich der schlaumeier wissentlich mit falschen fahrzeugschein weiterfahren lassen...........

 

über diese sache lacht jeder anwalt!

 

 

lg

 

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LG Steffi & Holger

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Steffi_Holger am 26.10.2011 um 21:37 Uhr ]

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Das Verbieten der Weiterfahrt halte ich für etwas "daneben". Der Polizist hätte eine Halterabfrage machen können. Dann wäre auch festgestellt worden, ob der Wagen zwischenzeitig als gestohlen gemeldet wurde.

 

Die Mängelkarte kann ich auch nicht verstehen, der Wagen war doch angemeldet und versichert.

 

Ist schon komisch, ruf doch mal die vorgesetzte Dienststelle an und frag nach, was das soll.

 

Gruß, Rolf

 

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Ich wollte da vor Ort keinen Streit anzetteln, weil ich letztlich ja eh den kürzeren ziehen würde.

 

Was mich halt an der Sache wundert:

Wenn ich das Auto von meinen Eltern leihe, dann habe ich auch meinen Führerschein aber den Fahrzeugschein von meinen Eltern. Das ist ja genau dieselbe Situation. Deshalb war ich über die Mängelkarte etwas verwundert.

 

Das Auto war auch wie gesagt ordnungsgemäß angemeldet. Als der Polizist fragte ob die Versicherung auf mich läuft und ich dies verneinte, meine er nur "ohje" und "das habe ich jetzt mal überhört".

Ich habe beim Kauf auch gesagt dass die Ummeldung erst am Donnerstag erfolgt, das Auto wurde Dienstagabend abgeholt. Deshalb wäre es doch auch kein Problem wenn ich mit dieser Versicherung fahre.

Wenn ich mit dem Auto von meinen Eltern/Freunden/Bekannten fahre läuft die Versicherung auch nicht auf mich...

 

 


Smart 42 cdi, EZ:02,96000KM,30KW,Klima

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Sicher, daß das ein echter Beamter der Polizei war?

So einen Schwachsinn, wie der da verzapft hat, habe ich noch selten gehört. :roll:


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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das fahrzeug von dem hier die rede ist, hat leaon von mir. dieses ist ordnungsgemäss versichert und frisch tüv abgenommen.

 

leon wurde mit meinen kennzeichen und papieren angehalten, da die ummeldung auf seinen namen jetzt do. passiert.

 

was den polizisten geritten hat, dir ne mängelanzeige zu geben, ist mir zu hoch.

 

du führst ja selber aus, das dann alle die sich mal ein fahrzeug von nem freund/eltern leihen, in selbige situation geraten können........was ein schwachsinn.

 

ich würde mich auch an höherer stelle mal über die vorgehensweise des beamten beschweren.

 

du hast dir mal überhaupt nix ankreiden zu lassen......

 

gruss

dieter


rms2.gif

 

 

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:-D :-D :-D mich hat es nur überrascht, kaum 12 stunden ein neues fahrzeug, und schon ne kontrolle.... :o

 

 


rms2.gif

 

 

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@ dieter, der smart ist übrigens echt klasse...

kann mich nicht dran erinnern wann ich das letzte mal so gegrinst habe hinter dem steuer :-D

 

 

 

da ich morgen eh als erstes zur zulassungstelle fahren werde hat sich das mit der mängelkarte eigentlich auch von selbst gegessen, ich werde aber trotzdem mal auf der dienststelle vorbeifahren und mal freundlich nachfragen ob das denn alles seine richtigkeit hat.

 

viele grüße

 

leon

 

PS: mit der kugel bin ich in 2 jahren nicht 1x kontrolliert worden, jetzt mit dieters smart schon nach ein paar stunden...

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von darkchief am 26.10.2011 um 22:19 Uhr ]


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du brauchst auf der dienststelle nur das wort "dienstaufsichtsbeschwerde" erwähnen, da klingen die glocken!

 

dabei muss in jeden fall eine bearbeitung erfolgen, ob zu recht, oder nicht!

 

das hängt dem kumpel locker 12 monate am arsch............ :lol: :lol: :lol:

 

 

lg

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Wenn der Vogel recht hätte, dann dürfte niemand einen Mietwagen fahren. => Dienstaufsichtsbeschwerde. Solche Nulpen, die offenbar irgendwas kompensieren müssen, dürfen nicht als Polizist arbeiten.

 

Olaf

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Ich möchte dem Threadersteller bitten wirklich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, damit die Polizisten mal erfahren wo ihre Grenzen sind.

 

Ich habe nichts gegen die Polizei, die machen auch nur Ihre Arbeit, aber manche meinen Halt sie könnten dann rumschikanieren weil sie die "Macht" haben. Das muß und darf nicht sein!

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Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

Spritmonitor.de

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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..... eine Mängelkarte. Wofür weiß aber keiner :lol:

 

.... vermutlich noch nicht einmal der Polizist, der sie ausgestellt hat..... :lol:

 

Rolf

 

 

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Hallo

 

ich war heute auf der Dienststelle und habe mit dem Schichtleiter geredet.

 

Habe ihm die Situation geschildert. Den Fahrzeugschein habe ich ihm dann gezeigt, Kaufvertrag natürlich nicht.

 

Er hat zu mir gemeint dass er nochmal mit dem Kollegen reden wird. Er hat mir zwar im großen und ganzen zugestimmt, meinte aber auch dass Sie sich drum kümmern müssen ob ein Auto gestohlen ist oder nicht. Das Lustige an der Sache war ja eh dass der Polizist bei der Kontrolle keine Halterabfrage gemacht hat sondern nur bei mir am Auto rumstand und meine Daten notiert hat, dann durft ich weiterfahren.

Achja seine Sprüche musste ich mir natürlich noch anhören...

 

Für mich ist die Sache jetzt gegessen.


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Das dachte ich mir schon, daß Du die Sache auf sich beruhen lassen wirst, aber prinzipiell ist das ein Fehler, denn das war Beamtenwillkür in Reinstform!

 

Wenn ich jetzt ein Firmenfahrzeug fahre, das auf den Arbeitgeber zugelassen ist, muß ich dann zukünftig immer meinen Dienstvertrag mitführen, um in einer Kontrolle nachweisen zu können, daß ich dort angestellt bin und dieses Fahrzeug rechtmässig führe? :-?

 

Das mit dem gestohlenen Fahrzeug ist auch absoluter Nonsens, denn für gestohlene Fahrzeuge gibt es eine Datenbank, die Dein übereifriger ..., (Polizist will es jetzt mal nicht nennen, damit diskreditiere ich ja seine Kollegen), abfragen hätte können.

Und wenn das Fahrzeug dort nicht drin steht, dann besteht auch kein Grund anzunehmen, daß es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

 

Da wäre eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde schon das richtige Mittel gewesen, einen solchen .... etwas einzubremsen, sonst fühlt sich der auch noch im Recht mit seiner schikanösen Maßnahme, anstatt endlich mal ein bißchen eingebremst zu werden!

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 28.10.2011 um 06:58 Uhr ]

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das ist frust auf der strasse ablassen!

 

zu hause bei der "bullenkuh" hat er nix zu sagen!

ach und wenn nach dienstschluss noch das "bullenkalb" quängelt ist alles vorbei!

 

so ist das auf dem bauernhof! 8-) 8-) 8-) 8-) 8-) 8-)

 

 

 

 

 

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LG Steffi & Holger

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Ein Pastor, der Bürgermeister und ein Sonderschullehrer sitzen gemeinsam im Wirtshaus beim Zechen.

Zu vorgerückter Stunde verabschiedet sich der Pastor und will trotz der Warnung der anderen noch mit dem Auto fahren, weil er ja unter dem Schutz der Kirche steht.

Nach 10 Minuten ist er wieder da und trinkt aus Frust weiter, weil ihm die Executive den Führerschein abgenommen hat.

Kurz darauf bricht der Bürgermeister auf und fährt mit dem Auto, weil er meint, die Polizei könnte ihm nichts anhaben.

Jedoch auch er kehrt nach 10 Minuten zurück und trinkt weiter, weil er ebenfalls in einer Kontrolle den Führerschein abgeben musste!

Dann begibt sich der Sonderschullehrer auf die Fahrt, kehrt nach 10 Minuten wieder zurück, legt dem Pastor und dem Bürgermeister ihre Führerscheine auf den Tisch. Mit verdutzten Gesichtern blicken die den Sonderschullehrer an und fragen, wie er denn das gemacht habe.

 

Sagt der Sonderschullehrer: "Ach, alles meine Jungs von früher!!!" ;-)

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:lol:

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

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