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dinsche

Wassereinbruch

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Hallo ihr Lieben,
mein Smart ist undicht!!!!! :-?
Vier Besuche im Smart Center Wuppertal konnte dem nicht abhelfen. :-x (es wurde die dritte Bremsleuchte, die Heckscheibe, die kleinen Fenster hinten links und rechts und mehrmals die Gummidichtung am Kofferraum ausgewechselt)
Gebracht hat es alles nichts, ich verzweifel langsam und brauche Hilfe. Ich bin, bzw. mein Smartie ist mittlerweile ziemlich unbeliebt im SC.

Na ja, mein neuestes Problem: Mein Seitenairbag, den es laut SC überhaupt nicht geben dürfte (mein Smart ist für solches technisches Know How zu alt!?! Erstzulassung 06.09.99).
Meine Kontrolllampe wurde trotz nicht Reperatur einfach ausgeschaltet und nun sitzen angeblich drei Leute in Berlin an meinem Problem, Lösung nicht in Sicht!!!!!
Und nu???????? Hab keine Ahnung, was ich machen soll. Hat(te) irgendjemand ein ähnliches Problem?

Rettet mich und meinen Smart!!!!

Hilfeeeeeeee!!!!!!!!!!!!!!!! :cry:

Grüße aus Wuppertal

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    • Moin, sehr geehrte/r tascha90, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !   @tascha90   Mal vorweg: Ein 18 Jahre alter Gebrauchtwagen mit mehr oder weniger Mängeln. Über welchen Zeitwert / Streitwert reden wir hier eigentlich ? Noch eben 4-stellig ? Oder doch 3-stellig ?   Ich sehe das ähnlich wie @Funman:   Und ob man sich den Rechtsweg mit allen Unwägbarkeiten dann tatsächlich antun möchte ???   Meine Enschätzung: Ein denkbares/mögliches Verfahren wegen des (Anfangs-)Verdachtes eines Betruges würde zwar von den Uniformierten entgegengenommen werden müssen, jedoch spätesten bei der Justiz wegen Mangel an Beweisen und/oder Mangel an öffentlichem Interesse folgenlos eingestellt werden, mit Verweis auf einen zivilrechtlichen Weg nach eigenem Entscheid und Geldbeutel/Vorleistung (ggf. über RS-Versicherung, wenn vorhanden und willig zur Übernahme.....). Dann der mögliche zivilrechtliche Prozessweg, falls keine "gütliche/außergerichtliche" Einigung möglich sein sollte.... Anwalt, Gegenanwalt, Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten, vom Gericht beauftragte Gutachter, DAS alles gegen Vorkasse vom Klageerhebenden bzw. dessen RS-Versicherung, falls diese willig zur Kostenübernahme sein sollte....(Prozesskosten übersteigen den Streitwert mutmaßlich um ein Vielfaches.....). Dann....nach Jahren.... evtl. doch ein Richterspruch zugunsten des Klageerhebenden. Ist dann noch bei dem "Beklagten" etwas zu holen, zahlt der freiwillig ??? Ansonsten Gerichtsvollzieher..... Aber mit einem zivilrechtlichen Titel kann man/frau ja ca. 30 Jahre lang versuchen, doch noch an Geld zu kommen.....   Wer sich DAS ALLES dann doch noch antun möchte: Bitte sehr ! Recht haben und Recht bekommen sind seeehr unterschiedliche Sachen.   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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