Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
smart19m

blaue LEDs vs. StVO Vorschriften

Empfohlene Beiträge

Wer kennt sich mit den Richtlinien die für blaue Standlicht LEDs im Straßenverkehr gelden aus? Ich hab da was von 3 Punkten gehört??? Was ist erlaubt was nicht? Schließlich gibt es ein riesen Angebot was Standlicht Lampen angeht. Schließlich gibt es ja auch LED Rücklichter und vergleichbares.
led-b640x480.jpg

Euer Tester smart19m


[ Diese Nachricht wurde editiert von smart19m am 15.04.2002 um 16:32 Uhr ]


Gruß luc/smart19m

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also in Österreich definitiv nicht...

Quote:

(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinwerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen



In Deutschland definitiv auch nicht...

Quote:

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. ...



Alles klar :) ?

Cinema

Rechtschreibfehler? Erklärung hier!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt weiß ich zwar immernoch nicht welche Strafe dafür verschrieben wird. Aber danke für die Vorschriften Sammlung. Alles klar !:)

-----------------

smartplanetdevu.gif


Gruß luc/smart19m

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hmm ich denk mal das Stillegung wohl die Strafe sein dürfte, von wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis, oder?

*wink*
Stephan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@smart19m

Hi,

nun, der Spaß sollte

15€

Inbetriebnahme von nicht genemigten Lichttechnischen Einrichtungen

zuzüglich

50€ und 3 Punkte

wegen dem führen eines Fahrzeuges obwohl die Betriebserlaubniss durch nicht genemigte Umbauten erloschen ist.

Wenn die Pappe auf Probe ist kommt natürlich noch was dazu.

Zufrieden ??

-----------------

byby

Michael (00857)
Da-G 1309
www.my-smarty.de


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Michael,

ich denke mal, wenn man einen "gnädigen" Polizisten erwischt, kommt man evtl. mit einer Mängelanzeige davon. Allerdings hast Du recht, man riskiert tatsächlich mehr, als das andersfarbige Standlicht wert ist...

Grüße

Harald


Rechtschreibfehler? Erklärung hier!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

SOOO dämlich sind die Schergen heute auch nicht mehr, zumal man bei ner farbigen Standlichtbeleuchtung von einem Vorsatz ausgehen kann und ne Mängelkarte gibt's höchstens für nen kaputten Auspuff oder nen abgefahrenen Reifen ....
-----------------
Gruss, Udo & 62f9e7c7fed8b1c679ebd40c84d01ffe_1.jpg
Calvin1.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dankeschön für die Antworten. Die Teile waren nur zu Testzwecken drin. Sah ziemlich gut aus. Ich werde mal schauen was es da für Alternativen gibt bei denen ich nicht von grünen Leuten vermöbelt werde.

cee yaa
-----------------
smartplanetdevu.gif

Gruß luc/smart19m

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke unser Tester :lol: :lol:
-----------------
und Tschüss


Konzertsmart No.2
powered by Monstersound rolleyes.gif

Die Anleitung für den Bodypaneltausch

S O S-online.de.vu....Smart Organisaton Stuttgart... die den Grill wieder hervorholen
6db582686e30788f9368e014eee0fc78_2.jpg


*winkewinke an Smart, lest schön mit*
seit 01/2000 Smartfahrer-------------------------------Wartung wird beim Smarten Service in Ilsfeld gemacht !!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,
ich hab sie jetzt seit 8 monaten drauf und nie haben sie mich angehalten, bin sogar mal abends mit blauen standlichtern und nsw hinter ihnen hergefahren und es hat sie nicht gekratzt. ich glaub nicht, daß sie solche n00bs sind, daß sie denken es wäre xenon, aber solange es nicht gerade die hauptscheinwerferbirnen sind isses ja auch nicht sooooooooo schlimm. eine garantie hast du natürlich nie.......

ps meine sind eh vieeeel blauer, kthx :-P :-P :-P
b53b7a13d16fe975085521bfe48d84c0_2.jpg


1337 smart

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Willst du dich jetzt mit mir anlegen mit deinem leicht grünlichen Standlicht.?
:lol:

Nein mal Scherz beiseite. Man muss die Polizei ja nicht herausfordern.
led-a640x480.jpg
-----------------
smartplanetdevu.gif


Gruß luc/smart19m

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

:-P :-P :-P :-P
weiss jemand zufällig, ob man eigentlich auch 10 Watt Birnen als Standlichter einbauen kann, das würde den effekt noch vertärken!? :( :-? :-?

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartfanatic am 16.04.2002 um 13:20 Uhr ]


1337 smart

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da gibt es noch ganz andere Dinge smartfanatic aber wie gesagt. Ich werde dies hier nicht erwähnen und möchte das auch gar nicht unterstützen. Testen OK. StVO Verstoß nicht OK. :-D :-D :-D

-----------------

smartplanetdevu.gif


Gruß luc/smart19m

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

*beitragnachobenhol*
hey leute,
schaut mal bei ebay-deutschland, da werden jetzt auch die umschaltbaren weiss/blauen LEDs als standlichter verkauft:

i-1.JPG

die teile sind genial, falls man mal an den gruenen kollegen vorbeifaehrt kann man es noch einigermassen vertuschen.
mein dad hat die solche teile schon vor ner ganzen weile aus den staaten mitgebracht, wir haben sie immernoch im benz drin und sind total begeistert. auktion gibts hier, auch wenn startpreis 20 € ziemlicher wucher fuer die teile sind, in amerika bekommt man sie fuer knappe 10 $ nachgeschmissen.... :( :(
-----------------

1337 smart


1337 smart

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi smartfanatic
tolle Frontpartie, unabhängig von der farbe des Standlichts, gibts so was irgendwo als Zubehöhr ??
:-P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte bei meinem vorherigen Auto Us-Standlicht eingebaut. ( Beide Blinker vorne haben immer mit halber Leistung mit geleuchtet.)
Damit bin ich sogar ohne Probleme durch eine Polizeikontrolle gekommen.
Orange darf es wohl fast überall leuchten, wenn man noch normales Standlicht hat.
Aber mit grünem oder blauem Standlicht selbst wäre ich etwas vorsichtig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Farben sind eine Sache, das eigentliche Problem ist das man für diese LED Balstellösung keine Bauartzulassung hat und somit darf man das eigntlich gar nicht im Auto verwenden. Ohne ABE müsste man es soagr eintragen lassen. Rein rechtlich sind also alle diese "bastellösungen" illegal, auch wenn sich in der Praxis durch LEDs nur Vorteile ergeben.

DA\/ID

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hmmm, nun möchte ich auch mal was zu den
"lichttechnischen" veränderungen sagen.

wie einige wissen, fahre ich kreuz und quer
duch die rebublik.

mir sind auf meinen wegen schon so einige
bunt beleuchtete fahrzeuge aufgefallen und
ich muss sagen, so rein sicherheitstechnisch
sind diese fahrzeuge, wenn sie irgendwo mit
standlicht abgestellt waren schlechter zu
erkennen, als solche, mit "normalen"
standlicht.
ganz extrem verstärkt wird dieses, wenn die
strasse nass ist.

auch von solchen "blauen h4 wunderlampen"
halte ich im allgemeinen nicht sehr viel,
zum einen, weil ich schon einige auspro-
biert habe und noch keinerlei verbesserungen
in der lichtausbeute festgestellt habe,
zum anderen, können diese lampen mit
"E" zulassung (meist in luxemburg geprüft
und erteilt) mich als ferkehrsteilnehmer
stark blenden und damit ist mir wirklich
nicht geholfen.

...

ich bin wirklich kein moralappostel oder
tuningmuffel, aber beim licht verstehe ich
nunmal keinen spass.

es wird mit sicherheit bald (z.b. von hella) ein
nachrüstsatz für das xenon licht geben,
wer unbedingt drauf steht - ich kann es ja mal
posten, wenn es soweit ist.

so... und nun könnt ihr mir gerne verbal den
kopf abreissen ... :(


-----------------
---
Owner of the mad'est Brain in this Forum...
---
-----------------


signatur.gif

...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Ich hab vorn LED-Standlichter drin, allerdings weiße. Nach dem, was ich jetz so gelesen hab, dürfte die Polizei da nix zu meckern haben, da die 'Birnchen' nicht vorgeschrieben sind. Sie müssen wohl nur weiß sein?!..

Gruß,
Baschti
-----------------

- Wer Cabrio fährt is im Vorteil. :-D Sonnengenießer! -



smartie_small.jpg




 

sig.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Baschti,

tja, einerseits hast Du Recht - in der StVO steht "nur" was von weiß, aber andererseits müssen _alle_ lichttechnischen Einrichtungen (Behördendeutsch für "alles was leuchtet") eine Prüfung und Zulassung über sich ergehen lassen - und das haben Deine LED-Lampen mit Sicherheit nicht, also gilt für Dich das Gleiche wie

Quote:
nun, der Spaß sollte

15€

Inbetriebnahme von nicht genemigten Lichttechnischen Einrichtungen

zuzüglich

50€ und 3 Punkte

wegen dem führen eines Fahrzeuges obwohl die Betriebserlaubniss durch nicht genemigte Umbauten erloschen ist.

Wenn die Pappe auf Probe ist kommt natürlich noch was dazu.



Und das dürfte die Sache wirklich nicht wert sein. Also bau sie wieder aus - denn die LED-Lösung ist auch noch deutlich dunkler als normale Standlichtbirnchen...

Enforcer

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
deutlich dunkler? hast du schonmal weisse oder blaue LEDs (ich rede von LEDs mit ~5000 mcd, nicht von caps die man ueber die originalen birnen macht) gesehen? ich wuerde eher sagen, es wird deutlich heller im vergleich zu den gelblichen originalbirnen.

und was die punkte angeht... ich glaub' wenn man sich da einigermassen rausredet winkt eher ein kleiner maengelbericht, aber da muss man schon an einen verdammt krassen gruenen kommen. und wenn, maengelbericht war frueher 60 mark, so what? wer will denn kontrollieren, ob das helle weiss nu von LEDs oder von guten standlichtern kommt? "fahren sie mal bitte rechts ran, allgemeine standlichtkontrolle!" :lol: :lol: zum TUEV wuerde ich mit den teilen auch nicht fahren, aber fuer mich hoert sich das ganze hier ziemlich nach panikmache und verfolgungswahn an :lol: :lol:
-----------------

1337 smart

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartfanatic am 29.07.2002 um 01:40 Uhr ]


1337 smart

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

also Leute ich dachte wir hätten das Thema endlich beendet :evil:

ob die LEDs nun heller sind oder nicht, spielt keine Rolle. Erlaubt oder nicht erlaubt?

Ich war beim TÜV und habe meine HU und AU machen lassen. Wohl gemerkt mit blauen LEDs. Und kein Mensch hat was gesagt. Irgendwo muss ich da smartfanatic auch Recht geben. Ich denke das hängt an den Grünen wie die das sehen.

Und noch was: Mal ehrlich...man muss ja nun wirklich nicht Tag und Nacht mit nebels und blau, grün, weißem oder was auch immer Standlicht durch die Gegend düsen. Oder?

led-cmini.jpg

Guten Morgen.Mahlzeit.Und tschüss :lol:
-----------------
SMARTPLANET.DE.VU

Gruß luc/smart19m

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

    • Fahr zum freundlichen die haben so etwas und gern auch günstiger als im Netz. Die " Dübel ja so nennen die sich " zur Befestigung des Heckteils z.B. in der Bucht ab etwa 6,50€ gibt es da für etwas über einen Euro. Bei uns sind die Sternenhändler auch SC und können damit auch auf die Teilelisten zugreifen. Und ich glaube diese Teile auch bei meinem Stern gesehen zu haben somit solltest du fündig werden.
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.842
    • Beiträge insgesamt
      1.590.021
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.