Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Ebaistar

Frage zu Mobilitätsgarantie..Leistungen übertragbar??

Empfohlene Beiträge

Habe vor kurzem einen Smart gekauft bei diesem hat der Vorbesitzer am 09.02.2010 eine 2-jährige Mobilitätsgarantie von real Garant Versicherung AG bei einem freien Händler abgeschlossen, jetzt ist mein Thermostat defekt und ich habe dann die Versicherung angerufen um den Thermostat über die Garantie zu tauschen, diese gilt ja noch bis 09.02.2012.

Der Typ von der Versicherung hat in meinem Beisein den Händler der die Garantie abgeschlossen hat, angerufen, und dieser hat gesagt, er übernimmt gar nichts, da die Garantie laut §7 nicht übertragbar ist.

Kann das sein???

Im §7 steht:

Abtretung:

"Ansprüche können vor ihrer entgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Genehmigung des Garantiegebers weder abgetreten noch verpfändet werden"

 

Was nun, habe ich da noch Chancen??


Smart Limited Bj.99 mit 40kW

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Lass Dich mal von jemanden rechtlich beraten, der sich damit auskennt!

 

Das kann eigentlich nicht sein, weil diese Garantieverlängerungen eigentlich auf das Fahrzeug abgeschlossen ist und es ist ja vollkommen normal und gang und gebe, daß solche Garantieverlängerungen mit dem Fahrzeug veräussert werden!

 

Ich denke mal, daß der Begriff der Abtretung in dem von Dir zitierten Paragrphen einen völlig anderen Zusammenhang beschreibt.

 

Ich frage mich ohnehin, wieso der Händler entscheiden kann, was mit dieser Garantieverlängerung los ist, das ist doch eine Sache der Versicherung, oder nicht?

Die muß doch die Reparatur bezahlen!

 

Wie schon geschrieben, lass Dich rechtlich beraten!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.02.2012 um 10:05 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

wenns "nur" eine Mobilitätsgarantie ist, wird m.E. ein defekter Thermostat nicht abgedeckt sein.

Was anderes wäre bei einer Gebrauchtwagengarantie.

 

Grüße

 

C.D.L


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Habe den Wagen von privat gekauft, dieser hat mir die Garantieunterlagen mitgegeben mit der Aussage das ich noch 3 Wochen Garantie auf den Wagen habe, diese hat er wohl bei dem Händler abgeschlossen als er den Wagen vor knapp 2 Jahren dort gebraucht gekauft hat.

Der Wagen ist Baujahr 2000 und 4. Hand.

Muss aber ein sehr kleiner Händler in Heilbronn sein, da er als KFZ Reparaturen vermerkt ist mit seinem Namen.

Was komisch ist, ist, das die Versicherung in meinem Beisein eben diesen Händler angerufen hat, und nur weil er sagte es geht nicht, wurde es mir verweigert mit der Info: Das es eine freiwillige Leistung des Händlers wäre. Komisch. Im Vorfeld bevor er diesen Händler anrief meinte der Versicherungsfritze das ich in eine Werkstatt meiner Wahl gehen soll und diese den Mängel schriftlich bei der Versicherung melden soll und erst dann dürften sie den Wagen reparieren und plötzlich hieß es, "Moment ich habe gerade den Händler am Telefon"

 

Da stimmt doch was gewaltig nicht.

Problem ist das die Garantie am 09.02.2012 abläuft.

Ist die Hausgarantie Premium Plus HGPPGB1204 von der Real Garant Versicherung, Strohgäustr. 5, 73765 Neuhausen a.d. Fildern.


Smart Limited Bj.99 mit 40kW

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wie schon gesagt, Du solltest Dich mal von jemandem beraten lassen, der sich in solchen Dingen im Detail auskennt!

Das stimmt doch hinten und vorne nicht, was die Dir erzählen!

 

Natürlich musst Du damit rechnen, daß Dir mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln Leistungen verweigert werden sollen, die Dir eigentlich rechtlich zustehen.

Immerhin muß diese Leistungen und das Material ja jemand bezahlen und da ist dieser jemand vermutlich nicht sehr erbaut drüber und es wäre ihm lieber, dies nicht bezahlen zu müssen! Immerhin schmälert es die Marge dieses Vertrags, wenn da jetzt kurz vor dem Ablauf noch Leistungen erbracht werden sollen!!

 

Aber da es in dieser Richtung zig verschiedene Vertragsvarianten mit den unterschiedlichsten Formulierungen gibt, denke ich eher nicht, daß Dir hier jemand im Detail weiter helfen kann!

 

Meiner Meinung nach bedeutet der von Dir zitierte Teil bzgl. der Abtretung von Ansprüchen etwas ganz anderes als den Verkauf des Fahrzeugs bzw. den Besitzerwechsel während der Gültigkeitsdauer dieser Garantie. Das sind nur Ausflüchte des Händlers, der hier etwas dazu zahlen bzw. leisten müsste, um hier ungeschoren davon zu kommen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.02.2012 um 14:14 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hi,

 

recht geb !!!!

 

bei mir blieb die anschlußgarantie von meinem caesar erhalten.

d.h. beim kauf, ist ja die ganrantie vom auto und nicht vom besitzer :)

und ich hab schon einiges auf garantie machenlassen müßen.....ne kleine zicke der c. ist

 

lg

-----------------

Grüße aus Wiesbaden
bild.jpg
Aquila non captat muscas
CAESAR

 


mein%2520caesar.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.