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Chris118

[V] Lederlenkrad mit Schaltwippen (ESP)

Empfohlene Beiträge

Da steht doch das ich Timo zitiere in Fettschrift in dem Beitrag.

 

Nen Verkaufsthread im eigentlichen Sinne ist es hier ja auch nicht, wenn der Verkauf bei eBay ist ;-)


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Liest im Forum nur noch mit. :-P

[ Diese Nachricht wurde editiert von ronny1075 am 23.02.2014 um 21:22 Uhr ]


 

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Smartyyy, sehr geehrte Forengemeinde !   @Smartyyy   Nach meiner Einschätzung würden die Uniformierten eine Anzeige mit Video wohl entgegen nehmen (müssen). Bei der Staatsanwaltschaft / Gericht dürfte vermutlich das Verfahren wegen fehlender Erfolgsaussicht/ Beweisbarkeit oder aber aus MANGEL AN ÖFFENTLICHEM INTERESSE ziemlich zügig ohne weitere Ermittlungen/Konsequenzen für mögliche Tatverdächtige eingestellt werden. So wie ich das sehe, darf der Staat "Gesichtserkennung" zur Aufklärung von Bagatell-Delikten nicht anwenden. So weit ich weiß, ist in Abstimmung Staatsanwaltschaft/ zuständigem Gericht ein Rechtsmittel des Geschädigten (z.B. Beschwerde/Widerspruch) nicht zulässig (im Falle der Feststellung des Mangels an öffentlichem Interesse).   Sollte es denn nach der strafrechtlichen Entscheidung (Einstellung des Verfahrens) dem Geschädigten doch möglich sein, den Tatverdächtigen selbst zu ermitteln: Was soll der Geschädigte denn gegen den "Tatverdächtigen" unternehmen (zivilrechtlich ?). Ich glaube kaum, daß der Tatverdächtige freiwillig für den verursachten Sachschaden aufzukommen bereit wäre..... Will man den auf eigene Vorraus-Kosten zivilrechtlich verklagen wollen ? (Ist da überhaupt etwas zu holen (geldmäßig)?   Wenn das alles mit "ja" beantwortet werden sollte: Meinen Respekt und Anerkennung ! (Und das alles für alte Smarts.....mutmaßlicher Restwert eher 2 - 3-stellig).   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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