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Ben1993

Was habe ich für Rechte?

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Hallo Zusammen,

 

habe mal eine kleine Frage bezüglich meiner eigenen Rechte:

 

Vor ziemlich genau 4 Monaten habe ich ein Smart 450 Cabrio BJ 11/2003 gekauft mit damals knapp 55tkm, nun 58tkm.

Das Auto habe ich bei einem Händler gekauft, der ihn auch selber gefahren hat. Zum Kauf gab es zusätzlich noch eine Gebrauchtwagengarantie dazu, die 15 verschiedene Punkte abdeckt. Im Kaufvertrag ist nichts von einem Sachmangel oder anderen Schäden vermerkt.

 

Mir ist schon seit längerem bei Kopfsteinpflaster ein Poltern an der Vorderachse aufgefallen, dachte aber dass es normal ist beim Smart.

Heute bin ich ins SC in München gefahren; sie meinten, dass beide Stoßdämpfer und beide Traggelenke an der Vorderachse ausgetauscht werden müssten; Kosten: 600€.

 

Das war natürlich erstmal ein Schock.

 

Zudem wurde festgestellt, dass der Übergang zwischen Seitenholm und Dachkasette nicht 100% stimmt und ein leichtes knacken kurz vor Schluss auf defekte Antriebskabel hinweisen könnte, aber nochmal genauer überprüft werden müsste. Kosten dafür im schlimmsten Fall 2-300€. Das Verdeck hat aber nur noch einen Motor drin und das Knacken, was wirklich nicht laut ist, taucht beim Überfahren des Übergangs auf, der ja nochmal nachgestellt werden müsste.

 

Nun zu meiner Frage: Was muss der Händler bezahlen bzw. selber machen? Die Garantie übernimmt leider keine Fahrwerksteile; zum Elektrischen Verdeck steht auch nichts drin, nur, dass ein Elektrisches Schiebedach mit abgedeckt ist.

Habe vorhin nur mit einem Mitarbeiter telefoniert, der meinte, dass Fahrwerkssachen zu Verschleißteilen gehören und daher die Gewährleistung nicht greifen muss sondern es als Kulanz gelöst werden könnte, er dafür aber nochmal seinen Chef fragen muss.

 

Wie sieht es jetzt aus? Was kann bzw. muss ich verlangen und was hat der Händler für Rechte und Pflichten?

 

Am Montag werde ich mit dem Chef telefonieren und das Vorgehen besprechen; dafür wären handfeste Argumente und ein wenig Hintergrundwissen bestimmt von Vorteil!

 

Würde mich über Mithilfe freuen!

 

Liebe Grüße,

Ben

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ben1993 am 24.03.2012 um 14:24 Uhr ]

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Sachmängelhaftung, gesetzliche Gewährleistung, innerhalb 6 Monaten nach Kauf mit Beweislastumkehr.

 

Im Klartext, der Händler MUSS ALLES und zwar ohne Kosten für dich reparieren.

 

Problem: Ohne RA wirst du in 98% aller Fälle verarscht.

 

Also: Nach einem kurzen "Anklopfen" beim Händler, ob der geschmeidig ist, wenn nicht, SOFORT zur Ra.

 

Das erste Telefonat deutet darauf hin dass Du einen Ra benötigen wirst.

 

Der Händler hat ggü. dir im Moment nur Pflichten. "Verschleißteil"- nach 4 Monaten, Märchenonkel.....

 

Aber es soll eine hohe Anzahl Käufer geben, die glauben tatsächlich den Banditen dass die Erde eine Scheibe ist.

 

Mit dem Händler nichts unter 4 Augen besprechen, keine Labereien, nur unter deinem Zeugen, also 6 Augen, oder schriftlich, beweissicher, aber das besser über einen Ra.

 

PS: Wenn ich schon lese : "mit dem Händler telefonieren" :roll: Stuss, Gelaber ...

Genau bei diesen Telefonaten hat ein Händler später Gedächtnislücken ....

 

Schriftlich ! Der muss Dienstag von dir ein Einschreiben auf dem Tisch haben, mit Fristsetzung zur Behebung, ohne wenn und aber ohne Gelaber.

 

 

Solltest du keine RSV haben, so solltest du mal die Prioritäten deiner Ausgaben überdenken und für zukünftige Fälle eine abschließen.

 

 

 

-----------------

Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

Focus-CC 2.0 Bifuel -Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube-

Smart Passion 11/2007 71PS -Die Kraft der 3 Kerzen-

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 24.03.2012 um 15:13 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Focus hat ja schon einiges ausgeführt, das Zauberwort in diesem Fall heisst Sachmängelhaftung des verkaufenden Händlers!

Natürlich wird dieser nicht begeistert sein, wenn er noch Kosten für das schon seit einiger Zeit verkaufte Fahrzeug hat! Das ist ja mal klar, das schmälert natürlich seine Marge, das aber kann Dir widerum hinten so vorne wie hoch, soll heissen schietegol sein!

 

Allerdings musst Du die Behebung dieser Mängel bei dem Verkäufer anzeigen und anmahnen, wenn dieser nicht reagiert, Du darfst also nicht einfach in eine Werkstatt gehen und reparieren lassen, dann wirst Du vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Verkäufer bestimmt auch die Vorgehensweise bei der Reparatur!

 

Daß die Gebrauchtwagengarantie das nicht abdeckt, ist klar, aber die ist für Dich ohnehin nicht relevant, die schützt eigentlich eher den Verkäufer als den Käufer vor Folgekosten.

Das gibt aber natürlich keiner gerne zu!

 

Ist in Deinem Kaufvertrag irgendwas enthalten, das darauf schliessen lässt, daß der Smart unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft wurde? Aber wenn das ein Händler ist, hättest Du selbst dann noch Möglichkeiten, die allerdings das Beschreiten des Rechtsweges erforderlich machen würde.

 

Lass Dir von dem kein X für ein U vormachen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder ADAC Mitglied bist, da ist normalerweise auch eine Rechtsberatung kostenlos, dann lass Dich am besten schon, bevor Du mit dem sprichst, qualifiziert über Deine Rechte aufklären.

 

Und lass Dich nicht von dem Verkäufer ins Bockshorn jagen, daß der versucht, möglichst billig davon zu kommen, liegt in der Natur der Sache!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 24.03.2012 um 16:12 Uhr ]

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Jo !

 

Ahnungslos hat genau das ergänzt wozu ich keine Zeit mehr hatte.

 

Jetzt solltest du ausreichend "gebrieft" sein .

 

 

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Letzte Anmerkung:

Zur Beweissicherung würde ich Vorderradaufhängung und Stossdämpfer bei TÜV oder Dekra prüfen und Zustand in Form eines Mängelberichtes feststellen lassen.

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Vielen Dank für eure Antworten.

 

Ob der Händler nun vorhat mich zu verarschen oder nicht kann ich bislang eher schlecht als recht sagen. Habe heute schließlich nur mit einem Mitarbeiter telefoniert, der ausschließlich für den Verkauf zuständig ist. Er wird mir wohl gar nicht versichern können, ob alles so problemlos erledigt werden kann ohne das er das JA vom Chef hat.

 

Am Montag werde ich mich mit ihm auseinander setzten und natürlich auf den geringsten Stress hoffen.

Bislang hatte ich schon andere kleinere Defekte, wie undichter Simmerring, funktionsloses Thermometer, usw. . Das hat alles ohne Probleme geklappt zu tauschen und wurde sofort und ohne Murren erledigt.

 

Als ich einmal mit offenem Verdeck verzweifelt meinen Händler anrief, dass es nicht zuginge, sagte er mir, dass ich zur nächsten Werkstatt fahren soll und es richten lassen soll. Er klärt das finanzielle dann mit denen.

 

Er war bei allem sehr kulant und hat auch meine Anfahrt von 80km berücksichtigt. Wie er das nun hinbekommt, ist mir eigentlich egal. Natürlich will ich ihn nicht ausnehmen, aber ein kaputtes Auto habe ich weder gekauft noch mir gewünscht.

 

Im KV steht nichts drin, was die Gewährleistung ausschließen kann; sonst hätte es bis jetzt ja auch schon Probleme gegeben. Allerdings wäre das für ihn vor Gericht auch nicht wirklich einfach diese auszuschließen, denn es würde immer die Vermutung bestehen, dass das Auto in gewerblichem Interesse verkauft wurde.

 

Wie sieht es eigentlich bei den Bremsen aus? Müssen die auch wie neu sein und von ihm getauscht werden weil sie noch vlt 1/2 Jahr zu gebrauchen sind oder ist das meine Sache?

 

Das SC hat gesagt, dass die Räder sehr leichtgängig drehen; anscheinend müssten sie sich nur kurz bewegen und dann stoppen, denn so sieht man, dass das Radlager nicht mehr ganz frisch ist. Ist da was dran oder nicht? Mahlende Geräusche oder Spiel sind nicht zu erkennen.

Wenn man nur mal im Prospekt ließt, dass für einen Getränkehalter inkl. Einbau 92€ verlangt werden, lässt sich nämlich eigentlich schon auf die Kundenorientierung schließen :roll:

 

Beim ADAC bin ich übrigens Mitglied; eine Rechtsschutzversicherung haben nur meine Eltern. Hilft das auch?

Werde mich am Montag gleich noch auf den Weg zum Stoßdämpfertest machen um dann was vorzuweisen.

 

Vielen Dank schonmal,

 

Ben

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ben1993 am 24.03.2012 um 18:55 Uhr ]

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Hallo Ben, die Bremsen gehen wohl eher auf Deine Kappe, weil es sich hierbei wirklich um Verschleiß handelt. Du hättest ja vor dem Kauf mit dem Händler handeln können, weil evtl. Bremsbeläge oder Bremsscheiben kurz vor der Verschleißgrenze sind. Das ist dann so, wie mit den Reifen. Wenn er Dir einen Wagen mit der gesetzlichen Mindesprofiltiefer verkauft, dann kann er oder die Gebrauchtwagenversicherung dafür nicht in Anspruch genommen werden. Hier geht es ja um Sachmängelhaftung und nicht um Abnutzungsentschädigung.

 

Wenn die Radlager kein Spiel haben, die Räder leicht drehen und auch keine Geräusche machen, dann sind sie in der Regel auch in Ordnung.

 

Wenn Dir der Händler die bisher aufgetretenen Mängel schon abgestellt hat, dann würde ich auch genau so erst mal bei ihm vorsprechen. Es muss bis dahin ja ein gutes Verhältnis bestanden haben. Ansonsten bitte wie oben verfahren, es wurde ja schon alles dazu geschrieben.

 

Gruß, Rolf

 

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Wird die Gebrauchtwagengarantie von einer Versicherungsgesellschaft angeboten?

 

Ich hatte damals auch bei einem Händler mit der besagten Garantie gekauft und das Verdeck funktionierte nicht richtig.

Dieses wurde in einer Werkstatt meiner Wahl über die Versicherung abgewickelt und war Bestandteil des Vertrages - unter dem Punkt "elektrische Antriebe".

 

Bremsen und Verschleißteile gehen eigentlich auf Deine Kappe und sind bei einem Autokauf IMMER Verhandlungssache (Bremsen, abgefahrene Reifen etc.)

 

Hat der Wagen zur Übergabe frischen TÜV erhalten?

Denn wenn die Stoßdämpfer und Bremsen wirklich defekt bzw. an ihrer Grenze sind, dann würde ich den Händler doch mal fragen, wie dieses denn möglich war.........

 

Ansonsten Rechtsschutz des ADAC`s in Anspruch nehmen und sich wehren!!!!!

 

 

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und grundsätzlich dem SC nur die Hälfte glauben!

 

 

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Quote:

Am 24.03.2012 um 20:05 Uhr hat nico1977 geschrieben:


Denn wenn die Stoßdämpfer und Bremsen wirklich defekt bzw. an ihrer Grenze sind, dann würde ich den Händler doch mal fragen, wie dieses denn möglich war.........




 

Genau so ein Gelaber mit dem Händler muss man vermeiden.

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und innerhalb der Frist der Beweislastumkehr (6 Monate nach dem Kauf) geht die Rechtsprechung davon aus dass dieser Mangel beim Kauf vorhanden war. Basta.

 

Damit ist alles gesagt, jegliche weitere Diskussion mit dem Händler ist damit hinfällig.

 

"Echte" Verschleißteile wie die Bremse , sind ausgenommen. Dämpfer verschleißen nicht innerhalb von 4 Monaten von 100% heil auf defekt, und Fahrwerksbuchsen schon mal gar nicht.

 

Also, die Mängel Fahrwerk und Dämpfer bestanden zweifelsfrei beim Kauf.

 

 

 


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Quote:

Am 24.03.2012 um 18:47 Uhr hat Ben1993 geschrieben:
Beim ADAC bin ich übrigens Mitglied; eine Rechtsschutzversicherung haben nur meine Eltern. Hilft das auch?

 

Kommt drauf an auf wen der Wagen zugelassen ist und was die RV deiner Eltern beinhaltet. (der Wagen müsste in deren RV aufgenommen sein)

 

Ich pers. würde auf jeden Fall sobald wie möglich einen Verkehrsrechtschutz abschliessen, wenn dein Wagen nicht mitversichert ist.

 

Nur zu schnell ist heute was passiert ... und ohne einen RA ist es teilweise sehr schwer sein Recht zu bekommen.


My japanese name is Michizane Shigemitsu.

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Quote:

Am 26.03.2012 um 13:41 Uhr hat Michizane-Shigemitsu geschrieben:
Quote:


Nur zu schnell ist heute was passiert ... und ohne einen RA ist es teilweise sehr schwer sein Recht zu bekommen.



 

Ohne RA geht bei vielen Unfällen gar nichts.

Ganz zu schweigen vom Autokauf, darauf folgendem Ärger und wenn der Händler von gesetzlicher Gewährleistung nichts wissen will.

 

Der Hunderter im Jahr für eine reine Verkehrsrechtschutz muss "drin" sein.

 

Besser ist natürlich eine "Vollrechtschutz", ich habe so eine, mit Selbstbeteilung von 150,- Euro ist die auch bezahlbar. Die haut einen überall raus und die Peanuts der SB kann man immer zahlen.

 

RSV und eine private Haftplicht sind aus meiner Sicht ein MUST.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 26.03.2012 um 14:02 Uhr ]


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